Kindergeld und Kinderfreibetrag ab 2009
Aufgrund des Existenzminimumberichts erhöht die Bundesregierung das Kindergeld und den Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag wird stärker angehoben, als Mitte Oktober zunächst vorgeschlagen.
Der Kinderfreibetrag soll im Jahr 2009 auf 3.864 Euro erhöht werden. Zusammen belaufen sich dann die steuerlichen Freistellungen aus Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf 6.024 Euro.
Kindergeld:
Aus das Kindergeld soll angehoben werden: Für das erste und zweite Kind soll es um jeweils 10 Euro von 154 Euro auf 164 Euro angehoben werden, für das dritte Kind um 16 Euor von 154 Euro auf 170 Euro sowie für das vierte und jedes weitere Kind um 16 Euro auf von 179 Euro auf 195 Euro monatlich. Besonders Mehrkinderfamilien und Familien mit unteren und mitteleren Einkommen kommt diese Erhöhung zugute.
Existenzminimumbericht:
Die Bundesreigierung muss nach einem Beschluss des Deutschen Bundestages alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von ERwachsenen und Kindern vorlegen. Dieser Existenzminimumbericht ist stets als Prognose angelegt und dient dem Gesetzgeber als Frühwarnsystem für dei Festsetzung der Höhe der steuerlichen Freibeträge.
Petra Fuch – www.steuerrecht-kiel.de
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