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	<title>familiensachen.de &#187; Ehe</title>
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	<description>Familienrecht: Ehe, Scheidung, Unterhalt.</description>
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		<title>LArbG Düsseldorf: Kündigung wegen zweiter Eheschließung unwirksam</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 14:57:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Ehewirkungen]]></category>
		<category><![CDATA[- Scheidung]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat heute am 01.07.2010 festgestellt, dass die Kündigung eines Abteilungsarztes (Chefarzt) eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft wegen dessen erneuter Eheschließung im konkreten Einzelfall unwirksam ist. Die Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund am 30.03.2009 zum 30.09.2009 gekündigt. Der dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegende Arbeitsvertrag bedingt die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat heute am 01.07.2010 festgestellt, dass die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kundigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kündigung">Kündigung</a> eines Abteilungsarztes (Chefarzt) eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft wegen dessen erneuter Eheschließung im konkreten Einzelfall unwirksam ist. Die Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund am 30.03.2009 zum 30.09.2009 gekündigt. Der dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegende Arbeitsvertrag bedingt die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre.</p>
<p><span id="more-267"></span></p>
<p>Der Kläger und seine erste Ehefrau lebten seit dem Jahre 2005 getrennt. Nachdem diese erste <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ehe/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ehe">Ehe</a> im März 2008 weltlich geschieden worden war, schloss der Kläger im August 2008 standesamtlich seine zweite <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ehe/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ehe">Ehe</a>. Anfang 2009 leitete er betreffend die erste <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ehe/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ehe">Ehe</a> ein kirchliches, derzeit noch nicht abgeschlossenes Annulierungsverfahren ein. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben.</p>
<p>Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf kam in der heutigen Berufungsverhandlung zu dem Ergebnis, dass das verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht der katholischen Kirche durch die staatlichen Arbeitsgerichte zu achten ist. Die erneute Eheschließung ist danach an sich ein Pflichtverstoß und als Kündigungsgrund geeignet. Zugleich müssen die Gerichte im Kündigungsschutzverfahren grundlegende staatliche Rechtssätze beachten. Die erkennende Kammer sah den Gleichbehandlungsgrundsatz als verletzt an, weil das Krankenhaus mit protestantischen und katholischen Mitarbeitern gleiche Arbeitsverträge abgeschlossen hatte. Bei protestantischen Mitarbeitern griff sie bei einer erneuten Eheschließung aber nicht zum Mittel der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kundigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kündigung">Kündigung</a>. Zudem kam die Kammer nach der Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass die Arbeitgeberin bereits seit 2006 von dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ehe/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ehe">ehe</a>ähnlichen Verhältnis des Arztes wusste und keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergriff. Nach dem Arbeitsvertrag war bereits dies ein Pflichtverstoß. Es ist unverhältnismäßig, wenn das Krankenhaus bei längerer Kenntnis von der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ehe/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ehe">ehe</a>ähnlichen Gemeinschaft im Falle der erneuten Heirat des Arztes sofort zum Mittel der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kundigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kündigung">Kündigung</a> greift.</p>
<p>Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.</p>
<p>Vorinstanzen: ArbG Düsseldorf, 6 Ca 2377/09, Urteil vom 30.07.2009; LAG Düsseldorf, 5 Sa 996/09, Urteil vom 01.07.2010</p>
<p>PM 01.07.2010 &#8211; Pressestelle LAG Düsseldorf</p>
<hr /><small>Copyright &copy; 2008<br /> This feed is for personal, non-commercial use only. <br /> The use of this feed on other websites breaches copyright. If this content is not in your news reader, it makes the page you are viewing an infringement of the copyright. (Digital Fingerprint:<br /> )</small>
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/ehewirkungen/" title="- Ehewirkungen" rel="tag">- Ehewirkungen</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/scheidung/" title="- Scheidung" rel="tag">- Scheidung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ehe/" title="Ehe" rel="tag">Ehe</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kundigung/" title="Kündigung" rel="tag">Kündigung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/zugewinnausgleich/" title="Zugewinnausgleich" rel="tag">Zugewinnausgleich</a><br />

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		<title>BGH: Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Unterhaltsberechnung</title>
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		<pubDate>Mon, 22 Dec 2008 17:57:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>petra.fuchs</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Ehegattenunterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[- Scheidung]]></category>
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		<description><![CDATA[Bundesgerichtshof, Urteil vom 1. Oktober 2008 &#8211; XII ZR 62/07 &#8211; In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entscheiden, dass auch ein Wohnvorteil bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden kann. Der Wohnvorteil an der Familienwohnung setzt sich nach einem Verkauf des Grundstücks an den Zinsen aus dem Verkaufserlös und, bei Einsatz des Erlöses für den Erwerb eines [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesgerichtshof, Urteil vom 1. Oktober 2008 &#8211; XII ZR 62/07 &#8211; In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entscheiden, dass auch ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/wohnvorteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Wohnvorteil">Wohnvorteil</a> bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden kann. Der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/wohnvorteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Wohnvorteil">Wohnvorteil</a> an der Familienwohnung setzt sich nach einem Verkauf des Grundstücks an den Zinsen aus dem Verkaufserlös und, bei Einsatz des Erlöses für den Erwerb eines neuen Grundstücks, an dem neuen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/wohnvorteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Wohnvorteil">Wohnvorteil</a> fort. Kommt ein neuer <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/wohnvorteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Wohnvorteil">Wohnvorteil</a> nicht in Betracht, weil die Zinsbelastung der zusätzlich aufgenommenen Kredite den objektiven Wert übersteigt, ist zu prüfen, ob eine Obliegenheit zur Vermögensumschichtung beseht. <span id="more-107"></span></p>
<p><strong>Sachverhalt:</strong></p>
<p>Die Parteien streiten um den nachehelichen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/unterhalt/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterhalt">Unterhalt</a> für die Zeit ab Dezember 2005.</p>
<p>Im Jahre 1978 haben die Parteien rechtskräftig geheiratet. Für den während der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ehe/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ehe">Ehe</a> im Februar 1987 gemeinsamen Sohn hat der Beklagte bis einschließlich Dezember 2005 <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/unterhalt/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterhalt">Unterhalt</a> gezahlt.</p>
<p>Die Klägerin ist voll zeitig im öffentlichen Dienst berufstätig, der Beklagte ist als Verwaltungsangestellter berufstätig. Am 28. Dezember 2004 hat der Beklagte erneut geheiratet.</p>
<p>Während ihrere <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ehe/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ehe">Ehe</a> wohnten die Parteien in einem Einfamilienhaus das Beklagten, das dieser nach der Trennung im Jahre 2004 veräußerte. Von dem Verkaufserlös blieben dem Beklagten nach Abzug der Verbindlichkeiten 97.000 Euro. Der Beklagte hat davon trennungsbedingte Kosten in Höhe von 3.000 Euro, Kosten des Scheidungsverfahrens in Höhe von 7.150 Euro sowie ein Restdarlehen in Höhe von 9.660 Euro beglichen. Den Restbetrag hat er überwiegend für den Bau eines Einfamilienhauses, das er mit seiner neuen Familie bewohnt verwendet.</p>
<p><strong>Entscheidung des Oberlandesgerichts:</strong></p>
<p>Das Oberlandesgericht ist der Auffassung, dass das unterhaltsrelevante Erwerbseinkommen des Beklagten nicht um einen Vorteil mietfreien Wohnens oder um fiktive Zinseinkünfte zu erhöhen ist. So ein Nutzungsvorteil kommt hier nicht in Betracht, weil die Zinsbelastung durch die zusätzlich aufgenommenen Kredite die objektive Marktmiete überschreitet.</p>
<p><strong>Entscheidung des Bundesgerichtshofes:</strong></p>
<p>Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass der Beklagte hier keinen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/wohnvorteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Wohnvorteil">Wohnvorteil</a> hat, da durch die Aufnahme der zusätzlichen Krediten den objektiven <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/wohnvorteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Wohnvorteil">Wohnvorteil</a> des neuen Hauses übersteigt. Es ist auch nicht zu beanstanden, dass das Oberlandesgericht dem Beklagten keine fiktiven Zinsen zugerechnet hat.</p>
<blockquote><p>Zwar ist der Vorteil mietfreien Wohnes als Gebrauchsvorteil i. S. des § 100 grundsätzlich dem unterhaltsrelevanten Einkommen hinzuzurechnen. Ist eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten, bemisst sich der Gebrauchsvorteil grundsätzlich nach der objektiven Marktmiete. Wenn &#8211; wie hier &#8211; nur ein früherer Ehegatte Eigentümer ist und wegen einer ehevertraglichen Vereinbarung oder nach Zustellung des Scheidungsantrags en weiterer Vermögenszuwachs nicht mehr ausgeglichen wird, können von dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/wohnvorteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Wohnvorteil">Wohnvorteil</a> lediglich die damit verbundenen Zinsbelastungen, nicht aber ein Tilgungsanteil abgesetzt werden.</p>
<p>Wurde die frühere Ehewohnung veräußert, treten an die Stelle des Nutzungsvorteils die Vorteile, die der frühere Eigentümer in Form von Zinseinkünfte aus dem Erlös zieht oder ziehen könnte.</p></blockquote>
<p>Im vorliegenden Fall hat der Beklagte das aus dem Verkauf des Hauses erlangte Geld in den Bau eines neuen Einfamilienhauses investiert und somit keine Zinseinkünfte mehr erzielt. Zwar setzt sich der eheliche <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/wohnvorteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Wohnvorteil">Wohnvorteil</a> in solchen Fällen auch an dem daraus erwachsenen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/wohnvorteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Wohnvorteil">Wohnvorteil</a> an dem neu erworbenen Eigentum fort. Weil die Zinsbelastung aus den zusätzlich aufgenommen Krediten für das neue Einfamilienhaus aber den objektiven <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/wohnvorteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Wohnvorteil">Wohnvorteil</a> des neuen Hauses übersteigt, verbleibt dem Beklagten daraus gegenwärtig kein Gebrauchsvorteil.</p>
<blockquote><p>Der Vorteil, der einem Ehegatten aus dem mietfreien Wohnen im eigenen Haus zuwächst und der deshalb bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens dieses Ehegatten zu berücksichtigen ist, bemisst sich grundsätzlich nach den tatsächlichen Verhältnissen. Für die Ermittlung der dem Beklagten zufließenden Einkünfte ist deshalb grundsätzlich von dessen tatsächlichem, um seinen Zinsaufwand geminderten <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/wohnvorteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Wohnvorteil">Wohnvorteil</a> auszugehen. Zwar kann einen Ehegatten die Obliegenheit treffen, sein in einem Eigenheim gebundenes Vermögen zur Erzielung höherer Erträge umzuschichten. Ob eine solche Obliegenheit zur Vermögensumschichtung besteht, bestimmt sich jedoch nach Zumutbarkeitsgesichtspunkten, wobei unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, auch der beiderseitigen früheren wie jetzigen Wohnverhältnisse, der Belange des Unterhaltsberechtigten und der des Unterhaltsprlichtigen gegeneinander abzuwägen sind. Es kommt einerseits darauf an, ob der Unterhaltsberechtigte den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/unterhalt/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterhalt">Unterhalt</a> dringend benötigt oder die Unerhaltslast den Unterhaltspflichtigen besonders hart trifft; andererseits muss dem Vermögensinhaber rein gewisser Entscheidungsspielraum belassen werden. Die tatsächliche Anlage des Vermögens muss sich als eindeutig unwirtschaftlich darstellen, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ehe/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ehe">ehe</a> der betreffende Ehegatte auf eine andere Anlageform und daraus erzielbare Beträge verwiesen werden kann.</p>
<p>Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.10.2008 &#8211; XII ZR 62/07</p></blockquote>
<p>Der Beklagte hat hier nach Abzug eines Restdarlehens, der Kosten des Scheidungsverfahrens und weiterer trennungsbedingter Kosten den noch verbliebenen Verkaufserlös für den Erwerb des neuen Einfamilienhauses eingesetzt, dessen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/wohnvorteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Wohnvorteil">Wohnvorteil</a> durch die hohe weitere Zinsbelastung neutralisiert wird.</p>
<p>Somit ist ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/wohnvorteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Wohnvorteil">Wohnvorteil</a> bei der Berechnung des Unterhalts nicht zu berücksichtigen, wenn durch die zusätzliche Aufnahme von Krediten der objektive <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/wohnvorteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Wohnvorteil">Wohnvorteil</a> des neuen Hauses übersteigt.</p>
<p>Petra Fuchs &#8211; www.steuerrecht-kiel.de</p>
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		<title>Das Verlöbnis (§§ 1297 ff. BGB)</title>
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		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 05:59:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ehe]]></category>
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		<description><![CDATA[Auch bei dem Verlöbnis handelt es sich &#8211; wie bei so vielen Rechtsgeschäften &#8211; um einen Vertrag. Das Recht des Verlöbnisses wird in den §§ 1297 ff BGB geregelt. Inhalt des Verlöbnisses ist das Versprechen der Verlobten, später miteinander eine Ehe einzugehen. Doch obwohl das Verlöbnis &#8211; in juristischer Beetrachtung &#8211; ein Vertrag ist, kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Auch bei dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/verlobnis/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Verlöbnis">Verlöbnis</a> handelt es sich &#8211; wie bei so vielen Rechtsgeschäften &#8211; um einen Vertrag. Das Recht des Verlöbnisses wird in den <a title="Gesetzestext Verlöbnis im BGB | via juris.de" href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG011202377" target="_blank"><strong>§§ 1297 ff BGB</strong></a> geregelt. Inhalt des Verlöbnisses ist das Versprechen der Verlobten, später miteinander eine <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ehe/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ehe">Ehe</a> einzugehen. Doch obwohl das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/verlobnis/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Verlöbnis">Verlöbnis</a> &#8211; in juristischer Beetrachtung &#8211; ein Vertrag ist, kann doch auf eine Erfüllung der Verbindlichkeit nicht geklagt werden (<strong>§ 1297 Abs. 1 BGB</strong>) und auch ein für den Fall der Nichtheirat versprochene Vertragsstrafe darf nicht gefordert                                  werden  (<strong>§ 1297 Abs. 2 BGB</strong>).</p>
<p align="justify"><span id="more-41"></span></p>
<p align="justify">Dennoch ist ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/verlobnis/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Verlöbnis">Verlöbnis</a> nicht lediglich folgenlos: So kann bei Verschulden einer Seite z. B. Schadensersatz verlangt werden. (<strong>§ 1299 BGB</strong>) Dies dürfte angesichts der seit Erlass dieser Vorschriften aber gewandelten Bildes von <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ehe/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ehe">Ehe</a> und Familie wohl nur noch dann der Fall sein, wenn das Verlöbnisversprechen von einer bereits verheirateten Person abgegeben wird.</p>
<p align="justify">Andererseits können Geschenke aufgrund des <strong>§ 1301 BGB</strong> nach dem Recht der ungerechtfertigten Bereicherung (<strong>§§ 812 ff BGB</strong>) herausverlangt werden, die Verlobte einander                                  gemacht haben, wenn die Verlobung nicht zur Eheschließung führt.</p>
<p align="justify">Die hier gemachten Ausführungen gelten jedoch nur für Verlobungen, die deutschem Recht unterliegen. Andere Rechtsordnungen kennen libaralere und strengere Grundsätze.</p>
<hr /><small>Copyright &copy; 2008<br /> This feed is for personal, non-commercial use only. <br /> The use of this feed on other websites breaches copyright. If this content is not in your news reader, it makes the page you are viewing an infringement of the copyright. (Digital Fingerprint:<br /> )</small>
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/ehe/" title="Ehe" rel="tag">Ehe</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ehe/" title="Ehe" rel="tag">Ehe</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ehevertrag/" title="Ehevertrag" rel="tag">Ehevertrag</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/verlobnis/" title="Verlöbnis" rel="tag">Verlöbnis</a><br />

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