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	<title>familiensachen.de &#187; Kinder</title>
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	<description>Familienrecht: Ehe, Scheidung, Unterhalt.</description>
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		<title>BAG: Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Jun 2010 08:13:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23. Juni 2010 &#8211; 7 ABR 103/08 &#8211; Der Arbeitgeber muss im erforderlichen Umfang die Kosten erstatten, die einem alleinerziehenden Betriebsratsmitglied während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit durch die Fremdbetreuung seiner minderjährigen Kinder entstehen. Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Dazu gehören [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23. Juni 2010 &#8211; 7 ABR 103/08 &#8211; Der Arbeitgeber muss im erforderlichen Umfang die Kosten erstatten, die einem alleinerziehenden Betriebsratsmitglied während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit durch die Fremdbetreuung seiner minderjährigen Kinder entstehen. Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Dazu gehören auch die Aufwendungen, die einzelne Betriebsratsmitglieder zur Erfüllung ihrer Betriebsratsaufgaben für erforderlich halten dürfen, nicht aber sämtliche Kosten, die nur irgendwie durch die Betriebsratstätigkeit veranlasst sind.</p>
<p><span id="more-265"></span></p>
<p>Grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind insbesondere Aufwendungen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind. Vom Arbeitgeber zu tragen sind aber Kosten, die einem Betriebsratsmitglied dadurch entstehen, dass es die Betreuung seiner minderjährigen Kinder für Zeiten sicherstellen muss, in denen es außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben wahrzunehmen hat. Das ergibt die verfassungskonforme Auslegung des § 40 Abs. 1 BetrVG. Das Betriebsratsmitglied befindet sich in einem solchen Fall in einer Pflichtenkollision zwischen seinen betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben und der Pflicht zur elterlichen Personensorge. Nach Art. 6 Abs. 2 GG sind Pflege und Erziehung der Kinder nicht nur „das natürliche Recht der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a>“, sondern auch „die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“. Dementsprechend darf dem Betriebsratsmitglied durch die gleichzeitige Erfüllung beider Pflichten kein Vermögensopfer entstehen.</p>
<p>Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat daher &#8211; anders als zuvor das Landesarbeitsgericht &#8211; dem Antrag einer alleinerziehenden Mutter entsprochen, die von ihrem Arbeitgeber die Erstattung der Kosten verlangte, die ihr dadurch entstanden waren, dass sie als Betriebsratsmitglied zur Teilnahme an zwei Sitzungen des Gesamtbetriebsrats und an einer Betriebsräteversammlung insgesamt zehn Tage ortsabwesend war und während dieser Zeit für die Betreuung ihrer 11 und 12 Jahre alten Kinder fremde Hilfe in Anspruch nehmen musste. Dem Anspruch stand nicht entgegen, dass in dem Haushalt des Betriebsratsmitglieds noch eine volljährige berufstätige Tochter lebte, welche die Betreuung ihrer jüngeren Geschwister abgelehnt hatte. Die Antragstellerin durfte die entstandenen Betreuungskosten von insgesamt 600,&#8211; Euro auch der Höhe nach für erforderlich halten.</p>
<p>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 27. November 2008 &#8211; 5 TaBV 79/07 -</p>
<p>Pressemitteilung Nr. 47/10</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/alleinerziehende/" title="Alleinerziehende" rel="tag">Alleinerziehende</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bag/" title="BAG" rel="tag">BAG</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/" title="Kinder" rel="tag">Kinder</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kindergarten/" title="Kindergarten" rel="tag">Kindergarten</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a><br />

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		<title>BVerwG: Anspruch auf gleiche Förderung von Kindergärten mit überörtlichem Einzugsbereich (hier: Waldorfkindergärten in BaWü)</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Feb 2010 18:24:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen | Steuerrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010, Az. 5 CN 1.09 &#8211; Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Regelungen des Landes Baden-Württemberg für die Jahre 2006 bis 2008 zur Förderung von Kindergärten, die Kinder von anderen Gemeinden als der Standortgemeinde aufgenommen haben und nicht in deren Bedarfsplanung einbezogen waren, teilweise für unwirksam erklärt. Die Zuschusspauschale [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bverwg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BVerwG">BVerwG</a>, Urteil vom 21. Januar 2010, Az. 5 CN 1.09 &#8211; Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Regelungen des Landes Baden-Württemberg für die Jahre 2006 bis 2008 zur Förderung von Kindergärten, die Kinder von anderen Gemeinden als der Standortgemeinde aufgenommen haben und nicht in deren Bedarfsplanung einbezogen waren, teilweise für unwirksam erklärt. Die Zuschusspauschale für solche Kindergärten mit verlängerten Öffnungszeiten in der baden-württembergischen &#8220;Verordnung des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet&#8221; (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 KiTaGVO1) war unter Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) zu niedrig bemessen.</p>
<p><span id="more-258"></span></p>
<p>Die Antragsteller des Ausgangsverfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim sind in Baden-Württemberg Träger von <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/waldorf/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Waldorf">Waldorf</a>-Kindergärten und als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Ihre Kindergärten wurden außer von Kindern aus der jeweiligen Standortgemeinde auch von Kindern aus benachbarten Gemeinden besucht. Die Kindergartenplätze waren entweder nicht oder nur teilweise in die Bedarfsplanung der jeweiligen Standortgemeinde aufgenommen. Das Kindertagesbetreuungsgesetz 2006 (KiTaG) sah für solche Kindergartenplätze einen Anspruch auf Förderung nur durch pauschale Zuschüsse der Wohnsitzgemeinden vor, soweit in der Wohnsitzgemeinde kein gleichwertiger Platz zur Verfügung stand. Die Höhe dieser platzbezogenen Zuschüsse war durch Verordnung festzulegen.2 Die angegriffene Platzpauschale erreichte höchstens 30% der Betriebskosten und blieb damit deutlich hinter der gesetzlichen Förderquote von 63% für solche Kindergartenplätze zurück, die in die Bedarfsplanung der Standortgemeinde aufgenommen waren.</p>
<p>Mit einem Normenkontrollantrag (nach § 47 VwGO) wandten sich die Antragsteller gegen diese Verordnung aus dem Jahre 2006 (KiTaGVO). Sie machten geltend, die Förderregelungen verstießen gegen Bundesrecht (Achtes Buch Sozialgesetzbuch [Kinder- und Jugendhilfe] &#8211; SGB VIII). Die Kindergartenförderung hätte nicht auf die Gemeinden übertragen werden dürfen. Der Verordnungsgeber habe den angefochtenen platzbezogenen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/zuschuss/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Zuschuss">Zuschuss</a> für Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsbereich, die nicht in der Bedarfsplanung enthalten seien, zu niedrig bemessen. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Normenkontrollantrag im Wesentlichen abgewiesen und das System und die Höhe der Förderung als rechtmäßig bewertet. Die Antragsteller hätten nicht zuletzt die Möglichkeit gehabt, die Aufnahme in die Bedarfsplanung der Standortgemeinde notfalls einzuklagen und dadurch in den Genuss einer höheren Förderung zu gelangen.</p>
<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat § 1 Abs. 1 Nr. 3 KiTaGVO für unwirksam erklärt und der Revision der Antragsteller stattgegeben. Die Höhe des platzbezogenen Zuschusses der Wohnsitzgemeinden gewährleistete den Trägern solcher gemeindeübergreifenden Kindergärten keine gleichheitsgemäße Förderung. Die Antragsteller hatten für ihre mit auswärtigen Kindern belegten Plätze weder einen rechtlich gesicherten Förderanspruch gegen die Standortgemeinden durch Aufnahme in deren Bedarfsplanung noch einen annähernd gleich hohen Förderanspruch gegen die Wohnsitzgemeinden.</p>
<p>Der Verwaltungsgerichtshof ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass die Länder die Finanzierung von Tageseinrichtungen nach dem Bundesrecht (§ 74a SGB VIII) eigenständig regeln und eine Förderung allein durch die Gemeinden vorsehen durften. Die Antragsteller hatten zwar keinen Anspruch auf eine nach Form und Höhe identische Förderung. Ihr Grundrecht auf Gleichbehandlung gebot aber eine Förderung in etwa gleicher Höhe durch die Wohnortgemeinden, solange sie eine entsprechende Förderung durch die Standortgemeinde nicht durchsetzen konnten. Denn auch Kindergartenplätze mit einem alternativen pädagogischen Konzept, die in der Wohnsitzgemeinde nicht angeboten wurden, erfüllten einen Bedarf, der nach den allgemeinen Prinzipien des SGB VIII (Gewährleistung eines pluralen Leistungsangebots, Achtung der Auswahlfreiheit der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> und Kinder sowie Vorrang der Angebote freier Träger vor staatlichen Einrichtungen) zu decken war. Dann aber durfte der Träger einer solchen Einrichtung bei der Höhe der Förderung nicht benachteiligt werden. Die Benachteiligung der Antragsteller ist für die Vergangenheit auszugleichen.</p>
<h3>Rechtsgrundlagen</h3>
<p>§ 1 Abs. 1 KiTaGVO vom 19. Juni 2006 lautet:</p>
<p>(1) Der platzbezogene <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/zuschuss/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Zuschuss">Zuschuss</a> der Wohnsitzgemeinden beträgt pro Kalenderjahr für jedes <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> in</p>
<p style="padding-left: 30px;">1. Halbtagskindergärten 600 Euro,</p>
<p style="padding-left: 30px;">2. Regelkindergärten 720 Euro,</p>
<p style="padding-left: 30px;">3. Kindergärten mit verlängerten Öffnungszeiten 840 Euro,</p>
<p style="padding-left: 30px;">4. Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen 984 Euro,</p>
<p style="padding-left: 30px;">5. Ganztagskindergärten 1.320 Euro.</p>
<p>§ 8 Abs. 3 KiTaG 2006 bestimmte hierzu:</p>
<p>(3) Träger von Einrichtungen im Sinne von Absatz 2 mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet, die nicht oder nicht bezüglich aller Plätze in die Bedarfsplanung aufgenommen sind, erhalten von der Wohnsitzgemeinde des jeweiligen Kindes einen jährlichen platzbezogenen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/zuschuss/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Zuschuss">Zuschuss</a> für jeden nicht in der Bedarfsplanung enthaltenen Platz, soweit in der Wohnsitzgemeinde kein gleichwertiger Platz zur Verfügung steht. Die Höhe des jährlichen platzbezogenen Zuschusses für die verschiedenen Betreuungs- und Betriebsformen wird durch Rechtsverordnung des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales festgelegt. Änderungen der Rechtsverordnung bedürfen der Zustimmung des zuständigen Ausschusses des Landtags. Die Standortgemeinde kann gleichzeitig auch Wohnsitzgemeinde sein.</p>
<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bverwg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BVerwG">BVerwG</a>, Az. 5 CN 1.09, PM Nr. 3/2010 vom 21.01.2010</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bverwg/" title="BVerwG" rel="tag">BVerwG</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/finanzen-steuerrecht/" title="Finanzen | Steuerrecht" rel="tag">Finanzen | Steuerrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/forderung/" title="Forderung" rel="tag">Forderung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/" title="Kinder" rel="tag">Kinder</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kindergarten/" title="Kindergarten" rel="tag">Kindergarten</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/prozessrecht/" title="Prozeßrecht" rel="tag">Prozeßrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/waldorf/" title="Waldorf" rel="tag">Waldorf</a><br />

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		<title>BMJ: Vormund darf Kind nicht nur aus Akten kennen</title>
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		<pubDate>Mon, 18 Jan 2010 09:17:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Sorgerecht]]></category>
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		<description><![CDATA[PM BMJ, Berlin, 8. Januar 2010 &#8211; Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht: Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes Kind hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>PM <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bmj/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BMJ">BMJ</a>, Berlin, 8. Januar 2010 &#8211; Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht: Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern. Wird <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> das Sorgerecht entzogen, übernimmt ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> die volle Verantwortung für das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a>. In drei von vier Fällen liegt die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormundschaft/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormundschaft">Vormundschaft</a> beim Jugendamt als &#8220;Amtsvormund&#8221;. Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen. Ein direkter Draht zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund in vielen Fällen bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben, bei Kevins <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> in Bremen waren es mehr als 200. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich.</p>
<p><span id="more-256"></span></p>
<p>Wir wollen den persönlichen Kontakt ausdrücklich im Gesetz verankern. Der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> soll seine Mündel regelmäßig treffen, möglichst jeden Monat. Mindestens ein Mal im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über persönliche Verhältnisse des Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten. Die Familiengerichte sollen die Erfüllung der Kontaktpflicht überwachen. Damit gerade Amtsvormünder genug Zeit für den persönlichen Kontakt haben, sollen sie sich maximal um 50 Kinder kümmern.</p>
<p>Den jetzt geplanten Regelungen zum persönlichen Kontakt soll eine umfassende Modernisierung des Vormundschaftsrechts folgen. Die Grundkonzeption stammt aus dem vorletzten Jahrhundert. Viele Vorschriften müssen aktuellen Verhältnissen angepasst werden.</p>
<p><strong>Zum Hintergrund:</strong></p>
<p>Ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> wird nicht nur für Waisen, sondern auch bestellt, wenn das Familiengericht den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> ihr Sorgerecht z.B. wegen akuter Kindeswohlgefährdung entzieht. Der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> ist dann an Stelle der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> zur umfassenden Sorge für Person und Vermögen des Kindes verpflichtet. In der Vergangenheit kam es auch bei bestehender <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormundschaft/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormundschaft">Vormundschaft</a> wiederholt zu Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen durch Pflegepersonen.</p>
<p>Eine mögliche Ursache ist der oftmals fehlende persönliche Kontakt zwischen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> und Mündel. In der Praxis übernehmen zumeist Mitarbeiter des Jugendamtes die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormundschaft/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormundschaft">Vormundschaft</a> als Amtsvormund. Da ein einziger Amtsvormund häufig bis zu 120 Kinder betreut, kennt er seine Mündel oft kaum persönlich und kann daher seiner Verantwortung nicht gerecht werden. Hätte beispielsweise der Amtsvormund im Fall Kevin regelmäßigen persönlichen Kontakt und Einblicke in das persönliche Umfeld gehabt, hätte er seine Kontrollfunktion besser wahrnehmen und das Unglück möglicherweise vermeiden können.</p>
<p>Ein vom Bundesjustizministerium erarbeiteter Referentenentwurf sieht deshalb vor:</p>
<ul>
<li> Ein ausreichender persönlicher Kontakt des Vormunds mit dem Mündel wird ausdrücklich im Gesetz verankert.</li>
<li>Die Pflicht des Vormunds, Pflege und Erziehung des Mündels zu beaufsichtigen, wird im Gesetz stärker hervorgehoben.</li>
<li> Die Frage des persönlichen Kontakts wird in die jährliche Berichtspflicht des Vormunds gegenüber dem Familiengericht aufgenommen.</li>
<li> Die Aufsicht des Familiengerichts über die Amtsführung des Vormunds wird ausdrücklich auf die Erfüllung der Kontaktpflichten erstreckt.</li>
<li> Die Fallzahlen in der Amtsvormundschaft werden auf 50 Vormundschaften für jeden Vollzeitmitarbeiter begrenzt.</li>
</ul>
<p>Bei der Kabinettsklausur in Schloss Meseberg hat die Bundesregierung dem Vorschlag der Bundesjustizministerin zugestimmt, den persönlichen Kontakt zwischen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> und Mündel zu stärken und dazu einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Mittlerweile liegt der Referentenentwurf vor. Momentan haben Länder und Verbände die Gelegenheit zur Stellungnahme.</p>
<p>Zusätzlich zu dem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben ist im zweiten Schritt eine Gesamtreform des Vormundschaftsrechts beabsichtigt. Die Grundkonzeption des Vormundschaftsrechts stammt aus dem 19. Jahrhundert und bedarf daher in vielen Bereichen der Anpassung an die aktuellen Rechts- und Lebensverhältnisse. Ein Gesetzesentwurf soll im Laufe der Legislaturperiode erarbeitet werden.</p>
 
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		<title>VG Arnsberg: &#8220;Baukindergeld&#8221; in Ennepetal nicht für jedes Grundstück</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Sep 2009 16:04:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[VG Arnsberg, Urteil vom 02.09.2009, Az. 1 K 1054/09 &#8211; Die Entscheidung der Stadt Ennepetal, den Erwerb von Baugrundstücken durch Familien mit Kindern nicht allgemein, sondern nur in zwei bestimmten Baugebieten und lediglich beim Kauf städtischer Grundstücke durch einen kommunalen Zuschuss – das sogenannte „Baukindergeld“ – zu fördern, ist nicht zu beanstanden. Die Klage einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>VG Arnsberg, Urteil vom 02.09.2009, Az. 1 K 1054/09 &#8211; Die Entscheidung der Stadt Ennepetal, den Erwerb von Baugrundstücken durch Familien mit Kindern nicht allgemein, sondern nur in zwei bestimmten Baugebieten und lediglich beim Kauf städtischer Grundstücke durch einen kommunalen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/zuschuss/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Zuschuss">Zuschuss</a> – das sogenannte „Baukindergeld“ – zu fördern, ist nicht zu beanstanden. Die Klage einer Ennepetalerin, die den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/zuschuss/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Zuschuss">Zuschuss</a> in Höhe von 7.500 € für ein außerhalb der beiden Baugebiete gelegenes Grundstück erstreiten wollte, das sie zudem von einem privaten Bauträger erworben hatte, wies das Verwaltungsgericht Arnsberg mit Urteil vom 2. September 2009 ab.</p>
<p><span id="more-254"></span></p>
<p>In den Entscheidungsgründen führte das Gericht aus: Da die für die Förderung aufgestellten Kriterien in zweierlei Hinsicht nicht erfüllt seien, habe die Klägerin keinen Anspruch auf den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/zuschuss/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Zuschuss">Zuschuss</a>, den die beklagte Stadt als freiwillige Leistung gewähre. Die Beschränkung der Förderung auf den Erwerb städtischer Grundstücke innerhalb bestimmter Bebauungsplangebiete verstoße entgegen der Auffassung der Klägerin nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Bei der Gewährung von Subventionen bestehe eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Eine zulässige Differenzierung könne auf jeder sachbezogenen Erwägung beruhen; nur evident unsachliche Regelungen seien zu beanstanden. Die hier vorgenommene Beschränkung sei schon aus fiskalischen Gründen sachlich gerechtfertigt. Eine räumlich uneingeschränkte Förderung innerhalb des gesamten Stadtgebietes würde zu weitgehend unüberschaubaren Leistungsansprüchen führen. Auch die Limitierung der Förderung auf den Erwerb städtischer Grundstücke liege im Haushaltsinteresse der Stadt. Es treffe nicht zu, dass die Bezuschussung des Kaufs städtischer Baugrundstücke mit städtischen Haushaltsmitteln eine unzulässige Veräußerung gemeindlicher Vermögensgegenstände unter Wert sei, wie die Klägerin geltend gemacht habe. Selbst wenn unterstellt würde, dass diese Praxis unzulässig sei, könnte durch eine Ausweitung der Bezuschussung auf den Kauf jeglicher, also auch nicht-städtischer Baugrundstücke keine Abhilfe geschaffen werden.</p>
<p>Hinzu kam, dass das von der Klägerin erworbene Grundstück in einer durch Bebauungsplan festgesetzten privaten Grünfläche liegt. Allerdings hatte die beklagte Stadt in der Vergangenheit dort bereits ein Wohnbauvorhaben im Wege der Befreiung zugelassen. Das Gericht wies darauf hin, es sei nicht erkennbar, dass ein durchsetzbarer Anspruch auf erneute Befreiung für ein weiteres Wohnhaus in der Grünfläche bestehen sollte. Letztlich ließ das Gericht jedoch offen, ob auch die ungesicherte Bebaubarkeit des Grundstücks einem Zuschussanspruch der Klägerin entgegensteht.</p>
<p>Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster gestellt werden.</p>
<p>Aktenzeichen: 1 K 1054/09</p>
<p>PM 08.09.2009 &#8211; Pressestelle VG Arnsberg / NRW</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/finanzen-steuerrecht/kindergeld/" title="- Kindergeld" rel="tag">- Kindergeld</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/forderung/" title="Forderung" rel="tag">Forderung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/" title="Kinder" rel="tag">Kinder</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/zuschuss/" title="Zuschuss" rel="tag">Zuschuss</a><br />

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		<title>Brandenburgisches OLG: Kinderkrippe schadet nicht dem Kindeswohl</title>
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		<pubDate>Tue, 26 May 2009 17:48:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Sorgerecht]]></category>
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		<description><![CDATA[OLG Brandenburg, Beschluss vom 9.3.2009 &#8211; Az. 10 UF 204/08 &#8211; Die nicht miteinander verheirateten Eltern eines im November 2007 geborenen Kindes lebten stets in getrennten Haushalten. Der Vater ist freiberuflich tätig und unterhält in seiner Wohnung ein Büro. Die Mutter wollte eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und das Kind, das bei ihr lebt, zu einer Tagesmutter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>OLG Brandenburg, Beschluss vom 9.3.2009 &#8211; Az. 10 UF 204/08 &#8211; Die nicht miteinander verheirateten <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> eines im November 2007 geborenen Kindes lebten stets in getrennten Haushalten. Der Vater ist freiberuflich tätig und unterhält in seiner Wohnung ein Büro. Die Mutter wollte eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a>, das bei ihr lebt, zu einer Tagesmutter bzw. in eine Kinderkrippe geben. Der Vater beantragte deshalb beim Amtsgericht, ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> zu übertragen, weil er das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> selbst betreuen wollte. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teilbereich des Sorgerechts.</p>
<p><span id="more-236"></span><br />
Das Amtsgericht hat das alleinige Recht zur <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bestimmung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bestimmung">Bestimmung</a> des Aufenthaltes des Kindes auf die Mutter übertragen. Dagegen hat der Vater Beschwerde zum Brandenburgischen Oberlandesgericht eingelegt. Er hat geltend gemacht, er strebe ein Modell an, bei dem das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> zwischen den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> wechseln und möglichst gleich viel Zeit bei Vater und Mutter verbringen könne. Das vorgeschlagene Modell erlaube beiden <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> eine Berufstätigkeit, ohne dass das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> bereits jetzt täglich mehrere Stunden außerhalb der Familie betreut werden müsste.<br />
Der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts hat die Beschwerde des Vaters zurückgewiesen.</p>
<p>Zur Begründung hat er ausgeführt, das Aufenthaltsbestimmungsrechts müsse aus Gründen der Kontinuität der Mutter allein übertragen werden. Beide <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> gingen liebevoll mit dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> um. Beide <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> seien in der Lage, dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> die notwendigen Anregungen zu geben.</p>
<p>Dass die Mutter, nachdem sie nun wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat, das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> von einer Tagesmutter bzw. in einer Kita betreuen lassen wolle, begründe keinen Vorrang des Vaters, der das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> selbst betreuen wolle. Es sei schon zweifelhaft, dass der Vater Kindesbetreuung und Erwerbstätigkeit miteinander in Einklang bringen könne. Jedenfalls schade einem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> von rund eineinhalb Jahren die Fremdbetreuung in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter nicht. Das vom Vater vorgeschlagene Wechselmodell stelle hohe Anforderungen an die Kommunikation und Kompromissbereitschaft der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> und auch der Kinder. Gegen den Widerstand der Mutter und ohne ausreichende Berücksichtigung von deren Arbeitszeiten könne es nicht funktionieren.</p>
<p>Der Vater werde nach der für die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> geltenden Umgangsregelung weiterhin regelmäßigen Umgang mit dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> haben.</p>
<p>Brandenburg, den 31. März 2009 &#8211; Beschluss vom 9.3.2009 &#8211; 10 UF 204/08</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/sorgerecht/" title="- Sorgerecht" rel="tag">- Sorgerecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/aufenthalt/" title="Aufenthalt" rel="tag">Aufenthalt</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bestimmung/" title="Bestimmung" rel="tag">Bestimmung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" title="Eltern" rel="tag">Eltern</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" title="Kind" rel="tag">Kind</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kindeswohl/" title="Kindeswohl" rel="tag">Kindeswohl</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a><br />

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		<title>BAG: Vorzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Apr 2009 11:17:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[BAG, Urteil vom 21. April 2009 &#8211; 9 AZR 391/08 &#8211; Die in Anspruch genommene Elternzeit kann durch die Arbeitnehmerin wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig beendet werden. Der Arbeitgeber kann eine solche Beendigung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen (§ 16 Abs. 3 Satz 2 BErzGG/BEEG). Den durch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>, Urteil vom 21. April 2009 &#8211; 9 AZR 391/08 &#8211; </em>Die in Anspruch genommene <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> kann durch die Arbeitnehmerin wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig beendet werden. Der Arbeitgeber kann eine solche <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/beendigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Beendigung">Beendigung</a> nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen (§ 16 Abs. 3 Satz 2 BErzGG/BEEG). Den durch die vorzeitige <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/beendigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Beendigung">Beendigung</a> verbleibenden Anteil von bis zu zwölf Monaten kann die Arbeitnehmerin mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit nach Vollendung des dritten bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen (§ 15 Abs. 2 Satz 4 BErzGG/BEEG). Bei seiner Entscheidung über die Zustimmung ist der Arbeitgeber an billiges Ermessen gemäß § 315 BGB gebunden.</p>
<p><span id="more-224"></span></p>
<p>Die Klägerin ist seit 1999 bei der Beklagten beschäftigt. Für ihre am 4. Juli 2004 geborene Tochter nahm sie <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> vom 3. September 2004 bis 3. Juli 2007 in Anspruch. Am 23. Juli 2006 wurde ihr Sohn geboren. Mit Schreiben an die Beklagte vom 16. August 2006 nahm sie für dieses <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> vom 19. September 2006 bis 22. Juli 2009 in Anspruch. Die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> für ihre Tochter sollte deshalb vorzeitig beendet und die dadurch verbleibende <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> an die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> für den Sohn „drangehängt&#8221; werden. Die Beklagte lehnte mit Schreiben vom 21. September 2006 gegenüber der Klägerin ab, der Übertragung der restlichen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> für die Tochter auf die Zeit nach Ende der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> für den Sohn zuzustimmen. Die Klägerin hat Klage auf Zustimmung der Beklagten erhoben.</p>
<p>Der Neunte Senat hat ebenso wie die Vorinstanzen der Klage stattgegeben. Die Klägerin hat die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> für ihre Tochter mit Erklärung aus dem Schreiben vom 16. August 2006 vorzeitig beendet. Der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/beendigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Beendigung">Beendigung</a> entgegenstehende dringende betriebliche Gründe hat die Beklagte nicht dargelegt. Sie ist auch verpflichtet, der Übertragung der restlichen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> für die Tochter der Klägerin zuzustimmen. Ihre Weigerung entspricht nicht billigem Ermessen nach § 315 BGB. Sie hat nicht dargelegt, welche Nachteile ihr durch die Übertragung der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> entstehen würden.</p>
<p><em> </em></p>
<p>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 25. März 2008 &#8211; 7 Sa 1115/07 -</p>
<p>PM <a title="Startseite des Bundesarbeitsgerichts (BAG)" href="http://www.bundesarbeitsgericht.de" target="_blank">Bundesarbeitsgericht </a>Nr. 35/09</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/finanzen-steuerrecht/elterngeld/" title="- Elterngeld" rel="tag">- Elterngeld</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bag/" title="BAG" rel="tag">BAG</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/beendigung/" title="Beendigung" rel="tag">Beendigung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" title="Elternzeit" rel="tag">Elternzeit</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/" title="Kinder" rel="tag">Kinder</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ubertragung/" title="Übertragung" rel="tag">Übertragung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a><br />

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