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	<title>familiensachen.de &#187; Allgemein</title>
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	<description>Familienrecht: Ehe, Scheidung, Unterhalt.</description>
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		<title>BGH: Auto des arbeitenden Ehegatten unpfändbar</title>
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		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 08:47:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Ehe & Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegatten]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[BGH, Beschluss vom 28.01.2010, Az. VII ZB 16/09 &#8211; Ein Kraftfahrzeug, das der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, ist unpfändbar. Die hat der BGH entschiedne und damit die Auslegung des § 811 ZPO nach dem Sinn der Vorschrift erweiternd ausgelegt. Diese Auslegung entspricht dem Grundrecht und daraus folgenden notwendigen Schutz der Familie. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="BGH | Unpfändbarkeit des Autos beim arbeitenden Ehegatten" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2010&amp;Sort=3&amp;anz=41&amp;pos=0&amp;nr=50976&amp;linked=bes&amp;Blank=1&amp;file=dokument.pdf" target="_blank">BGH, Beschluss vom 28.01.2010, Az. VII ZB 16/09</a> &#8211; Ein Kraftfahrzeug, das der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, ist unpfändbar. Die hat der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> entschiedne und damit die Auslegung des § 811 ZPO nach dem Sinn der Vorschrift erweiternd ausgelegt. Diese Auslegung entspricht dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Grundrecht">Grundrecht</a> und daraus folgenden notwendigen Schutz der Familie.</p>
<p><span id="more-262"></span></p>
<p>RA Exner, Kiel &#8211; www.familiensachen.de</p>
<blockquote>
<h2>Bundesgerichtshof zur Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen, die der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt</h2>
<h3><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, Beschluss vom 28.012010, Az. VII ZB 16/09 -</h3>
<p>Der unter anderem für das Recht der Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Kraftfahrzeug, das der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, unpfändbar ist.</p>
<p>Die Gläubigerin betreibt wegen einer Forderung von 2.459,79 € die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin. Diese ist erwerbsunfähig und bezieht nur eine kleine Rente. Sie lebt mit ihrem Ehemann und drei Kindern in einem Dorf. Der Ehemann ist in der Kreisstadt beschäftigt. Für die Fahrten zur Arbeitsstelle und zurück benutzt er einen PKW, der auf die Schuldnerin zugelassen ist. Die Gläubigerin hat die Gerichtsvollzieherin beauftragt, diesen PKW zu pfänden. Das hat die Gerichtsvollzieherin abgelehnt. Das Amtsgericht hat die Erinnerung der Gläubigerin zurückgewiesen; ihre sofortige Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben.</p>
<p>Die dagegen gerichtete, vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass gemäß § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO * auch die Gegenstände unpfändbar sind, die der Ehegatte des Schuldners für die Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt. Zur Begründung hat er unter anderem ausgeführt: Die Vorschrift schütze auch den Unterhalt der Familie. Durch eine Pfändung dieser Gegenstände wäre die wirtschaftliche Existenz der Familie in gleicher Weise gefährdet wie durch Pfändung beim erwerbstätigen Schuldner. Welcher Ehegatte den zu pfändenden Gegenstand für seine Erwerbstätigkeit benötige, könne im Rahmen des § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO* daher nicht entscheidend sein. Zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit erforderliche Gegenstände könnten auch Kraftfahrzeuge sein, die ein Arbeitnehmer für die täglichen Fahrten von seiner Wohnung zu seinem Arbeitsplatz und zurück benötige. Das Kraftfahrzeug sei für die Beförderung allerdings nicht erforderlich, wenn der Arbeitnehmer in zumutbarer Weise öffentliche Verkehrsmittel benutzen könne. Das sei hier nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Beschwerdegerichts wegen der ungünstigen Verkehrsanbindung im ländlich geprägten Gebiet nicht der Fall.</p>
<p>Vorinstanzen: AG Nordhausen – Beschluss vom 26. November 2008 – 2 M 1320/08; LG Mühlhausen – Beschluss vom 28. Januar 2009 – 2 T 286/08</p></blockquote>
<blockquote>
<h3>Rechtsgrrundlage: * § 811 ZPO: Unpfändbare Sachen</h3>
<p>Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:</p>
<p>1. &#8230;</p>
<p>2. &#8230;</p>
<p>3. &#8230;</p>
<p>4. &#8230;</p>
<p>4a. &#8230;</p>
<p>5. bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände;</p></blockquote>
<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, PM Nr. 41/2010</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/finanzen-steuerrecht/ehe-finanzen/" title="- Ehe &amp; Finanzen" rel="tag">- Ehe &amp; Finanzen</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/allgemein/" title="Allgemein" rel="tag">Allgemein</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bgh/" title="BGH" rel="tag">BGH</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ehegatten/" title="Ehegatten" rel="tag">Ehegatten</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" title="Grundrecht" rel="tag">Grundrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a><br />

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		<title>BGH: Eigenbedarfskündigung wegen Wohnbedarfs von Familienangehörigen</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Feb 2010 11:46:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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		<description><![CDATA[BGH, Urteil vom 27.01.2010, VIII ZR 159/09 &#8211; Der Bundesgerichtshof hat am 27.01.2010 entschieden, dass die Eigenbedarfskündigung wegen des Wohnbedarfs einer Nichte des Vermieters wirksam ist. Im Sommer 2004 zog die damals 85-jährige Klägerin aus ihrer Eigentumswohnung in Baden-Baden aus und übersiedelte in eine nahe gelegene Seniorenresidenz. Sie vermietete die Wohnung ab September 2004 an [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="BGH | Eigenbedarfskuendigung wegen Familienangeoehrigen" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2010&amp;Sort=3&amp;anz=28&amp;pos=11&amp;nr=50668&amp;linked=urt&amp;Blank=1&amp;file=dokument.pdf" target="_blank">BGH, Urteil vom 27.01.2010, VIII ZR 159/09</a> &#8211; Der Bundesgerichtshof hat am 27.01.2010 entschieden, dass die Eigenbedarfskündigung wegen des Wohnbedarfs einer Nichte des Vermieters wirksam ist. Im Sommer 2004 zog die damals 85-jährige Klägerin aus ihrer Eigentumswohnung in Baden-Baden aus und übersiedelte in eine nahe gelegene Seniorenresidenz. Sie vermietete die Wohnung ab September 2004 an die Beklagten zu einer monatlichen Miete von 1.050 €. Im August 2007 übertrug die verwitwete und kinderlose Klägerin das Eigentum an der Wohnung im Wege vorweggenommener Erbfolge auf ihre Nichte; dabei behielt sie sich einen Nießbrauch an der Wohnung vor. In dem Übertragungsvertrag verpflichtete sich die Nichte als Gegenleistung gegenüber der Klägerin, auf Lebenszeit deren Haushalt in der Seniorenresidenz zu versorgen und die häusliche Grundpflege der Klägerin zu übernehmen. Durch Anwaltsschreiben ließ die Klägerin seit August 2007 mehrfach Kündigungen des mit den Beklagten bestehenden Mietverhältnisses aussprechen. Als Kündigungsgrund wurde auch Eigenbedarf für die Nichte aufgrund der Pflegevereinbarung im Vertrag vom August 2007 geltend gemacht. Das Amtsgericht hat die anschließend von der Vermieterin erhobene Räumungsklage abgewiesen. Das Landgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.</p>
<p><span id="more-260"></span></p>
<p>Die dagegen gerichtete Revision der Klägerin hatte Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Nichte der Klägerin als Familienangehörige im Sinne § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB* anzusehen ist und die Eigenbedarfskündigung deshalb berechtigt war. Der Bundesgerichtshof hat in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausgeführt, dass nicht nur Geschwister, sondern auch deren Kinder noch so eng mit dem Vermieter verwandt sind, dass es nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung zum Vermieter besteht.</p>
<p><strong>Vorinstanzen</strong>: AG Baden-Baden &#8211; Urteil vom 1. Juli 2008 &#8211; 7 C 150/08; LG Baden-Baden &#8211; Urteil vom 26. Mai 2009 &#8211; 2 S 9/09</p>
<h3>Rechtsgrundlage</h3>
<blockquote><p>*<strong> § 573 BGB: Ordentliche Kündigung des Vermieters</strong></p>
<p>(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.</p>
<p>(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn</p>
<p>1. …</p>
<p>2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/angehorige/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Angehörige">Angehörige</a> seines Haushalts benötigt oder …</p></blockquote>
<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, PM Nr. 17/2010</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/allgemein/" title="Allgemein" rel="tag">Allgemein</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/angehorige/" title="Angehörige" rel="tag">Angehörige</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bgh/" title="BGH" rel="tag">BGH</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a><br />

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		</item>
		<item>
		<title>OVG Berlin: Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 14:31:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Ehewirkungen]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegatten]]></category>
		<category><![CDATA[Nachzug]]></category>
		<category><![CDATA[Sprache]]></category>

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		<description><![CDATA[OVG Berlin, Urteil vom 28. April 2009 &#8211; OVG 2 B 6.08 -Mit Urteil vom heutigen Tage hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Verfassungsmäßigkeit der Sprachanforderungen an nachziehende ausländische Ehegatten bestätigt. Die Klägerin, eine indische Staatsangehörige, heiratete im Jahr 2004 in Indien ihren Ehemann, der in Niedersachsen wohnt und deutscher Staatsangehöriger ist. Im Mai 2005 beantragte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>OVG <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/berlin/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Berlin">Berlin</a>, Urteil vom 28. April 2009 &#8211; OVG 2 B 6.08 -Mit Urteil vom heutigen Tage hat das Oberverwaltungsgericht <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/berlin/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Berlin">Berlin</a>-Brandenburg die Verfassungsmäßigkeit der Sprachanforderungen an nachziehende ausländische <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ehegatten/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ehegatten">Ehegatten</a> bestätigt. Die Klägerin, eine indische Staatsangehörige, heiratete im Jahr 2004 in Indien ihren Ehemann, der in Niedersachsen wohnt und deutscher Staatsangehöriger ist. Im Mai 2005 beantragte sie die Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug nach Deutschland. Das Auswärtige Amt lehnte die Visumerteilung ab.</p>
<p><span id="more-243"></span></p>
<p>Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung mit Urteil vom 19. Dezember 2007 und stützte sich darauf, dass die Klägerin nicht die vom Aufenthaltsgesetz seit 2007 geforderten einfachen deutschen Sprachkenntnisse habe nachweisen können. Die hiergegen eingelegte Berufung der Klägerin hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr zurückgewiesen.</p>
<p>Nach Auffassung des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts verstoßen die Sprachanforderungen nicht gegen das Grundgesetz oder gegen EU-Recht. Der Nachweis einfacher Sprachkenntnisse bereits vor der Einreise begegne auch mit Blick auf den vom Grundgesetz gebotenen Schutz der Ehe nach Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Sprachanforderungen seien geeignet und angemessen, um den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck zu erreichen, die Integration der nachziehenden <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ehegatten/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ehegatten">Ehegatten</a> in Deutschland vorzubereiten und zu fördern. Der zu entscheidende Fall biete dem Gericht keinen Anlass, sich zu den gesetzlich geregelten Ausnahmen zu äußern.</p>
<p>Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.</p>
<p>OVG <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/berlin/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Berlin">Berlin</a>, PM 14/09, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/berlin/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Berlin">Berlin</a>, den 28.04.2009</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/ehe/ehewirkungen/" title="- Ehewirkungen" rel="tag">- Ehewirkungen</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/allgemein/" title="Allgemein" rel="tag">Allgemein</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/berlin/" title="Berlin" rel="tag">Berlin</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ehegatten/" title="Ehegatten" rel="tag">Ehegatten</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/nachzug/" title="Nachzug" rel="tag">Nachzug</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/sprache/" title="Sprache" rel="tag">Sprache</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a><br />

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