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LArbG Düsseldorf: Kündigung wegen zweiter Eheschließung unwirksam
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat heute am 01.07.2010 festgestellt, dass die Kündigung eines Abteilungsarztes (Chefarzt) eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft wegen dessen erneuter Eheschließung im konkreten Einzelfall unwirksam ist. Die Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund am 30.03.2009 zum 30.09.2009 gekündigt. Der dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegende Arbeitsvertrag bedingt die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre.
BGH: Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Unterhaltsberechnung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 1. Oktober 2008 – XII ZR 62/07 – In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entscheiden, dass auch ein Wohnvorteil bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden kann. Der Wohnvorteil an der Familienwohnung setzt sich nach einem Verkauf des Grundstücks an den Zinsen aus dem Verkaufserlös und, bei Einsatz des Erlöses für den Erwerb eines neuen Grundstücks, an dem neuen Wohnvorteil fort. Kommt ein neuer Wohnvorteil nicht in Betracht, weil die Zinsbelastung der zusätzlich aufgenommenen Kredite den objektiven Wert übersteigt, ist zu prüfen, ob eine Obliegenheit zur Vermögensumschichtung beseht. Diesen Beitrag weiterlesen »
Das Verlöbnis (§§ 1297 ff. BGB)
Auch bei dem Verlöbnis handelt es sich – wie bei so vielen Rechtsgeschäften – um einen Vertrag. Das Recht des Verlöbnisses wird in den §§ 1297 ff BGB geregelt. Inhalt des Verlöbnisses ist das Versprechen der Verlobten, später miteinander eine Ehe einzugehen. Doch obwohl das Verlöbnis – in juristischer Beetrachtung – ein Vertrag ist, kann doch auf eine Erfüllung der Verbindlichkeit nicht geklagt werden (§ 1297 Abs. 1 BGB) und auch ein für den Fall der Nichtheirat versprochene Vertragsstrafe darf nicht gefordert werden (§ 1297 Abs. 2 BGB).