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	<title>familiensachen.de &#187; BAG</title>
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	<description>Familienrecht: Ehe, Scheidung, Unterhalt.</description>
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		<title>BAG: Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Jun 2010 08:13:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23. Juni 2010 &#8211; 7 ABR 103/08 &#8211; Der Arbeitgeber muss im erforderlichen Umfang die Kosten erstatten, die einem alleinerziehenden Betriebsratsmitglied während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit durch die Fremdbetreuung seiner minderjährigen Kinder entstehen. Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Dazu gehören [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23. Juni 2010 &#8211; 7 ABR 103/08 &#8211; Der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/arbeitgeber/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitgeber">Arbeitgeber</a> muss im erforderlichen Umfang die Kosten erstatten, die einem alleinerziehenden Betriebsratsmitglied während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit durch die Fremdbetreuung seiner minderjährigen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> entstehen. Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/arbeitgeber/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitgeber">Arbeitgeber</a> die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Dazu gehören auch die Aufwendungen, die einzelne Betriebsratsmitglieder zur Erfüllung ihrer Betriebsratsaufgaben für erforderlich halten dürfen, nicht aber sämtliche Kosten, die nur irgendwie durch die Betriebsratstätigkeit veranlasst sind.</p>
<p><span id="more-265"></span></p>
<p>Grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind insbesondere Aufwendungen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind. Vom <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/arbeitgeber/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitgeber">Arbeitgeber</a> zu tragen sind aber Kosten, die einem Betriebsratsmitglied dadurch entstehen, dass es die Betreuung seiner minderjährigen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> für Zeiten sicherstellen muss, in denen es außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben wahrzunehmen hat. Das ergibt die verfassungskonforme Auslegung des § 40 Abs. 1 BetrVG. Das Betriebsratsmitglied befindet sich in einem solchen Fall in einer Pflichtenkollision zwischen seinen betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben und der Pflicht zur elterlichen Personensorge. Nach Art. 6 Abs. 2 GG sind Pflege und Erziehung der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> nicht nur „das natürliche Recht der Eltern“, sondern auch „die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“. Dementsprechend darf dem Betriebsratsmitglied durch die gleichzeitige Erfüllung beider Pflichten kein Vermögensopfer entstehen.</p>
<p>Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat daher &#8211; anders als zuvor das Landesarbeitsgericht &#8211; dem Antrag einer alleinerziehenden Mutter entsprochen, die von ihrem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/arbeitgeber/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitgeber">Arbeitgeber</a> die Erstattung der Kosten verlangte, die ihr dadurch entstanden waren, dass sie als Betriebsratsmitglied zur Teilnahme an zwei Sitzungen des Gesamtbetriebsrats und an einer Betriebsräteversammlung insgesamt zehn Tage ortsabwesend war und während dieser Zeit für die Betreuung ihrer 11 und 12 Jahre alten <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> fremde Hilfe in Anspruch nehmen musste. Dem Anspruch stand nicht entgegen, dass in dem Haushalt des Betriebsratsmitglieds noch eine volljährige berufstätige Tochter lebte, welche die Betreuung ihrer jüngeren Geschwister abgelehnt hatte. Die Antragstellerin durfte die entstandenen Betreuungskosten von insgesamt 600,&#8211; Euro auch der Höhe nach für erforderlich halten.</p>
<p>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 27. November 2008 &#8211; 5 TaBV 79/07 -</p>
<p>Pressemitteilung Nr. 47/10</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/alleinerziehende/" title="Alleinerziehende" rel="tag">Alleinerziehende</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bag/" title="BAG" rel="tag">BAG</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/" title="Kinder" rel="tag">Kinder</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kindergarten/" title="Kindergarten" rel="tag">Kindergarten</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a><br />

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		<title>BAG: Besitzstandszulage für kinderbezogenen Ortszuschlag</title>
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		<pubDate>Mon, 17 Aug 2009 11:04:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Kindesunterhalt]]></category>
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		<description><![CDATA[BAG, Urteil vom 13. August 2009 &#8211; 6 AZR 319/08 &#8211; &#8230;.und Gegenkonkurrenzklausel der AVR Caritas. Ein im Geltungsbereich der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbands (AVR) beschäftigter Arbeitnehmer hat in der Regel keinen Anspruch auf kinderbezogenen Ortszuschlag, wenn sein Ehepartner bei einem kommunalen Arbeitgeber beschäftigt ist und dessen Arbeitsverhältnis zum 1. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>, Urteil vom 13. August 2009 &#8211; 6 AZR 319/08 &#8211; &#8230;.und Gegenkonkurrenzklausel der AVR Caritas.<br />
Ein im Geltungsbereich der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbands (AVR) beschäftigter Arbeitnehmer hat in der Regel keinen Anspruch auf kinderbezogenen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ortszuschlag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ortszuschlag">Ortszuschlag</a>, wenn sein Ehepartner bei einem kommunalen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/arbeitgeber/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitgeber">Arbeitgeber</a> beschäftigt ist und dessen Arbeitsverhältnis zum 1. Oktober 2005 vom Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) übergeleitet wurde. Dies gilt auch dann, wenn der im Geltungsbereich der AVR beschäftigte Ehepartner aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Ehegatten für die gemeinsamen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> das Kindergeld bezieht. Auch in diesem Fall hatte der bei dem kommunalen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/arbeitgeber/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitgeber">Arbeitgeber</a> beschäftigte Ehepartner im September 2005 Anspruch auf den kinderbezogenen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ortszuschlag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ortszuschlag">Ortszuschlag</a>. Ab Oktober 2005 kann er deshalb von seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/arbeitgeber/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitgeber">Arbeitgeber</a> eine entsprechende Besitzstandszulage verlangen.</p>
<p><span id="more-252"></span></p>
<h3>Sachverhaltshinweise</h3>
<p>Der Kläger ist bei dem beklagten Caritasverband beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden die AVR Anwendung. Danach erhalten verheiratete Mitarbeiter in Anlehnung an die Regelungen im BAT einen kinderbezogenen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ortszuschlag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ortszuschlag">Ortszuschlag</a>, dessen Höhe sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> richtet. Die AVR enthalten Konkurrenzregelungen für den Fall, dass der Ehegatte im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Auf das Arbeitsverhältnis der bei einer Kommune beschäftigten Ehefrau des Klägers war bis zum 30. September 2005 der BAT anwendbar. Bis zu diesem Zeitpunkt erhielt sie für die beiden gemeinsamen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> den kinderbezogenen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ortszuschlag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ortszuschlag">Ortszuschlag</a> der Stufe 4. Zum 1. Oktober 2005 wurde ihr Arbeitsverhältnis in den TVöD übergeleitet. Bei der Ermittlung des Vergleichsentgelts wurde dabei der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ortszuschlag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ortszuschlag">Ortszuschlag</a> der Stufe 1 zugrunde gelegt. Der Kläger hat geltend gemacht, der Beklagte sei verpflichtet, ihm ab 1. Oktober 2005 den kinderbezogenen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ortszuschlag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ortszuschlag">Ortszuschlag</a> der Stufe 4 zu zahlen. Das Landesarbeitsgericht hat der Klage stattgegeben.</p>
<h3>Urteil des Bundesarbeitsgerichts (<a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>)</h3>
<p>Die vom Beklagten eingelegte Revision hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die Ehefrau des Klägers ist materiell kindergeldberechtigt. Sie hat ab dem 1. Oktober 2005 einen Anspruch auf eine Besitzstandszulage für die beiden gemeinsamen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> im Umfang des im September 2005 zu Recht bezogenen Ortszuschlags der Stufe 4. Bei dieser Besitzstandszulage handelt es sich um eine dem kinderbezogenen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ortszuschlag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ortszuschlag">Ortszuschlag</a> gleichwertige Leistung. Aufgrund der Konkurrenzklausel in den AVR ist deshalb der beklagte Caritasverband nicht zur Zahlung des Ortszuschlags der Stufe 4 an den Kläger verpflichtet.</p>
<p><strong>Vorinstanz</strong>: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg &#8211; Kammern Freiburg -,Urteil vom 3. März 2008 -11 Sa 76/07 -</p>
<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>, PM Nr. 79/09</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kindergeld/" title="- Kindergeld" rel="tag">- Kindergeld</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/unterhalt/kindesunterhalt/" title="- Kindesunterhalt" rel="tag">- Kindesunterhalt</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/ehe/scheidung/" title="- Scheidung" rel="tag">- Scheidung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/ehe/trennung/" title="- Trennung" rel="tag">- Trennung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/finanzen-steuerrecht/trennung-scheidung/" title="- Trennung | Scheidung" rel="tag">- Trennung | Scheidung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/arbeitgeber/" title="Arbeitgeber" rel="tag">Arbeitgeber</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bag/" title="BAG" rel="tag">BAG</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" title="Kinder" rel="tag">Kinder</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ortszuschlag/" title="Ortszuschlag" rel="tag">Ortszuschlag</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a><br />

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		<item>
		<title>BAG: Vorzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Apr 2009 11:17:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[BAG]]></category>
		<category><![CDATA[Beendigung]]></category>
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		<description><![CDATA[BAG, Urteil vom 21. April 2009 &#8211; 9 AZR 391/08 &#8211; Die in Anspruch genommene Elternzeit kann durch die Arbeitnehmerin wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig beendet werden. Der Arbeitgeber kann eine solche Beendigung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen (§ 16 Abs. 3 Satz 2 BErzGG/BEEG). Den durch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>, Urteil vom 21. April 2009 &#8211; 9 AZR 391/08 &#8211; </em>Die in Anspruch genommene <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> kann durch die Arbeitnehmerin wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig beendet werden. Der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/arbeitgeber/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitgeber">Arbeitgeber</a> kann eine solche <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/beendigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Beendigung">Beendigung</a> nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen (§ 16 Abs. 3 Satz 2 BErzGG/BEEG). Den durch die vorzeitige <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/beendigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Beendigung">Beendigung</a> verbleibenden Anteil von bis zu zwölf Monaten kann die Arbeitnehmerin mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit nach Vollendung des dritten bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen (§ 15 Abs. 2 Satz 4 BErzGG/BEEG). Bei seiner Entscheidung über die Zustimmung ist der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/arbeitgeber/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitgeber">Arbeitgeber</a> an billiges Ermessen gemäß § 315 BGB gebunden.</p>
<p><span id="more-224"></span></p>
<p>Die Klägerin ist seit 1999 bei der Beklagten beschäftigt. Für ihre am 4. Juli 2004 geborene Tochter nahm sie <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> vom 3. September 2004 bis 3. Juli 2007 in Anspruch. Am 23. Juli 2006 wurde ihr Sohn geboren. Mit Schreiben an die Beklagte vom 16. August 2006 nahm sie für dieses Kind <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> vom 19. September 2006 bis 22. Juli 2009 in Anspruch. Die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> für ihre Tochter sollte deshalb vorzeitig beendet und die dadurch verbleibende <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> an die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> für den Sohn „drangehängt&#8221; werden. Die Beklagte lehnte mit Schreiben vom 21. September 2006 gegenüber der Klägerin ab, der Übertragung der restlichen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> für die Tochter auf die Zeit nach Ende der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> für den Sohn zuzustimmen. Die Klägerin hat Klage auf Zustimmung der Beklagten erhoben.</p>
<p>Der Neunte Senat hat ebenso wie die Vorinstanzen der Klage stattgegeben. Die Klägerin hat die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> für ihre Tochter mit Erklärung aus dem Schreiben vom 16. August 2006 vorzeitig beendet. Der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/beendigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Beendigung">Beendigung</a> entgegenstehende dringende betriebliche Gründe hat die Beklagte nicht dargelegt. Sie ist auch verpflichtet, der Übertragung der restlichen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> für die Tochter der Klägerin zuzustimmen. Ihre Weigerung entspricht nicht billigem Ermessen nach § 315 BGB. Sie hat nicht dargelegt, welche Nachteile ihr durch die Übertragung der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> entstehen würden.</p>
<p><em> </em></p>
<p>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 25. März 2008 &#8211; 7 Sa 1115/07 -</p>
<p>PM <a title="Startseite des Bundesarbeitsgerichts (BAG)" href="http://www.bundesarbeitsgericht.de" target="_blank">Bundesarbeitsgericht </a>Nr. 35/09</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/finanzen-steuerrecht/elterngeld/" title="- Elterngeld" rel="tag">- Elterngeld</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bag/" title="BAG" rel="tag">BAG</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/beendigung/" title="Beendigung" rel="tag">Beendigung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" title="Elternzeit" rel="tag">Elternzeit</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/" title="Kinder" rel="tag">Kinder</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ubertragung/" title="Übertragung" rel="tag">Übertragung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a><br />

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		<title>BAG: Überleitung in TVöD &#8211; Kinderbezogene Entgeltbestandteile bei Elternzeit (September 2005)</title>
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		<pubDate>Sat, 10 Jan 2009 08:17:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen | Steuerrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[BAG]]></category>
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		<description><![CDATA[§ 11 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) gewährte zunächst Arbeitnehmern, die im September 2005 kein Entgelt bezogen haben, keinen Anspruch auf eine Besitzstandszulage für die nach dem bisherigen Tarifrecht des öffentlichen Dienstes gezahlten kinderbezogenen Entgeltbestandteile. Erst seit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 11 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/arbeitgeber/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitgeber">Arbeitgeber</a> in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) gewährte zunächst Arbeitnehmern, die im September 2005 kein Entgelt bezogen haben, keinen Anspruch auf eine Besitzstandszulage für die nach dem bisherigen Tarifrecht des öffentlichen Dienstes gezahlten kinderbezogenen Entgeltbestandteile. Erst seit einer Änderung des § 11 TVÜ-VKA wird ua. Arbeitnehmern, die sich im September 2005 in <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> befanden, ab dem 1. Juni 2008 unter bestimmten Voraussetzungen eine solche Besitzstandszulage gezahlt. Soweit § 11 TVÜ-VKA aF Arbeitnehmer, die im September 2005 <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> in Anspruch genommen haben, aus der Besitzstandsregelung ausnahm, verstieß die Tarifnorm gegen Art. 3 GG iVm. Art. 6 Abs. 1 GG und war daher unwirksam.</p>
<p><span id="more-132"></span></p>
<p>Die Klägerin ist bei der beklagten Stadt als Erzieherin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden der TVöD sowie der TVÜ-VKA Anwendung. In der Zeit vom 22. Juli 2003 bis 8. Januar 2006 war die Klägerin in <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a>. Seit 9. Januar 2006 ist sie teilzeitbeschäftigt. Die Beklagte gewährte ihr nach Wiederaufnahme der Tätigkeit zunächst keine kinderbezogene tarifliche Besitzstandszulage. Erst aufgrund einer Änderung des § 11 TVÜ-VKA zahlt die Beklagte seit Juni 2008 eine solche Zulage. Mit ihrer Klage hat die Klägerin die Zahlung der Besitzstandszulage für die Zeit von Januar 2006 bis Mai 2008 verlangt.</p>
<p>Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat &#8211; wie schon die Vorinstanzen &#8211; der Klägerin die Besitzstandszulage seit dem Ende der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> zugesprochen. Die Tarifvertragsparteien durften Arbeitnehmer, die im September 2005 <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> in Anspruch nahmen, nicht vom Anspruch auf die Besitzstandszulage nach § 1 TVÜ-VKA ausnehmen. Eine solche Ausnahme ließ die durch Art. 6 GG geschützten Belange von Ehe und Familie der betroffenen Arbeitnehmer gleichheitswidrig außer Betracht.</p>
<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Dezember 2008 &#8211; 6 AZR 287/07 &#8211; Pressemitteilung Nr. 100/08<br />
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Februar 2007 &#8211; 11 Sa 96/06 -</p>
<p>Dem Senat lagen am selben Tag fünf weitere Verfahren (- 6 AZR 420/07 -, &#8211; 6 AZR 673/07 -, &#8211; 6 AZR 890/07 -, &#8211; 6 AZR 9/08 &#8211; und &#8211; 6 AZR 209/08 -) zur Entscheidung vor, deren Sachverhalte im Wesentlichen gleich gelagert waren.</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bag/" title="BAG" rel="tag">BAG</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/elternzeit/" title="Elternzeit" rel="tag">Elternzeit</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/finanzen-steuerrecht/" title="Finanzen | Steuerrecht" rel="tag">Finanzen | Steuerrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" title="Kinder" rel="tag">Kinder</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/reform/" title="Reform" rel="tag">Reform</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a><br />

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