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	<title>familiensachen.de &#187; &#8211; Umgangsrecht</title>
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	<description>Familienrecht: Ehe, Scheidung, Unterhalt.</description>
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		<title>BMJ: Vormund darf Kind nicht nur aus Akten kennen</title>
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		<pubDate>Mon, 18 Jan 2010 09:17:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<category><![CDATA[- Umgangsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[PM BMJ, Berlin, 8. Januar 2010 &#8211; Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht: Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes Kind hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>PM <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bmj/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BMJ">BMJ</a>, Berlin, 8. Januar 2010 &#8211; Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht: <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern. Wird <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> das Sorgerecht entzogen, übernimmt ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> die volle Verantwortung für das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a>. In drei von vier Fällen liegt die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormundschaft/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormundschaft">Vormundschaft</a> beim Jugendamt als &#8220;Amtsvormund&#8221;. Wer Verantwortung für <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen. Ein direkter Draht zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund in vielen Fällen bis zu 120 <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> gleichzeitig im Blick haben, bei Kevins <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> in Bremen waren es mehr als 200. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich.</p>
<p><span id="more-256"></span></p>
<p>Wir wollen den persönlichen Kontakt ausdrücklich im Gesetz verankern. Der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> soll seine Mündel regelmäßig treffen, möglichst jeden Monat. Mindestens ein Mal im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über persönliche Verhältnisse des Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten. Die Familiengerichte sollen die Erfüllung der Kontaktpflicht überwachen. Damit gerade Amtsvormünder genug Zeit für den persönlichen Kontakt haben, sollen sie sich maximal um 50 <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> kümmern.</p>
<p>Den jetzt geplanten Regelungen zum persönlichen Kontakt soll eine umfassende Modernisierung des Vormundschaftsrechts folgen. Die Grundkonzeption stammt aus dem vorletzten Jahrhundert. Viele Vorschriften müssen aktuellen Verhältnissen angepasst werden.</p>
<p><strong>Zum Hintergrund:</strong></p>
<p>Ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> wird nicht nur für Waisen, sondern auch bestellt, wenn das Familiengericht den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> ihr Sorgerecht z.B. wegen akuter Kindeswohlgefährdung entzieht. Der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> ist dann an Stelle der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> zur umfassenden Sorge für Person und Vermögen des Kindes verpflichtet. In der Vergangenheit kam es auch bei bestehender <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormundschaft/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormundschaft">Vormundschaft</a> wiederholt zu Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen durch Pflegepersonen.</p>
<p>Eine mögliche Ursache ist der oftmals fehlende persönliche Kontakt zwischen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> und Mündel. In der Praxis übernehmen zumeist Mitarbeiter des Jugendamtes die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormundschaft/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormundschaft">Vormundschaft</a> als Amtsvormund. Da ein einziger Amtsvormund häufig bis zu 120 <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> betreut, kennt er seine Mündel oft kaum persönlich und kann daher seiner Verantwortung nicht gerecht werden. Hätte beispielsweise der Amtsvormund im Fall Kevin regelmäßigen persönlichen Kontakt und Einblicke in das persönliche Umfeld gehabt, hätte er seine Kontrollfunktion besser wahrnehmen und das Unglück möglicherweise vermeiden können.</p>
<p>Ein vom Bundesjustizministerium erarbeiteter Referentenentwurf sieht deshalb vor:</p>
<ul>
<li> Ein ausreichender persönlicher Kontakt des Vormunds mit dem Mündel wird ausdrücklich im Gesetz verankert.</li>
<li>Die Pflicht des Vormunds, Pflege und Erziehung des Mündels zu beaufsichtigen, wird im Gesetz stärker hervorgehoben.</li>
<li> Die Frage des persönlichen Kontakts wird in die jährliche Berichtspflicht des Vormunds gegenüber dem Familiengericht aufgenommen.</li>
<li> Die Aufsicht des Familiengerichts über die Amtsführung des Vormunds wird ausdrücklich auf die Erfüllung der Kontaktpflichten erstreckt.</li>
<li> Die Fallzahlen in der Amtsvormundschaft werden auf 50 Vormundschaften für jeden Vollzeitmitarbeiter begrenzt.</li>
</ul>
<p>Bei der Kabinettsklausur in Schloss Meseberg hat die Bundesregierung dem Vorschlag der Bundesjustizministerin zugestimmt, den persönlichen Kontakt zwischen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> und Mündel zu stärken und dazu einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Mittlerweile liegt der Referentenentwurf vor. Momentan haben Länder und Verbände die Gelegenheit zur Stellungnahme.</p>
<p>Zusätzlich zu dem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben ist im zweiten Schritt eine Gesamtreform des Vormundschaftsrechts beabsichtigt. Die Grundkonzeption des Vormundschaftsrechts stammt aus dem 19. Jahrhundert und bedarf daher in vielen Bereichen der Anpassung an die aktuellen Rechts- und Lebensverhältnisse. Ein Gesetzesentwurf soll im Laufe der Legislaturperiode erarbeitet werden.</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/sorgerecht/" title="- Sorgerecht" rel="tag">- Sorgerecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/umgangsrecht/" title="- Umgangsrecht" rel="tag">- Umgangsrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bmj/" title="BMJ" rel="tag">BMJ</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" title="Eltern" rel="tag">Eltern</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" title="Kind" rel="tag">Kind</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/" title="Kinder" rel="tag">Kinder</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/reform/" title="Reform" rel="tag">Reform</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" title="Vormund" rel="tag">Vormund</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormundschaft/" title="Vormundschaft" rel="tag">Vormundschaft</a><br />

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</ul>

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		<title>BSozG: Hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende bei Abwechslung in der Betreuung</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Mar 2009 20:16:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 3. März 2009 im Verfahren &#8211; B 4 AS 50/07 R &#8211; ent­schieden, dass erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende zusteht, wenn sich geschiedene und getrennt wohnende Eltern bei der Pflege und Erziehung des ge­meinsamen Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden zeitlichen Intervallen ab­wechseln und sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 3. März 2009 im Verfahren &#8211; B 4 AS 50/07 R &#8211; ent­schieden, dass erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein hälftiger <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/mehrbedarf/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Mehrbedarf">Mehrbedarf</a> für <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/alleinerziehende/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Alleinerziehende">Alleinerziehende</a> zusteht, wenn sich geschiedene und getrennt wohnende <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> bei der Pflege und Erziehung des ge­meinsamen Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden zeitlichen Intervallen ab­wechseln und sich die anfallenden Kosten in etwa hälftig teilen.</p>
<p><span id="more-216"></span></p>
<p>Die Klägerin hat, obwohl sie sich in der Betreuung ihrer Tochter mit ihrem geschiedenen Ehemann abwechselt, Anspruch auf den hälftigen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/mehrbedarf/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Mehrbedarf">Mehrbedarf</a> für <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/alleinerziehende/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Alleinerziehende">Alleinerziehende</a>. Der genannte <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/mehrbedarf/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Mehrbedarf">Mehrbedarf</a> wird unabhängig von der konkreten Höhe des Bedarfes in Form einer Pauschale gewährt, wenn der Hilfebedürftige leistungsberechtigt im Sinne des SGB II ist und die besondere Bedarfssituation der Alleinerziehung vorliegt. Letzteres ist hier der Fall, denn in der Zeit, in der sich die Tochter der Klägerin bei ihrer Mutter befindet, erzieht die Klägerin das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> im Sinne des § 21 Abs 3 SGB II allein. Der erkennende Senat folgt in solchen Fällen nicht dem &#8220;Alles-oder-Nichts-Prinzip&#8221;. Denn rechtlich ist es in einer derartigen Situation weder angemessen, hilfebedürftigen Arbeitslosen den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/mehrbedarf/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Mehrbedarf">Mehrbedarf</a> wegen Alleinerziehung gänzlich zu versagen, noch ist es sachgerecht, ihnen den vollen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/mehrbedarf/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Mehrbedarf">Mehrbedarf</a> zuzubilligen. Die Frage, ob und in welchem Umfang durch den wöchentlichen Aufenthaltswechsel eine Entlastung eintritt, bestimmt sich bei der Auslegung des § 21 Abs 3 SGB II unter Berücksichtigung des Zwecks der Leistung wegen Alleinerziehung. Deren Rechtfertigung ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/alleinerziehende/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Alleinerziehende">Alleinerziehende</a> wegen der Sorge für ihre <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> typischerweise höhere Aufwendungen haben. So haben <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/alleinerziehende/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Alleinerziehende">Alleinerziehende</a> typischerweise weniger Zeit, um preisbewusst einzukaufen. Auch fallen bei ihnen oft Kosten für Kinderbetreuung an, wenn sie selbst Außenkontakte pflegen wollen, Behördengänge zu erledigen haben oder zu Arztbesuchen gezwungen sind. Im Hinblick auf diesen Zweck tritt in Fällen, in denen sich das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> mindestens eine Woche bei dem einen, die andere Woche bei dem anderen Elternteil befindet, in der Betreuungszeit keine umfassende Entlastung bei der Pflege und Erziehung ein, sodass die Zuerkennung des hälftigen Mehrbedarfs gerechtfertigt ist.</p>
<p><strong>Hinweis zur Rechtslage</strong>:</p>
<blockquote><p>§ 21 Abs 3 SGB II<br />
&#8230;<br />
(3) Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/mehrbedarf/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Mehrbedarf">Mehrbedarf</a> anzuerkennen<br />
1.in Höhe von 36 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung, wenn sie mit einem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammen leben, oder<br />
2.in Höhe von 12 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung für jedes <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a>, wenn sich dadurch ein höherer Vomhundertsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung.</p></blockquote>
<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bsozg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BSozG">BSozG</a>, Kassel, den  3. März 2009, Medieninformation Nr. 11/09</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/unterhalt/kindesunterhalt/" title="- Kindesunterhalt" rel="tag">- Kindesunterhalt</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/ehe/scheidung/" title="- Scheidung" rel="tag">- Scheidung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/ehe/trennung/" title="- Trennung" rel="tag">- Trennung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/umgangsrecht/" title="- Umgangsrecht" rel="tag">- Umgangsrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/alleinerziehende/" title="Alleinerziehende" rel="tag">Alleinerziehende</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bsozg/" title="BSozG" rel="tag">BSozG</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/mehrbedarf/" title="Mehrbedarf" rel="tag">Mehrbedarf</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/sozialhilfe/" title="Sozialhilfe" rel="tag">Sozialhilfe</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a><br />

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		<title>LG München I: Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug</title>
		<link>http://www.familiensachen.de/recht/2009/01/lg-muenchen-schmerzensgeld-fuer-grundlosen-kindesentzug/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Jan 2009 07:59:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Für die Eltern war es ein Albtraum: Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sieht in einem Münchener Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge &#8211; und hat den Verdacht, das Kind sei misshandelt worden. Zur Klärung wird das Mädchen in die Hauner&#8217;sche Kinderklinik gebracht, wo die Ärzte den Verdacht bestätigen: Ursache der Verletzung könne nur eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> war es ein Albtraum: Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sieht in einem Münchener Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge &#8211; und hat den Verdacht, das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> sei misshandelt worden. Zur Klärung wird das Mädchen in die Hauner&#8217;sche Kinderklinik gebracht, wo die Ärzte den Verdacht bestätigen: Ursache der Verletzung könne nur eine Kindesmisshandlung sein. Das Mädchen wird daraufhin den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> entzogen. Die völlig aufgelösten <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> werden in Begleitung der Polizei in die Psychiatrie gebracht, nachdem der Vater der fünfköpfigen Familie in seiner Verzweiflung droht, er werde sich umbringen. Als klar wird, dass der Vorwurf der Kindesmisshandlung unhaltbar ist, befindet sich das Mädchen bereits fast vier Wochen in staatlicher Obhut: Das blaue Auge hatte sich die Kleine &#8211; wie von den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> immer beteuert &#8211; beim Zusammenstoß mit einer Türe geholt.</p>
<p><span id="more-149"></span></p>
<p>Im Prozess gegen das Klinikum stellte der gerichtliche Sachverständige fest, dass die Verletzung ohne weiteres zur Unfallschilderung der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> passt. Ein Anhalt für eine Kindesmisshandlung ergab sich nicht. Angesichts dessen hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/munchen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with München">München</a> I in einem gestern verkündeten Urteil die Ludwigs-Maximilians-Universität als Trägerin der Hauner&#8217;schen Kinderklinik zur Zahlung von <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/schmerzensgeld/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Schmerzensgeld">Schmerzensgeld</a> in Höhe von € 20.000,00 verurteilt, wobei den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> jeweils € 5.000,00 und dem Mädchen € 10.000,00 zugesprochen wurden.</p>
<p>(Urteil des Landgerichts <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/munchen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with München">München</a> I, Aktenzeichen: 9 O 20622/06; nicht rechtskräftig)  Pressesprecher: RiLG Tobias Pichlmaier &#8211; 08.01.2009</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/sorgerecht/" title="- Sorgerecht" rel="tag">- Sorgerecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/umgangsrecht/" title="- Umgangsrecht" rel="tag">- Umgangsrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kindesentzug/" title="Kindesentzug" rel="tag">Kindesentzug</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/munchen/" title="München" rel="tag">München</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/prozessrecht/" title="Prozeßrecht" rel="tag">Prozeßrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/schmerzensgeld/" title="Schmerzensgeld" rel="tag">Schmerzensgeld</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a><br />

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		<title>Besserer Schutz für Kinder bei internationalen Familienrechtskonflikten</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Dec 2008 11:31:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Sorgerecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Prozeßrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Kinder]]></category>

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		<description><![CDATA[BMJ, PM, Berlin, 17.12.2008 &#8211; Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Ratifikation des Haager Kinderschutzübereinkommens und den Entwurf eines Gesetzes, das die dafür erforderlichen Ausführungsbestimmungen enthält, beschlossen. (&#8230;) Das Haager Kinderschutzübereinkommen ist anwendbar auf zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindes und seines Vermögens. Es bestimmt, dass für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bmj/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BMJ">BMJ</a>, PM, Berlin, 17.12.2008 &#8211; Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Ratifikation des Haager Kinderschutzübereinkommens und den Entwurf eines Gesetzes, das die dafür erforderlichen Ausführungsbestimmungen enthält, beschlossen. (&#8230;)</p>
<p>Das Haager Kinderschutzübereinkommen ist anwendbar auf zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindes und seines Vermögens. Es bestimmt, dass für Streitigkeiten die Gerichte und Verwaltungsbehörden am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes zuständig sind, da dort das Wohl des Kindes erfahrungsgemäß am besten beurteilt werden kann. Die zuständigen Stellen sollen ihr eigenes, ihnen vertrautes Recht anwenden, wenn sie über das Sorge- und Umgangsrecht zu entscheiden haben. Auf diese Weise soll eine möglichst zügige Behandlung des Falls gewährleistet werden. Auch bei internationalen Kindesentführungen wird das Übereinkommen Verbesserungen bringen. Denn es sieht vor, dass im Fall einer Kindesentführung über die Landesgrenze die Gerichte am Herkunftsort des Kindes im Hinblick auf das Sorge- und Umgangsrecht weiter zuständig bleiben. So soll verhindert werden, dass der Entführer durch sein widerrechtliches Handeln eine andere, für ihn vorteilhaftere Zuständigkeit begründen kann (sogenanntes &#8220;forum shopping&#8221;).</p>
<p><span id="more-115"></span></p>
<p style="padding-left: 30px;"><strong>Beispiel</strong>: Ein deutsch-australisches Paar lebt in Deutschland und bekommt ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a>. Nach der Trennung zieht die Mutter gegen den Willen des Vaters mit dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> zurück in ihr Heimatland Australien, obwohl ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Hier bleibt die Zuständigkeit für alle Entscheidungen über die elterliche Sorge für mindestens ein Jahr bei den deutschen Gerichten und Behörden. Anwendbar ist deutsches Recht. Nach bisheriger Rechtslage konnte es in ähnlichen Fällen zu gegensätzlichen Entscheidungen in beiden betroffenen Ländern kommen.</p>
<p>Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten außerdem, Entscheidungen, die in anderen Vertragsstaaten getroffenen wurden, unmittelbar anzuerkennen. Maßnahmen, die in einem anderen Vertragsstaat vollstreckt werden sollen, sind dort auf Antrag für vollstreckbar zu erklären. Die Vertragsstaaten müssen hierfür künftig ein einfaches und schnelles Verfahren vorsehen.</p>
<p>Die Europäische Gemeinschaft strebt eine gemeinsame Hinterlegung der Ratifikationsurkunden bis zum 5. Juni 2010 an. Das Haager Kinderschutzübereinkommen und das Ausführungsgesetz treten für Deutschland drei Monate nach dieser Hinterlegung in Kraft.</p>
<p>Kürzung: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/sorgerecht/" title="- Sorgerecht" rel="tag">- Sorgerecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/umgangsrecht/" title="- Umgangsrecht" rel="tag">- Umgangsrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/aufenthalt/" title="Aufenthalt" rel="tag">Aufenthalt</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" title="Kinder" rel="tag">Kinder</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/prozessrecht/" title="Prozeßrecht" rel="tag">Prozeßrecht</a><br />

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		<title>Kindschaftsrechtsreform wird 10 Jahre &#8211; Kinderrechte im Fokus der Rechtspolitik</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Dec 2008 07:03:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Sorgerecht]]></category>
		<category><![CDATA[- Umgangsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[- Vaterschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Lebenspartnerschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[BMJ, Pressemtteilung, Berlin, 4. Dezember 2008 &#8211; Das Bundesministerium der Justiz veranstaltet heute eine Tagung zum Thema &#8220;10 Jahre Kindschaftsrechtsreform: Wo stehen wir heute &#8211; wo wollen wir hin?&#8221;. Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis ziehen Bilanz und diskutieren, wie Kinderrechte auch in Zukunft weiter gestärkt werden können. In diesem Jahr jährt sich das Kindschaftsrechtsreformgesetz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bmj/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BMJ">BMJ</a>, Pressemtteilung, Berlin, 4. Dezember 2008 &#8211; Das Bundesministerium der Justiz veranstaltet heute eine Tagung zum Thema &#8220;10 Jahre Kindschaftsrechtsreform: Wo stehen wir heute &#8211; wo wollen wir hin?&#8221;. Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis ziehen Bilanz und diskutieren, wie Kinderrechte auch in Zukunft weiter gestärkt werden können. In diesem Jahr jährt sich das Kindschaftsrechtsreformgesetz zum zehnten Mal. Ziel dieser <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/reform/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Reform">Reform</a> war, die Rechtsstellung des Kindes zu verbessern und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Gesetzliche Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern sollten soweit wie möglich beseitigt werden.</p>
<p><span id="more-105"></span></p>
<blockquote><p>&#8220;Die Kindschaftsrechtsreform hat wesentliche Fortschritte gebracht. Unverheiratete <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> können seither das Sorgerecht für ihr <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> gemeinsam ausüben. Für eheliche und nichteheliche <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> wurde das Umgangsrecht einheitlich ausgestaltet und dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> ein eigenes Recht auf <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> eingeräumt. Glücklicherweise ist es heute kein gesellschaftlicher &#8220;Makel&#8221; mehr, wenn die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Hierzu hat die Kindschaftsrechtsreform einen wichtigen Beitrag geleistet&#8221;, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.</p>
<p>&#8220;Unsere Gesellschaft befindet sich im Wandel. Die Rollenverteilung innerhalb der Ehe hat sich verändert und neue Familien- und Lebensformen entstehen. Deswegen müssen wir immer wieder prüfen, ob unser Recht auf der Höhe der Zeit ist oder ob weiterer Verbesserungsbedarf besteht&#8221;, so Zypries.</p></blockquote>
<p>Das <strong>gemeinsame Sorgerecht nicht miteinander verheirateter <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a></strong> hat das Bundesjustizministerium bereits in den Blick genommen. Hintergrund ist, dass die gemeinsame Sorge Unverheirateter eine übereinstimmende Sorgeerklärung beider Elternteile voraussetzt. Andernfalls übt die Mutter das Sorgerecht grundsätzlich alleine aus. Diese Ausgestaltung war bereits bei den parlamentarischen Beratungen zum Kindschaftsrechtsreformgesetz umstritten. Es ist auch in jüngerer Zeit bemängelt worden, dass ein Vater gegen den Willen der Mutter kaum eine Chance hat, das Sorgerecht für das gemeinsame <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> zu erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, dem Gesetzgeber aber aufgegeben, die Entwicklung in der Praxis zu beobachten. &#8220;Dem geltenden Recht liegt die Annahme zugrunde, dass eine Mutter, die keine Sorgeerklärung abgibt, dafür schwerwiegende Kindeswohlgründe hat. Mein Ministerium überprüft derzeit, ob diese Annahme tatsächlich richtig ist. Bereits im Jahr 2007 haben wir dazu eine Praxisumfrage durchgeführt und werden nunmehr eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag geben. Anhand der so gewonnenen Erkenntnisse werden wir überlegen, ob eine Gesetzesänderung notwendig ist&#8221;, sagte Zypries.</p>
<p>Diskussionsbedarf besteht auch bei der <strong>Situation von Kindern in eingetragenen Lebenspartnerschaften</strong>. &#8220;Eine Gleichbehandlung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren ist in unserer modernen Gesellschaft ein Gebot der Toleranz, der gegenseitigen Achtung und Anerkennung. Die tatsächliche Verantwortung, die Lebenspartner für die bei ihnen lebenden <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> übernehmen, muss in unserer Rechtsordnung abgebildet werden. Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Jahr 2001 haben wir bereits die Stiefkindadoption ermöglicht. Danach kann ein Lebenspartner das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> des anderen &#8220;hinzu-&#8221;adoptieren. Bei der gemeinsamen Adoption fremder <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> werden eingetragene Lebenspartner und Eheleute jedoch immer noch ungleich behandelt. Ich habe deswegen eine Studie zur Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in Auftrag gegeben. Davon erhoffe ich mir gute Argumente für eine sachliche Diskussion zur Einführung der gemeinsamen Adoption durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner&#8221;, erklärte Zypries.</p>
<p>Weitere <a title="Kindschaftsrechtsreform 1998" href="http://www.bmj.bund.de/enid/5c477c35309ca4a3515bac812ef0fdb8,b22fe9636f6e5f6964092d0935323630093a095f7472636964092d0935353639/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html" target="_blank">Informationen des BMJ zum Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 finden sie hier</a>.</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/sorgerecht/" title="- Sorgerecht" rel="tag">- Sorgerecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/umgangsrecht/" title="- Umgangsrecht" rel="tag">- Umgangsrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/vaterschaftsrecht/" title="- Vaterschaftsrecht" rel="tag">- Vaterschaftsrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/" title="Kinder" rel="tag">Kinder</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/lebenspartnerschaft/" title="Lebenspartnerschaft" rel="tag">Lebenspartnerschaft</a><br />

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		<title>BVerfG: Kein Zwang zum Umgang mit Kind bei umgangsunwilligen Elternteil</title>
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		<pubDate>Mon, 17 Nov 2008 17:52:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Umgangsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[- Vaterschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Prozeßrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[BVerfG]]></category>
		<category><![CDATA[Eltern]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Umgang]]></category>
		<category><![CDATA[Zwangsmittel]]></category>

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		<description><![CDATA[BVerfG, Urteil vom 1. April 2008, Az. 1 BvR 1620/04 &#8211; Regelmäßig keine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils Ein Kind hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass seine Eltern Sorge für es tragen und der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes nachkommen. Allerdings dient ein Umgang mit dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bverfg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BVerfG">BVerfG</a>, Urteil vom 1. April 2008, Az. 1 BvR 1620/04 &#8211; Regelmäßig keine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils<br />
Ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass seine <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> Sorge für es tragen und der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes nachkommen. Allerdings dient ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a>, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, in der Regel nicht dem Kindeswohl. Daher ist in solchen Fällen die Zwangsmittelvorschrift des § 33 FGG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht zu unterbleiben hat. Anders liegt es, wenn es im Einzelfall hinreichende Anhaltpunkte gibt, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> dem Kindeswohl dienen wird. Dann kann der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts.</p>
<p><span id="more-55"></span></p>
<p>Damit war die Verfassungsbeschwerde eines umgangsunwilligen Vaters, der durch Androhung eines Zwangsgeldes zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> gezwungen werden sollte, erfolgreich. Die Sache wurde zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. (Zum Sachverhalt vgl. <a href="http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg-07-089.html">Pressemitteilung Nr. 89</a> vom 7. September 2007)</p>
<p>Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:</p>
<p>I. Die Androhung des Zwangsgeldes zur Durchsetzung der Pflicht des Beschwerdeführers, mit seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> gegen seinen Willen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> zu pflegen, greift in sein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Grundrecht">Grundrecht</a> auf Schutz der Persönlichkeit ein. Entgegen seiner eigenen Einstellung wird er gezwungen, seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> zu begegnen. Dies nimmt Einfluss auf sein persönliches Verhältnis zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> und setzt ihn unter Druck, sich seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> gegenüber so zu verhalten, wie er es selbst nicht will. Gesetzliche Grundlage für die Zwangsgeldandrohung ist § 33 FGG. In die Prüfung, ob der durch die Androhung von Zwangsgeld erfolgte Grundrechtseingriff zu rechtfertigen ist, ist § 1684 Abs. 1 BGB, der die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit ihrem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> verpflichtet, mit einzubeziehen.</p>
<p>II. Mit der Möglichkeit der Zwangsgeldandrohung gegenüber einem umgangsunwilligen Elternteil verfolgt der Gesetzgeber einen legitimen Zweck.</p>
<p>1. Die in § 1684 BGB gesetzlich statuierte Pflicht eines Elternteils zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> ist eine zulässige Konkretisierung der den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> grundrechtlich zugewiesenen Verantwortung für ihr <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a>. Art. 6 Abs. 2 GG garantiert den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> das Recht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes, macht diese Aufgabe aber zugleich auch zu einer ihnen zuvörderst obliegenden Pflicht. Die Pflicht der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> zur Pflege und Erziehung ihres Kindes besteht nicht allein gegenüber dem Staat, sondern auch ihrem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> gegenüber. Mit dieser elterlichen Pflicht korrespondiert das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung durch seine <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> aus Art. 6 Abs. 2 GG. Recht und Pflicht sind vom Gesetzgeber näher auszugestalten. Da ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> zwischen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> und <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> dem Wohl des Kindes und seiner Entwicklung grundsätzlich zugute kommt, hat der Gesetzgeber in § 1684 BGB die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit ihrem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> verpflichtet und damit angemahnt, dass sie ihrer Verantwortung gegenüber dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> nachkommen.</p>
<p>2. Der mit der Verpflichtung eines Elternteils zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> verbundene Eingriff in das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Grundrecht">Grundrecht</a> auf Schutz der Persönlichkeit ist wegen der den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> durch Art. 6 Abs. 2 GG auferlegten Verantwortung für ihr <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> und dessen Recht auf Pflege und Erziehung durch seine <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> gerechtfertigt. Wägt man das Interesse des Kindes an einem gedeihlichen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinen beiden Elternteilen mit dem Interesse eines Elternteils ab, mit dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> nicht in persönlichen Kontakt treten zu wollen, dann ist dem kindlichen Anliegen gegenüber dem elterlichen Wunsch ein erheblich größeres Gewicht beizumessen. Denn als gewichtige Basis für den Aufbau und Erhalt einer persönlichen familiären Beziehung ebenso wie für das Empfangen elterlicher Unterstützung und Erziehung ist der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> eines Kindes mit seinen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> für seine Persönlichkeitsentwicklung von maßgeblicher Bedeutung und trägt grundsätzlich zu seinem Wohle bei. Es ist einem Elternteil deshalb zumutbar, zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> verpflichtet zu werden, wenn dies dem Kindeswohl dient. III. Die Androhung der zwangsweisen Durchsetzung der Umgangspflicht eines Elternteils gegen dessen erklärten Willen ist jedoch regelmäßig nicht geeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen. Ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a>, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Insoweit ist der mit der gerichtlichen Zwangsmittelandrohung erfolgende Eingriff in das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Grundrecht">Grundrecht</a> auf Schutz der Persönlichkeit des Elternteils nicht gerechtfertigt, es sei denn, es gibt im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> dem Kindeswohl dienen wird.</p>
<p>1. Die zwangsweise Durchsetzung des Umgangs, bei der von dem Elternteil nicht nur bloße Anwesenheit, sondern eine emotionale Zuwendung zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> erwartet wird, widerstrebt seinen Gefühlen, die er gegenüber dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> hegt. Ein solcher an den Tag gelegter Widerwille, verbunden mit einer ablehnenden Haltung zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a>, kann bei einem erzwungenen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> nicht ohne Auswirkungen auf das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> bleiben. Das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> gerät in eine Situation, in der es nicht die mit dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> bezweckte elterliche Zuwendung erfährt, sondern spüren muss, wie es als Person abgelehnt wird, und dies nicht von irgendjemandem, sondern gerade von seinem Elternteil. Dies birgt die große Gefahr, dass das Selbstwertgefühl des Kindes Schaden nimmt.</p>
<p>2. Bei der Eignung des Einsatzes von Zwangsmitteln gegen einen Elternteil zur Durchsetzung eines von diesem nicht gewollten Umgangs mit seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> kommt es nicht darauf an, ob ein solcher <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> das Kindeswohl gefährden könnte, sondern ob ein solcher <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> dem Kindeswohl dient. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> des Kindes mit seinen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> für seine Entwicklung von herausragender Bedeutung ist und seinem Wohl dient. Dies rechtfertigt den mit der Inpflichtnahme der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> bewirkten Eingriff in ihr <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Grundrecht">Grundrecht</a> auf Schutz der Persönlichkeit. Allerdings gilt das nur soweit und solange, wie der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> dem Kindeswohl auch tatsächlich dienlich sein kann. Wird dieser Zweck durch das gesetzliche Mittel, das ihn erreichen soll, verfehlt, ist es nicht geeignet, den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Elternteils zu rechtfertigen. Dies gilt auch für die gesetzlich eröffnete Möglichkeit, die Umgangspflicht mittels Androhung von Zwangsmitteln durchzusetzen. Dem steht nicht entgegen, dass § 1684 Abs. 4 BGB die Einschränkung und den Ausschluss des Umgangsrechts nur zulässt, wenn anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Diese Regelung hat die Grenzen des elterlichen Umgangsrechts zum Gegenstand, nicht die Durchsetzung der Umgangspflicht.</p>
<p>3. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass es Fälle gibt, in denen eine reale Chance besteht, dass das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> in der Lage ist, durch sein Verhalten den Widerstand des den Kontakt zu ihm meidenden Elternteils aufzulösen, so dass ein zunächst erzwungener <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> dem Kindeswohl dienen kann. Dies ist gegebenenfalls mithilfe von Sachverständigen zu klären. Je älter und je gefestigter ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> in seiner Persönlichkeitsentwicklung ist, umso eher wird davon auszugehen sein, dass auch eine zwangsweise Durchsetzung seines eigenen, nachdrücklich geäußerten Wunsches, Kontakt mit seinem Elternteil zu erhalten, seinem Wohl dienlich ist. In einem solchen Fall ist es einem Elternteil zumutbar, zu einem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> notfalls auch mit Zwangsmitteln angehalten zu werden.</p>
<p>IV. § 33 FGG ist daher verfassungsgemäß dahingehend auszulegen, dass eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> verweigernden Elternteils zu unterbleiben hat, es sei denn, es gibt im konkreten Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen, dass dies dem Kindeswohl dienen wird.</p>
<p>V. Bei erneuter Verhandlung und Entscheidung der Sache hat das Gericht auch den Anspruch des Kindes auf rechtliches Gehör zu beachten und zu prüfen, ob dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> in dem streitigen Umgangsverfahren ein Verfahrenspfleger zur Seite zu stellen ist. Der Fall gibt Anlass für Zweifel, ob der von der Mutter des betroffenen Kindes für dieses gestellte Antrag, den Beschwerdeführer auch gegen seinen deutlich erkennbaren Willen zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> zu verpflichten und dies notfalls auch mit Zwangsmitteln durchzusetzen, wirklich den Interessen des Kindes entspricht oder nicht eher zuwiderläuft.</p>
<p>Die Entscheidung ist zu III-IV mit 7:1 Stimmen, im Übrigen einstimmig ergangen.</p>
<p>Bundesverfassungsgericht &#8211; Pressestelle &#8211; PM Nr. 44/2008 vom 01.04.2008</p>
 
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