Archiv für die Kategorie „- Sorgerecht“
BMJ: Vormund darf Kind nicht nur aus Akten kennen
PM BMJ, Berlin, 8. Januar 2010 – Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht: Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes Kind hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern. Wird Eltern das Sorgerecht entzogen, übernimmt ein Vormund die volle Verantwortung für das Kind. In drei von vier Fällen liegt die Vormundschaft beim Jugendamt als “Amtsvormund”. Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen. Ein direkter Draht zum Kind und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund in vielen Fällen bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben, bei Kevins Vormund in Bremen waren es mehr als 200. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich.
Brandenburgisches OLG: Kinderkrippe schadet nicht dem Kindeswohl
OLG Brandenburg, Beschluss vom 9.3.2009 – Az. 10 UF 204/08 – Die nicht miteinander verheirateten Eltern eines im November 2007 geborenen Kindes lebten stets in getrennten Haushalten. Der Vater ist freiberuflich tätig und unterhält in seiner Wohnung ein Büro. Die Mutter wollte eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und das Kind, das bei ihr lebt, zu einer Tagesmutter bzw. in eine Kinderkrippe geben. Der Vater beantragte deshalb beim Amtsgericht, ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind zu übertragen, weil er das Kind selbst betreuen wollte. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teilbereich des Sorgerechts.
BVerwG: Kein Rechtsanspruch auf Kindernachzug zu Elternteil bei geteiltem Sorgerecht
BVerwG 1 C 17.08; BVerwG 1 C 28.08; BVerwG 1 C 29.08 – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Parallelverfahren darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Kind nach Umsetzung der Richtlinie 2003/86/EG des Rates der Europäischen Union (sog. Familienzusammenführungsrichtlinie) nach Deutschland nachziehen kann, wenn nur ein Elternteil hier lebt.
Die Familien der Kläger stammen aus dem Kosovo bzw. Mazedonien, wo die drei Mütter weiterhin leben. Die Väter der Kläger kamen jeweils nach Heirat einer deutschen Ehefrau allein nach Deutschland und erhielten hier ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Vor Vollendung ihres 16. Lebensjahrs beantragten die Kläger die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug zu ihrem Vater und legten Urkunden ihres Herkunftsstaates vor, nach denen nunmehr dem Vater die Obhut und Erziehung der Kinder obliege. Die deutschen Auslandsvertretungen lehnten die Anträge ab. Mangels vollständiger Sorgerechtsübertragung auf den Vater nach kosovarischem bzw. mazedonischem Recht bestehe kein Rechtsanspruch auf Kindernachzug gemäß § 32 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
BGH: Unterhaltsberechnung bei Arbeitslosengeld
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. November 2008 – XII ZR 129/06 – In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein vom Unterhaltsberechtigten bezogenes Arbeitslosengeld II nicht bedarfsdeckend ist und lässt den Unterhaltsanspruch als subsidiäre Sozialleistung auch nicht entfallen. Bezieht der Unterhaltspflichtige Krankengeld, sind davon bereits im Rahmen der Bedarfsbemessung grundsätzlich weder pauschale berufsbedingte Kosten noch ein Erwerbstätigenbonus abzuziehen. Das Krankengeld zählt als Einkommen. Diesen Beitrag weiterlesen »
LG München I: Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug
Für die Eltern war es ein Albtraum: Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sieht in einem Münchener Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge – und hat den Verdacht, das Kind sei misshandelt worden. Zur Klärung wird das Mädchen in die Hauner’sche Kinderklinik gebracht, wo die Ärzte den Verdacht bestätigen: Ursache der Verletzung könne nur eine Kindesmisshandlung sein. Das Mädchen wird daraufhin den Eltern entzogen. Die völlig aufgelösten Eltern werden in Begleitung der Polizei in die Psychiatrie gebracht, nachdem der Vater der fünfköpfigen Familie in seiner Verzweiflung droht, er werde sich umbringen. Als klar wird, dass der Vorwurf der Kindesmisshandlung unhaltbar ist, befindet sich das Mädchen bereits fast vier Wochen in staatlicher Obhut: Das blaue Auge hatte sich die Kleine – wie von den Eltern immer beteuert – beim Zusammenstoß mit einer Türe geholt.
OLG Frankfurt a.M.: Anklage gegen Eltern wegen Schulpflichtentziehung muss neu verhandelt werden
Die Angeklagten sind Eltern von vier schulpflichtigen Kindern. Sie waren durch das Amtsgericht Eschwege im Mai 2007 wegen dauernder und hartnäckiger Entziehung ihrer Kinder von der Schulpflicht zu Geldstrafen verurteilt worden. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hatte das Landgericht Kassel den Strafausspruch verschärft und die Angeklagten mit Urteil vom 18.6.2008 jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die hiergegen eingelegte Revision der angeklagten Eltern hatte nunmehr Erfolg. Mit Beschluss vom 4.12.2008, der erst Ende Dezember zugestellt wurde, hat das Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kassel zurückverwiesen.