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	<title>familiensachen.de &#187; &#8211; Ehe &amp; Finanzen</title>
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	<description>Familienrecht: Ehe, Scheidung, Unterhalt.</description>
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		<title>BGH: Auto des arbeitenden Ehegatten unpfändbar</title>
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		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 08:47:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Ehe & Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegatten]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[BGH, Beschluss vom 28.01.2010, Az. VII ZB 16/09 &#8211; Ein Kraftfahrzeug, das der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, ist unpfändbar. Die hat der BGH entschiedne und damit die Auslegung des § 811 ZPO nach dem Sinn der Vorschrift erweiternd ausgelegt. Diese Auslegung entspricht dem Grundrecht und daraus folgenden notwendigen Schutz der Familie. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="BGH | Unpfändbarkeit des Autos beim arbeitenden Ehegatten" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2010&amp;Sort=3&amp;anz=41&amp;pos=0&amp;nr=50976&amp;linked=bes&amp;Blank=1&amp;file=dokument.pdf" target="_blank">BGH, Beschluss vom 28.01.2010, Az. VII ZB 16/09</a> &#8211; Ein Kraftfahrzeug, das der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, ist unpfändbar. Die hat der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> entschiedne und damit die Auslegung des § 811 ZPO nach dem Sinn der Vorschrift erweiternd ausgelegt. Diese Auslegung entspricht dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Grundrecht">Grundrecht</a> und daraus folgenden notwendigen Schutz der Familie.</p>
<p><span id="more-262"></span></p>
<p>RA Exner, Kiel &#8211; www.familiensachen.de</p>
<blockquote>
<h2>Bundesgerichtshof zur Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen, die der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt</h2>
<h3><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, Beschluss vom 28.012010, Az. VII ZB 16/09 -</h3>
<p>Der unter anderem für das Recht der Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Kraftfahrzeug, das der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, unpfändbar ist.</p>
<p>Die Gläubigerin betreibt wegen einer Forderung von 2.459,79 € die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin. Diese ist erwerbsunfähig und bezieht nur eine kleine Rente. Sie lebt mit ihrem Ehemann und drei Kindern in einem Dorf. Der Ehemann ist in der Kreisstadt beschäftigt. Für die Fahrten zur Arbeitsstelle und zurück benutzt er einen PKW, der auf die Schuldnerin zugelassen ist. Die Gläubigerin hat die Gerichtsvollzieherin beauftragt, diesen PKW zu pfänden. Das hat die Gerichtsvollzieherin abgelehnt. Das Amtsgericht hat die Erinnerung der Gläubigerin zurückgewiesen; ihre sofortige Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben.</p>
<p>Die dagegen gerichtete, vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass gemäß § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO * auch die Gegenstände unpfändbar sind, die der Ehegatte des Schuldners für die Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt. Zur Begründung hat er unter anderem ausgeführt: Die Vorschrift schütze auch den Unterhalt der Familie. Durch eine Pfändung dieser Gegenstände wäre die wirtschaftliche Existenz der Familie in gleicher Weise gefährdet wie durch Pfändung beim erwerbstätigen Schuldner. Welcher Ehegatte den zu pfändenden Gegenstand für seine Erwerbstätigkeit benötige, könne im Rahmen des § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO* daher nicht entscheidend sein. Zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit erforderliche Gegenstände könnten auch Kraftfahrzeuge sein, die ein Arbeitnehmer für die täglichen Fahrten von seiner Wohnung zu seinem Arbeitsplatz und zurück benötige. Das Kraftfahrzeug sei für die Beförderung allerdings nicht erforderlich, wenn der Arbeitnehmer in zumutbarer Weise öffentliche Verkehrsmittel benutzen könne. Das sei hier nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Beschwerdegerichts wegen der ungünstigen Verkehrsanbindung im ländlich geprägten Gebiet nicht der Fall.</p>
<p>Vorinstanzen: AG Nordhausen – Beschluss vom 26. November 2008 – 2 M 1320/08; LG Mühlhausen – Beschluss vom 28. Januar 2009 – 2 T 286/08</p></blockquote>
<blockquote>
<h3>Rechtsgrrundlage: * § 811 ZPO: Unpfändbare Sachen</h3>
<p>Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:</p>
<p>1. &#8230;</p>
<p>2. &#8230;</p>
<p>3. &#8230;</p>
<p>4. &#8230;</p>
<p>4a. &#8230;</p>
<p>5. bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände;</p></blockquote>
<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, PM Nr. 41/2010</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/finanzen-steuerrecht/ehe-finanzen/" title="- Ehe &amp; Finanzen" rel="tag">- Ehe &amp; Finanzen</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/allgemein/" title="Allgemein" rel="tag">Allgemein</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bgh/" title="BGH" rel="tag">BGH</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ehegatten/" title="Ehegatten" rel="tag">Ehegatten</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" title="Grundrecht" rel="tag">Grundrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a><br />

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		<title>BVerwG: Kein Ehegattennachzug bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts</title>
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		<pubDate>Thu, 07 May 2009 07:33:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Ehe & Finanzen]]></category>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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		<description><![CDATA[BVerwG Urteil vom 30. April 2009, Az. 1 C 3.08 &#8211; Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Ausländerbehörde einer türkischen Staatsangehörigen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Nachzug zu ihrem Ehemann zu Recht verweigert hat, weil ihr Lebensunterhalt in Deutschland nicht gesichert ist. Der Entscheidung lag der Fall einer 53-jährigen türkischen Staatsangehörigen zugrunde, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bverwg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BVerwG">BVerwG</a> Urteil vom 30. April 2009, Az. 1 C 3.08 &#8211; Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Ausländerbehörde einer türkischen Staatsangehörigen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Nachzug zu ihrem Ehemann zu Recht verweigert hat, weil ihr <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/lebensunterhalt/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Lebensunterhalt">Lebensunterhalt</a> in Deutschland nicht gesichert ist. Der Entscheidung lag der Fall einer 53-jährigen türkischen Staatsangehörigen zugrunde, deren Ehemann &#8211; ebenso wie die sechs gemeinsamen Kinder &#8211; in Deutschland lebt. Der Ehemann war 1990 nach Deutschland eingereist, hatte sich nach erfolglosem Abschluss eines Asylverfahrens von der Klägerin scheiden lassen und eine deutsche Staatsangehörige geheiratet.</p>
<p><span id="more-233"></span></p>
<p>In der Folgezeit waren seine Kinder zu ihm nach Deutschland gezogen. 1997 wurde seine Ehe mit der Deutschen geschieden, 1998 heiratete er erneut seine frühere Ehefrau &#8211; die Klägerin. Diese war bereits 1995 in das Bundesgebiet eingereist. Nach erfolglosem Abschluss ihres Asylverfahrens begab sie sich im Februar 2004 wieder in die Türkei und kehrte im September 2004 mit einem für drei Monate gültigen Visum zum Ehegattennachzug nach Deutschland zurück. Seit ihrer Einreise verfügen sie und ihr Ehemann über kein hinreichendes Erwerbseinkommen mehr. Die Ausländerbehörde lehnte daraufhin den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ab.</p>
<p>Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat entschieden, dass diese Ablehnung rechtmäßig ist. Bei der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug (§ 30 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) &#8211; um die es hier geht &#8211; besteht für die Ausländerbehörde kein Ermessen, wenn es am Erfordernis des gesicherten Lebensunterhalts fehlt. Eine Abweichung von dieser regelmäßig zu beachtenden Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz) ist im konkreten Fall auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Schutzes von Ehe und Familie geboten. Die von der Vorinstanz aufgeworfene Frage, ob die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Voraussetzungen eines Ausnahmefalles von der Regelausweisung wegen des Schutzes von Ehe, Familie und Privatleben (Art. 6 Grundgesetz, Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention) auch auf die Regelerteilungsvoraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis übertragbar ist, hat das Bundesverwaltungsgericht verneint. Unterschiede ergeben sich zum einen aus der nicht vergleichbaren Struktur der Vorschriften über die Begründung und Beendigung des Aufenthalts. Ferner ist von Bedeutung, dass der Nachzugswillige bei der erstmaligen Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis regelmäßig noch kein vergleichbares Vertrauen in die Fortsetzung seiner ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland entwickeln konnte wie ein Ausländer, der schon geraume Zeit rechtmäßig in Deutschland gelebt hat und dessen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/aufenthalt/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Aufenthalt">Aufenthalt</a> nachträglich beendet werden soll.</p>
<p><a title="Startseite des BVerwG" href="http://www.bundesverwaltungsgericht.de" target="_blank">BVerwG</a>, PM Nr. 27/2009, 30.04.2009</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/finanzen-steuerrecht/ehe-finanzen/" title="- Ehe &amp; Finanzen" rel="tag">- Ehe &amp; Finanzen</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/ehe/ehewirkungen/" title="- Ehewirkungen" rel="tag">- Ehewirkungen</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/aufenthalt/" title="Aufenthalt" rel="tag">Aufenthalt</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bverwg/" title="BVerwG" rel="tag">BVerwG</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ehegatten/" title="Ehegatten" rel="tag">Ehegatten</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/lebensunterhalt/" title="Lebensunterhalt" rel="tag">Lebensunterhalt</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a><br />

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		<title>vzbv: Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit &#8211; neuer Ratgeber der Verbraucherzentralen</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Mar 2009 10:28:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Ehe & Finanzen]]></category>
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		<description><![CDATA[Informationen, wie Mütter und Väter Kind und Beruf vereinbaren können bietet nun wieder die Verbraucherzentrale Bundesverband an. In der Pressemitteilung vom 10.02.2009 heißt es hierzu: &#8221; Viele neue Gesetze sollen Müttern und Vätern helfen, Familie und Beruf erfolgreich miteinander zu verbinden. Der Ratgeber der Verbraucherzentralen informiert über Rechte und Pflichten während der Schwangerschaft, über das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Informationen, wie Mütter und Väter Kind und Beruf vereinbaren können bietet nun wieder die Verbraucherzentrale Bundesverband an. In der Pressemitteilung vom 10.02.2009 heißt es hierzu:<br />
&#8221; Viele neue Gesetze sollen Müttern und Vätern helfen, Familie und Beruf erfolgreich miteinander zu verbinden. Der Ratgeber der Verbraucherzentralen informiert über Rechte und Pflichten während der Schwangerschaft, über das Elterngeld und was zu tun ist, wenn junge Eltern <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/teilzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Teilzeit">Teilzeit</a> arbeiten wollen.</p>
<p><span id="more-218"></span>Wird Nachwuchs erwartet, stellt sich in vielen Fällen für beide Elternteile die Frage, wie sich Familie und Beruf unter einen Hut bringen lassen. Der neue Ratgeber &#8220;<a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/mutterschutz/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Mutterschutz">Mutterschutz</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/teilzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Teilzeit">Teilzeit</a>&#8221; erläutert auf knapp 200 Seiten die rechtlichen Grundlagen, wie Kind und Karriere miteinander vereinbart werden können.</p>
<p>Es werden Rechte und Pflichten schwangerer Arbeitnehmerinnen ebenso thematisiert wie die die finanziellen und rechtlichen Aspekte des Mutterschutzes bis hin zu den aktuellen Regelungen von Elterngeld und <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a>. Dazu kommen noch wichtige Informationen für Arbeitnehmer zu Teilzeitarbeit, befristeter Beschäftigung, Umgang mit Diskriminierung und der Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Beruf. Hilfreiche Tipps, realistische Rechenbeispiele und Musterformulierungen bieten werdenden Eltern zusätzlichen Nutzwert. Auch im Blick: flexible Arbeitszeitmodelle von <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/teilzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Teilzeit">Teilzeit</a> bis Jobsharing.&#8221;</p>
<p>Bestellmöglichkeit: Der Ratgeber „<a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/mutterschutz/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Mutterschutz">Mutterschutz</a>&#8221; kann zum Preis von 12,40 Euro inklusive Versand- und Portokosten gegen Rechnung bestellt werden beim:</p>
<p>Versandservice des vzbv, Heinrich-Sommer-Str. 13, 59939 Olsberg -  Internet: <a href="http://www.ratgeber.vzbv.de">www.ratgeber.vzbv.de</a></p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/finanzen-steuerrecht/ehe-finanzen/" title="- Ehe &amp; Finanzen" rel="tag">- Ehe &amp; Finanzen</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/unterhalt/kindesunterhalt/" title="- Kindesunterhalt" rel="tag">- Kindesunterhalt</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/unterhalt/sonstiger-unterhalt/" title="- Sonstiger Unterhalt" rel="tag">- Sonstiger Unterhalt</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" title="Elternzeit" rel="tag">Elternzeit</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/mutterschutz/" title="Mutterschutz" rel="tag">Mutterschutz</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/teilzeit/" title="Teilzeit" rel="tag">Teilzeit</a><br />

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