Archiv für die Kategorie „- Ehewirkungen“
LArbG Düsseldorf: Kündigung wegen zweiter Eheschließung unwirksam
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat heute am 01.07.2010 festgestellt, dass die Kündigung eines Abteilungsarztes (Chefarzt) eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft wegen dessen erneuter Eheschließung im konkreten Einzelfall unwirksam ist. Die Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund am 30.03.2009 zum 30.09.2009 gekündigt. Der dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegende Arbeitsvertrag bedingt die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre.
OVG Berlin: Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
OVG Berlin, Urteil vom 28. April 2009 – OVG 2 B 6.08 -Mit Urteil vom heutigen Tage hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Verfassungsmäßigkeit der Sprachanforderungen an nachziehende ausländische Ehegatten bestätigt. Die Klägerin, eine indische Staatsangehörige, heiratete im Jahr 2004 in Indien ihren Ehemann, der in Niedersachsen wohnt und deutscher Staatsangehöriger ist. Im Mai 2005 beantragte sie die Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug nach Deutschland. Das Auswärtige Amt lehnte die Visumerteilung ab.
BVerfG: Gesetz zu Ehedoppelname mit Grundgesetz vereinbar
BVerfG, Urteil vom 5. Mai 2009, Az. 1 BvR 1155/03 – Die Regelung des § 1355 Absatz 4 BGB sieht vor, dass Ehegatten bei der Eheschließung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt einen gemeinsamen Familiennamen und damit Ehenamen bestimmen sollen. Dabei können sie zwischen dem Geburtsnamen oder den bisher geführten Namen der Frau oder des Mannes wählen. Wählen sie keinen gemeinsamen Ehenamen, trägt jeder Ehegatte nach der Eheschließung seinen Namen weiter. Entscheiden sich die Ehegatten für einen Ehenamen, dann kann der Ehegatte, dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, den eigenen Namen dem Ehenamen als Begleitname voranstellen oder anfügen. Diese Möglichkeit wird in § 1355 Abs. 4 Satz 2 und 3 BGB jedoch für den Fall, dass die Ehegatten schon Träger von Mehrfachnamen sind, ausgeschlossen beziehungsweise eingeschränkt: Wird ein schon aus mehreren Namen bestehender Name eines Ehegatten zum Ehenamen bestimmt, dann darf der andere Ehegatte seinen Namen dem Ehenamen nicht als Begleitname anfügen. Besteht dagegen der nicht zum Ehenamen bestimmte Name aus mehreren Namen, dann kann nur einer dieser Namen dem Ehenamen als Begleitname hinzugefügt werden.
BVerwG: Kein Ehegattennachzug bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts
BVerwG Urteil vom 30. April 2009, Az. 1 C 3.08 – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Ausländerbehörde einer türkischen Staatsangehörigen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Nachzug zu ihrem Ehemann zu Recht verweigert hat, weil ihr Lebensunterhalt in Deutschland nicht gesichert ist. Der Entscheidung lag der Fall einer 53-jährigen türkischen Staatsangehörigen zugrunde, deren Ehemann – ebenso wie die sechs gemeinsamen Kinder – in Deutschland lebt. Der Ehemann war 1990 nach Deutschland eingereist, hatte sich nach erfolglosem Abschluss eines Asylverfahrens von der Klägerin scheiden lassen und eine deutsche Staatsangehörige geheiratet.
BGH: Nichtigkeit eines Ehevertrages
Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. Juli 2008 – XII ZR 6/07 – Der Bundesgerichtshof hat in konsequenter Fortsetzung seiner Rechtsprechung entschieden, dass ein Ehevertrag, in dem der Versorgungsausgleich ohne jede Gegenleistung ausgeschlossen wird, die Wirksamkeitskontrolle wegen einseitiger Lastenverteilung nicht bestehen kann, sondern insgesamt nichtig ist. Diesen Beitrag weiterlesen »