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	<title>familiensachen.de &#187; Eltern</title>
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	<description>Familienrecht: Ehe, Scheidung, Unterhalt.</description>
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		<title>BMJ: Vormund darf Kind nicht nur aus Akten kennen</title>
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		<pubDate>Mon, 18 Jan 2010 09:17:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[PM BMJ, Berlin, 8. Januar 2010 &#8211; Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht: Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes Kind hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>PM <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bmj/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BMJ">BMJ</a>, Berlin, 8. Januar 2010 &#8211; Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht: <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern. Wird <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> das Sorgerecht entzogen, übernimmt ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> die volle Verantwortung für das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a>. In drei von vier Fällen liegt die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormundschaft/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormundschaft">Vormundschaft</a> beim Jugendamt als &#8220;Amtsvormund&#8221;. Wer Verantwortung für <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen. Ein direkter Draht zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund in vielen Fällen bis zu 120 <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> gleichzeitig im Blick haben, bei Kevins <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> in Bremen waren es mehr als 200. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich.</p>
<p><span id="more-256"></span></p>
<p>Wir wollen den persönlichen Kontakt ausdrücklich im Gesetz verankern. Der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> soll seine Mündel regelmäßig treffen, möglichst jeden Monat. Mindestens ein Mal im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über persönliche Verhältnisse des Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten. Die Familiengerichte sollen die Erfüllung der Kontaktpflicht überwachen. Damit gerade Amtsvormünder genug Zeit für den persönlichen Kontakt haben, sollen sie sich maximal um 50 <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> kümmern.</p>
<p>Den jetzt geplanten Regelungen zum persönlichen Kontakt soll eine umfassende Modernisierung des Vormundschaftsrechts folgen. Die Grundkonzeption stammt aus dem vorletzten Jahrhundert. Viele Vorschriften müssen aktuellen Verhältnissen angepasst werden.</p>
<p><strong>Zum Hintergrund:</strong></p>
<p>Ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> wird nicht nur für Waisen, sondern auch bestellt, wenn das Familiengericht den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> ihr Sorgerecht z.B. wegen akuter Kindeswohlgefährdung entzieht. Der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> ist dann an Stelle der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> zur umfassenden Sorge für Person und Vermögen des Kindes verpflichtet. In der Vergangenheit kam es auch bei bestehender <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormundschaft/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormundschaft">Vormundschaft</a> wiederholt zu Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen durch Pflegepersonen.</p>
<p>Eine mögliche Ursache ist der oftmals fehlende persönliche Kontakt zwischen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> und Mündel. In der Praxis übernehmen zumeist Mitarbeiter des Jugendamtes die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormundschaft/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormundschaft">Vormundschaft</a> als Amtsvormund. Da ein einziger Amtsvormund häufig bis zu 120 <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> betreut, kennt er seine Mündel oft kaum persönlich und kann daher seiner Verantwortung nicht gerecht werden. Hätte beispielsweise der Amtsvormund im Fall Kevin regelmäßigen persönlichen Kontakt und Einblicke in das persönliche Umfeld gehabt, hätte er seine Kontrollfunktion besser wahrnehmen und das Unglück möglicherweise vermeiden können.</p>
<p>Ein vom Bundesjustizministerium erarbeiteter Referentenentwurf sieht deshalb vor:</p>
<ul>
<li> Ein ausreichender persönlicher Kontakt des Vormunds mit dem Mündel wird ausdrücklich im Gesetz verankert.</li>
<li>Die Pflicht des Vormunds, Pflege und Erziehung des Mündels zu beaufsichtigen, wird im Gesetz stärker hervorgehoben.</li>
<li> Die Frage des persönlichen Kontakts wird in die jährliche Berichtspflicht des Vormunds gegenüber dem Familiengericht aufgenommen.</li>
<li> Die Aufsicht des Familiengerichts über die Amtsführung des Vormunds wird ausdrücklich auf die Erfüllung der Kontaktpflichten erstreckt.</li>
<li> Die Fallzahlen in der Amtsvormundschaft werden auf 50 Vormundschaften für jeden Vollzeitmitarbeiter begrenzt.</li>
</ul>
<p>Bei der Kabinettsklausur in Schloss Meseberg hat die Bundesregierung dem Vorschlag der Bundesjustizministerin zugestimmt, den persönlichen Kontakt zwischen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> und Mündel zu stärken und dazu einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Mittlerweile liegt der Referentenentwurf vor. Momentan haben Länder und Verbände die Gelegenheit zur Stellungnahme.</p>
<p>Zusätzlich zu dem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben ist im zweiten Schritt eine Gesamtreform des Vormundschaftsrechts beabsichtigt. Die Grundkonzeption des Vormundschaftsrechts stammt aus dem 19. Jahrhundert und bedarf daher in vielen Bereichen der Anpassung an die aktuellen Rechts- und Lebensverhältnisse. Ein Gesetzesentwurf soll im Laufe der Legislaturperiode erarbeitet werden.</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/sorgerecht/" title="- Sorgerecht" rel="tag">- Sorgerecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/umgangsrecht/" title="- Umgangsrecht" rel="tag">- Umgangsrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bmj/" title="BMJ" rel="tag">BMJ</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" title="Eltern" rel="tag">Eltern</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" title="Kind" rel="tag">Kind</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/" title="Kinder" rel="tag">Kinder</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/reform/" title="Reform" rel="tag">Reform</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" title="Vormund" rel="tag">Vormund</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormundschaft/" title="Vormundschaft" rel="tag">Vormundschaft</a><br />

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		<title>Brandenburgisches OLG: Kinderkrippe schadet nicht dem Kindeswohl</title>
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		<pubDate>Tue, 26 May 2009 17:48:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[OLG Brandenburg, Beschluss vom 9.3.2009 &#8211; Az. 10 UF 204/08 &#8211; Die nicht miteinander verheirateten Eltern eines im November 2007 geborenen Kindes lebten stets in getrennten Haushalten. Der Vater ist freiberuflich tätig und unterhält in seiner Wohnung ein Büro. Die Mutter wollte eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und das Kind, das bei ihr lebt, zu einer Tagesmutter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>OLG Brandenburg, Beschluss vom 9.3.2009 &#8211; Az. 10 UF 204/08 &#8211; Die nicht miteinander verheirateten <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> eines im November 2007 geborenen Kindes lebten stets in getrennten Haushalten. Der Vater ist freiberuflich tätig und unterhält in seiner Wohnung ein Büro. Die Mutter wollte eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a>, das bei ihr lebt, zu einer Tagesmutter bzw. in eine Kinderkrippe geben. Der Vater beantragte deshalb beim Amtsgericht, ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> zu übertragen, weil er das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> selbst betreuen wollte. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teilbereich des Sorgerechts.</p>
<p><span id="more-236"></span><br />
Das Amtsgericht hat das alleinige Recht zur <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bestimmung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bestimmung">Bestimmung</a> des Aufenthaltes des Kindes auf die Mutter übertragen. Dagegen hat der Vater Beschwerde zum Brandenburgischen Oberlandesgericht eingelegt. Er hat geltend gemacht, er strebe ein Modell an, bei dem das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> zwischen den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> wechseln und möglichst gleich viel Zeit bei Vater und Mutter verbringen könne. Das vorgeschlagene Modell erlaube beiden <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> eine Berufstätigkeit, ohne dass das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> bereits jetzt täglich mehrere Stunden außerhalb der Familie betreut werden müsste.<br />
Der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts hat die Beschwerde des Vaters zurückgewiesen.</p>
<p>Zur Begründung hat er ausgeführt, das Aufenthaltsbestimmungsrechts müsse aus Gründen der Kontinuität der Mutter allein übertragen werden. Beide <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> gingen liebevoll mit dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> um. Beide <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> seien in der Lage, dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> die notwendigen Anregungen zu geben.</p>
<p>Dass die Mutter, nachdem sie nun wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat, das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> von einer Tagesmutter bzw. in einer Kita betreuen lassen wolle, begründe keinen Vorrang des Vaters, der das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> selbst betreuen wolle. Es sei schon zweifelhaft, dass der Vater Kindesbetreuung und Erwerbstätigkeit miteinander in Einklang bringen könne. Jedenfalls schade einem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> von rund eineinhalb Jahren die Fremdbetreuung in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter nicht. Das vom Vater vorgeschlagene Wechselmodell stelle hohe Anforderungen an die Kommunikation und Kompromissbereitschaft der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> und auch der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a>. Gegen den Widerstand der Mutter und ohne ausreichende Berücksichtigung von deren Arbeitszeiten könne es nicht funktionieren.</p>
<p>Der Vater werde nach der für die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> geltenden Umgangsregelung weiterhin regelmäßigen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> haben.</p>
<p>Brandenburg, den 31. März 2009 &#8211; Beschluss vom 9.3.2009 &#8211; 10 UF 204/08</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/sorgerecht/" title="- Sorgerecht" rel="tag">- Sorgerecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/aufenthalt/" title="Aufenthalt" rel="tag">Aufenthalt</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bestimmung/" title="Bestimmung" rel="tag">Bestimmung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" title="Eltern" rel="tag">Eltern</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" title="Kind" rel="tag">Kind</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kindeswohl/" title="Kindeswohl" rel="tag">Kindeswohl</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a><br />

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		<title>BVerwG: Kein Rechtsanspruch auf Kindernachzug zu Elternteil bei geteiltem Sorgerecht</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Apr 2009 07:56:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[BVerwG 1 C 17.08; BVerwG 1 C 28.08; BVerwG 1 C 29.08 &#8211; Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Parallelverfahren darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Kind nach Umsetzung der Richtlinie 2003/86/EG des Rates der Europäischen Union (sog. Familienzusammenführungsrichtlinie) nach Deutschland nachziehen kann, wenn nur ein Elternteil hier lebt. Die Familien der Kläger [...]]]></description>
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Die Familien der Kläger stammen aus dem Kosovo bzw. Mazedonien, wo die drei Mütter weiterhin leben. Die Väter der Kläger kamen jeweils nach Heirat einer deutschen Ehefrau allein nach Deutschland und erhielten hier ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Vor Vollendung ihres 16. Lebensjahrs beantragten die Kläger die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug zu ihrem Vater und legten Urkunden ihres Herkunftsstaates vor, nach denen nunmehr dem Vater die Obhut und Erziehung der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> obliege. Die deutschen Auslandsvertretungen lehnten die Anträge ab. Mangels vollständiger Sorgerechtsübertragung auf den Vater nach kosovarischem bzw. mazedonischem Recht bestehe kein Rechtsanspruch auf Kindernachzug gemäß § 32 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).</p>
<p><span id="more-222"></span></p>
<p>Das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kindeswohl/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kindeswohl">Kindeswohl</a> erfordere auch keinen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/nachzug/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Nachzug">Nachzug</a> im Ermessenswege. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die beklagte Bundesrepublik Deutschland dagegen zur Erteilung der beantragten Visa verpflichtet. Dabei hat es offen gelassen, ob dem Vater nach dem Familienrecht des Herkunftsstaates der Kläger das alleinige Sorgerecht zusteht und damit nach § 32 Abs. 3 AufenthG ein Rechtsanspruch besteht. Die Kläger hätten jedenfalls in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift einen Anspruch auf Kindernachzug. Dafür sei ausreichend, dass dem in Deutschland lebenden Elternteil das Sorgerecht nach dem Recht des Herkunftsstaates des Kindes im größtmöglichen Umfang übertragen worden sei.</p>
<p>Dieser Auffassung hat sich der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts nicht angeschlossen. Auf die Revision der Beklagten hat er die Verfahren zur weiteren Aufklärung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Bei getrennt lebenden <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> besteht ein Nachzugsanspruch nach § 32 Abs. 3 AufenthG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c der Familienzusammenführungsrichtlinie nur, wenn allein der in Deutschland lebende Elternteil sorgeberechtigt ist. Dagegen scheidet ein Rechtsanspruch aus, wenn dem anderen Elternteil bei der Ausübung des Sorgerechts weiterhin substantielle Mitentscheidungsrechte und -pflichten zustehen, etwa in Bezug auf <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/aufenthalt/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Aufenthalt">Aufenthalt</a>, Schule und Ausbildung oder Heilbehandlung des Kindes. Hiervon ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts hinsichtlich des kosovarischen Familienrechts auszugehen; bezüglich Mazedoniens besteht insoweit noch tatsächlicher Klärungsbedarf. Für eine analoge Anwendung des § 32 Abs. 3 AufenthG auf Fälle, in denen das ausländische Recht eine vollständige Übertragung der Personensorge auf einen Elternteil nicht kennt, fehlt es an einer planwidrigen Regelungslücke. Die Problematik ist dem Gesetzgeber spätestens bei der Novellierung des Aufenthaltsgesetzes im Jahre 2007 bekannt gewesen. Er hat jedoch wegen der bestehenden Möglichkeit, in Härtefällen einen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/nachzug/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Nachzug">Nachzug</a> im Ermessenswege zu gestatten (§ 32 Abs. 4 AufenthG), keinen Handlungsbedarf gesehen.</p>
<p>Ob die Auslandsvertretungen von ihrem Ermessen fehlerfreien Gebrauch gemacht haben, hat das Berufungsgericht noch nicht geprüft. Dies kann ohne weitere tatrichterliche Aufklärung, insbesondere zur Betreuungssituation der Kläger im Heimatland und ihren familiären Bindungen, nicht beurteilt werden. Bei seiner erneuten Entscheidung wird das Berufungsgericht prüfen müssen, ob die Beklagte ihr Ermessen nach der Sach- und Rechtslage in dem Zeitpunkt, der auch für die gerichtliche Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen maßgeblich ist, fehlerfrei ausgeübt hat. Der 1. Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach bei Klagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Kontrolle des behördlichen Ermessens auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen war, nicht mehr fest. Die Beklagte wird deshalb in dem weiteren gerichtlichen Verfahren ihre Ermessenserwägungen an etwaige Veränderungen der Sachlage anpassen müssen. Das Berufungsgericht wird auch zu prüfen haben, ob der Lebensunterhalt der Kläger im Bundesgebiet voraussichtlich ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert wäre. Bei dieser Prognose sind vom Einkommen des Vaters Unterhaltszahlungen an weitere <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> abzuziehen.</p>
<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bverwg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BVerwG">BVerwG</a> 1 C 17.08, 28.08 und 29.08 &#8211; Urteile vom 7. April 2009<br />
<a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bverwg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BVerwG">BVerwG</a>, PM Nr. 21/2009, 07.04.2009</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/sorgerecht/" title="- Sorgerecht" rel="tag">- Sorgerecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/finanzen-steuerrecht/trennung-scheidung/" title="- Trennung | Scheidung" rel="tag">- Trennung | Scheidung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bverwg/" title="BVerwG" rel="tag">BVerwG</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" title="Eltern" rel="tag">Eltern</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" title="Kinder" rel="tag">Kinder</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kindeswohl/" title="Kindeswohl" rel="tag">Kindeswohl</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/nachzug/" title="Nachzug" rel="tag">Nachzug</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a><br />

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		<title>BGH: Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts</title>
		<link>http://www.familiensachen.de/recht/2009/03/bgh-zur-dauer-des-nachehelichen-betreuungsunterhalts/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Mar 2009 07:49:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[BGH: Urteil vom 18. März 2009 XII ZR 74/08 &#8211; Der Bundesgerichtshof hatte über die in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Rechtsfragen zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen dem betreuenden Eltern teil eines Kindes Betreuungsunterhalt zusteht und ob dieser Anspruch zeitlich befristet werden kann. Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>: Urteil vom 18. März 2009  XII ZR 74/08 &#8211; Der Bundesgerichtshof hatte über die in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Rechtsfragen zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen dem betreuenden <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> teil eines Kindes Betreuungsunterhalt zusteht und ob dieser Anspruch zeitlich befristet werden kann.<br />
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) zu befassen.</p>
<p><span id="more-220"></span></p>
<p>1. Die Parteien streiten um nachehelichen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/unterhalt/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterhalt">Unterhalt</a>. Die seit Januar 2000 verheirateten und seit September 2003 getrennt lebenden Parteien sind seit April 2006 rechtskräftig geschieden. Ihr im November 2001 geborener Sohn wird von der Klägerin betreut. Er besuchte seit 2005 eine Kindertagesstätte mit Nachmittagsbetreuung und geht seit September 2007 zur Schule und danach bis 16:00 Uhr in einen Hort. Die Klägerin ist verbeamtete Studienrätin und seit August 2002 mit knapp 7/10 einer Vollzeitstelle (18 Wochenstunden) erwerbstätig.</p>
<p>Das Amtsgericht hat den Beklagten für die Zeit ab Januar 2008 zur Zahlung nachehelichen Betreuungs und Aufstockungsunterhalt in Höhe von monatlich 837 € verurteilt. Die Berufung des Beklagten, mit der er eine Herabsetzung des monatlichen Unterhalts auf 416,32 € und eine zeitliche Befristung der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/unterhalt/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterhalt">Unterhalt</a> szahlungen bis Juni 2009 begehrt, wurde zurückgewiesen.</p>
<p>Auf seine Revision hat der Bundesgerichtshof die angefochtene Entscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.</p>
<p>2. Der Bundesgerichtshof hatte über die in <strong>Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Rechtsfragen</strong> zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen dem betreuenden Elternteil eines Kindes <strong>Betreuungsunterhalt </strong>zusteht und ob dieser Anspruch zeitlich befristet werden kann.</p>
<p>Nach § 1570 BGB in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/unterhalt/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterhalt">Unterhalt</a> verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Die Dauer des Anspruchs auf <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> s <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/unterhalt/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterhalt">unterhalt</a> verlängert sich darüber hinaus, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> er <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">betreuung</a> und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht.</p>
<p>Mit der Einführung des &#8220;Basisunterhalts&#8221; hat der Gesetzgeber dem betreuenden Elternteil die Entscheidung überlassen, ob er das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> in dessen ersten drei Lebensjahren selbst erziehen oder eine andere <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> smöglichkeit in Anspruch nehmen will. Ein gleichwohl während der ersten drei Lebensjahre erzieltes Einkommen ist damit stets überobligatorisch. Der betreuende <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> teil kann deswegen in dieser Zeit auch eine schon bestehende Erwerbstätigkeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> des <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> es widmen. Erzielt er gleichwohl eigene Einkünfte, weil das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> auf andere Weise betreut wird, ist das überobligatorisch erzielte Einkommen allerdings nicht völlig unberücksichtigt zu lassen, sondern nach den Umständen des Einzelfalles anteilig zu berücksichtigen.</p>
<p>Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach der gesetzlichen Neuregelung nur noch ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt aus Billigkeitsgründen zu (s. o.). Damit verlangt die Neuregelung allerdings regelmäßig keinen abrupten Wechsel von der elterlichen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit. Nach Maßgabe der im Gesetz genannten <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">kind</a>- und elternbezogenen Gründe ist auch nach dem neuen Unterhaltsrecht ein gestufter Übergang bis hin zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit möglich.</p>
<p>Im Rahmen der Billigkeitsprüfung haben <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">kind</a> bezogene Verlängerungsgründe das stärkste Gewicht. Vorrangig ist deswegen stets der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> des Kindes auf andere Weise gesichert ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/nachehelich/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with nachehelich">nachehelich</a> en Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB für <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> ab Vollendung des dritten Lebensjahres den Vorrang der persönlichen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> durch die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> gegenüber einer anderen kindgerechten <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> aufgegeben hat. Damit hat der Gesetzgeber auf den zahlreichen sozialstaatlichen Leistungen und Regelungen aufgebaut, die den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> dabei behilflich sein sollen, Erwerbstätigkeit und <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> ererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, insbesondere auf den Anspruch des Kindes auf den Besuch einer Tagespflege. In dem Umfang, in dem das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> nach Vollendung des dritten Lebensjahres eine solche Einrichtung besucht oder unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse besuchen könnte, kann sich der betreuende Elternteil also nicht mehr auf die Notwendigkeit einer persönlichen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> des Kindes berufen.</p>
<p>Soweit demgegenüber in Rechtsprechung und Literatur zu der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung des § 1570 BGB abweichende Auffassungen vertreten werden, die an das frühere Altersphasenmodell anknüpfen und eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts allein vom Kindesalter abhängig machen, sind diese im Hinblick auf den eindeutigen Willen des Gesetzgebers nicht haltbar.</p>
<p>Soweit die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> des Kindes sichergestellt oder auf andere Weise kindgerecht möglich ist, können einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils allerdings auch andere Gründe entgegenstehen, insbesondere der Umstand, dass der ihm verbleibende Betreuungsanteil neben der Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen kann. Hinzu kommen weitere Gründe nachehelicher Solidarität, etwa ein in der Ehe gewachsenes Vertrauen in die vereinbarte und praktizierte Rollenverteilung und die gemeinsame Ausgestaltung der Kinderbetreuung.</p>
<p>3. Diesen gesetzlichen <strong>Vorgaben des neuen Unterhaltsrechts</strong> trug die angefochtene Entscheidung nicht hinreichend Rechnung. Das Berufungsgericht hat bei der Bemessung der Erwerbspflicht der Klägerin vorrangig auf das Alter des Kindes abgestellt und nicht hinreichend berücksichtigt, dass es nach Beendigung der Schulzeit bis 16.00 Uhr einen Hort aufsucht und seine <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> in dieser Zeit auf andere Weise sichergestellt ist. Konkrete gesundheitliche Einschränkungen, die eine zusätzliche persönliche <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> in dieser Zeit erfordern, hat das Berufungsgericht nicht festgestellt. Ferner hat das Berufungsgericht auch nicht ermittelt, ob die Klägerin als Lehrerin im Falle einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit (26 Wochenstunden) über 16.00 Uhr hinaus arbeiten müsste. Die Billigkeitsabwägung, ob der Aspekt einer überobligationsmäßigen Beanspruchung durch Erwerbstätigkeit und Kindesbetreuung oder durch andere elternbezogene Gründe zu einer eingeschränkten Erwerbsobliegenheit führt, obliegt grundsätzlich dem Tatrichter und kann vom Bundesgerichtshof nur auf Rechtsfehler überprüft werden. Zwar mag die Entscheidung des Kammergerichts im Ergebnis gerechtfertigt sein. Da es indes an den erforderlichen Feststelllungen und der entsprechenden Billigkeitsabwägung durch das Berufungsgericht fehlt, hat der Bundesgerichtshof das angefochtene Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.</p>
<p>4. Die vom Beklagten begehrte <strong>Befristung des Betreuungsunterhalts</strong> nach § 1578 b BGB scheidet schon deswegen aus, weil § 1570 BGB in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung eine Sonderregelung für diese Billigkeitsabwägung enthält und insoweit bereits alle Umstände des Einzelfalles abschließend zu berücksichtigen sind.</p>
<p>Das schließt es aber nicht aus, die Höhe des Betreuungsunterhalts in Fällen, in denen keine ehe- oder erziehungsbedingten Nachteile mehr vorliegen, nach Ablauf einer Übergangszeit zu begrenzen. Im Einzelfall kann dann der von einem höheren Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgeleitete Unterhaltsanspruch nach den ehelichen Lebensverhältnissen auf einen Unterhaltsanspruch nach der eigenen Lebensstellung des Unterhaltsberechtigten herabgesetzt werden. Diese Voraussetzungen lagen hier indes nicht vor, weshalb der Senat die Entscheidung des Kammergerichts, den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/unterhalt/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterhalt">Unterhalt</a> nicht zusätzlich zu begrenzen, gebilligt hat.</p>
<p>Vorinstanzen: AG Berlin-Pankow/Weißensee &#8211; 20 F 5145/06 &#8211; Entscheidung vom 29. August 2007; KG Berlin &#8211; 18 UF 160/07 &#8211; Entscheidung vom 25. April 2008</p>
<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> PM Nr. 62/2009, Karlsruhe, den 18. März 2009</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/unterhalt/ehegattenunterhalt/" title="- Ehegattenunterhalt" rel="tag">- Ehegattenunterhalt</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/unterhalt/kindesunterhalt/" title="- Kindesunterhalt" rel="tag">- Kindesunterhalt</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/ehe/scheidung/" title="- Scheidung" rel="tag">- Scheidung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/ehe/trennung/" title="- Trennung" rel="tag">- Trennung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/finanzen-steuerrecht/trennung-scheidung/" title="- Trennung | Scheidung" rel="tag">- Trennung | Scheidung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" title="Betreuung" rel="tag">Betreuung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bgh/" title="BGH" rel="tag">BGH</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" title="Eltern" rel="tag">Eltern</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" title="Kind" rel="tag">Kind</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/nachehelich/" title="nachehelich" rel="tag">nachehelich</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/unterhalt/" title="Unterhalt" rel="tag">Unterhalt</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a><br />

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		<pubDate>Mon, 17 Nov 2008 17:52:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Umgangsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[BVerfG, Urteil vom 1. April 2008, Az. 1 BvR 1620/04 &#8211; Regelmäßig keine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils Ein Kind hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass seine Eltern Sorge für es tragen und der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes nachkommen. Allerdings dient ein Umgang mit dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bverfg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BVerfG">BVerfG</a>, Urteil vom 1. April 2008, Az. 1 BvR 1620/04 &#8211; Regelmäßig keine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils<br />
Ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass seine <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> Sorge für es tragen und der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes nachkommen. Allerdings dient ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a>, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, in der Regel nicht dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kindeswohl/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kindeswohl">Kindeswohl</a>. Daher ist in solchen Fällen die Zwangsmittelvorschrift des § 33 FGG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht zu unterbleiben hat. Anders liegt es, wenn es im Einzelfall hinreichende Anhaltpunkte gibt, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kindeswohl/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kindeswohl">Kindeswohl</a> dienen wird. Dann kann der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts.</p>
<p><span id="more-55"></span></p>
<p>Damit war die Verfassungsbeschwerde eines umgangsunwilligen Vaters, der durch Androhung eines Zwangsgeldes zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> gezwungen werden sollte, erfolgreich. Die Sache wurde zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. (Zum Sachverhalt vgl. <a href="http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg-07-089.html">Pressemitteilung Nr. 89</a> vom 7. September 2007)</p>
<p>Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:</p>
<p>I. Die Androhung des Zwangsgeldes zur Durchsetzung der Pflicht des Beschwerdeführers, mit seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> gegen seinen Willen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> zu pflegen, greift in sein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Grundrecht">Grundrecht</a> auf Schutz der Persönlichkeit ein. Entgegen seiner eigenen Einstellung wird er gezwungen, seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> zu begegnen. Dies nimmt Einfluss auf sein persönliches Verhältnis zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> und setzt ihn unter Druck, sich seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> gegenüber so zu verhalten, wie er es selbst nicht will. Gesetzliche Grundlage für die Zwangsgeldandrohung ist § 33 FGG. In die Prüfung, ob der durch die Androhung von Zwangsgeld erfolgte Grundrechtseingriff zu rechtfertigen ist, ist § 1684 Abs. 1 BGB, der die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit ihrem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> verpflichtet, mit einzubeziehen.</p>
<p>II. Mit der Möglichkeit der Zwangsgeldandrohung gegenüber einem umgangsunwilligen Elternteil verfolgt der Gesetzgeber einen legitimen Zweck.</p>
<p>1. Die in § 1684 BGB gesetzlich statuierte Pflicht eines Elternteils zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> ist eine zulässige Konkretisierung der den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> grundrechtlich zugewiesenen Verantwortung für ihr <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a>. Art. 6 Abs. 2 GG garantiert den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> das Recht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes, macht diese Aufgabe aber zugleich auch zu einer ihnen zuvörderst obliegenden Pflicht. Die Pflicht der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> zur Pflege und Erziehung ihres Kindes besteht nicht allein gegenüber dem Staat, sondern auch ihrem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> gegenüber. Mit dieser elterlichen Pflicht korrespondiert das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung durch seine <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> aus Art. 6 Abs. 2 GG. Recht und Pflicht sind vom Gesetzgeber näher auszugestalten. Da ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> zwischen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> und <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> dem Wohl des Kindes und seiner Entwicklung grundsätzlich zugute kommt, hat der Gesetzgeber in § 1684 BGB die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit ihrem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> verpflichtet und damit angemahnt, dass sie ihrer Verantwortung gegenüber dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> nachkommen.</p>
<p>2. Der mit der Verpflichtung eines Elternteils zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> verbundene Eingriff in das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Grundrecht">Grundrecht</a> auf Schutz der Persönlichkeit ist wegen der den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> durch Art. 6 Abs. 2 GG auferlegten Verantwortung für ihr <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> und dessen Recht auf Pflege und Erziehung durch seine <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> gerechtfertigt. Wägt man das Interesse des Kindes an einem gedeihlichen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinen beiden Elternteilen mit dem Interesse eines Elternteils ab, mit dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> nicht in persönlichen Kontakt treten zu wollen, dann ist dem kindlichen Anliegen gegenüber dem elterlichen Wunsch ein erheblich größeres Gewicht beizumessen. Denn als gewichtige Basis für den Aufbau und Erhalt einer persönlichen familiären Beziehung ebenso wie für das Empfangen elterlicher Unterstützung und Erziehung ist der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> eines Kindes mit seinen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> für seine Persönlichkeitsentwicklung von maßgeblicher Bedeutung und trägt grundsätzlich zu seinem Wohle bei. Es ist einem Elternteil deshalb zumutbar, zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> verpflichtet zu werden, wenn dies dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kindeswohl/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kindeswohl">Kindeswohl</a> dient. III. Die Androhung der zwangsweisen Durchsetzung der Umgangspflicht eines Elternteils gegen dessen erklärten Willen ist jedoch regelmäßig nicht geeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen. Ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a>, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, dient in der Regel nicht dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kindeswohl/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kindeswohl">Kindeswohl</a>. Insoweit ist der mit der gerichtlichen Zwangsmittelandrohung erfolgende Eingriff in das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Grundrecht">Grundrecht</a> auf Schutz der Persönlichkeit des Elternteils nicht gerechtfertigt, es sei denn, es gibt im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kindeswohl/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kindeswohl">Kindeswohl</a> dienen wird.</p>
<p>1. Die zwangsweise Durchsetzung des Umgangs, bei der von dem Elternteil nicht nur bloße Anwesenheit, sondern eine emotionale Zuwendung zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> erwartet wird, widerstrebt seinen Gefühlen, die er gegenüber dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> hegt. Ein solcher an den Tag gelegter Widerwille, verbunden mit einer ablehnenden Haltung zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a>, kann bei einem erzwungenen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> nicht ohne Auswirkungen auf das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> bleiben. Das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> gerät in eine Situation, in der es nicht die mit dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> bezweckte elterliche Zuwendung erfährt, sondern spüren muss, wie es als Person abgelehnt wird, und dies nicht von irgendjemandem, sondern gerade von seinem Elternteil. Dies birgt die große Gefahr, dass das Selbstwertgefühl des Kindes Schaden nimmt.</p>
<p>2. Bei der Eignung des Einsatzes von Zwangsmitteln gegen einen Elternteil zur Durchsetzung eines von diesem nicht gewollten Umgangs mit seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> kommt es nicht darauf an, ob ein solcher <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kindeswohl/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kindeswohl">Kindeswohl</a> gefährden könnte, sondern ob ein solcher <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kindeswohl/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kindeswohl">Kindeswohl</a> dient. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> des Kindes mit seinen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> für seine Entwicklung von herausragender Bedeutung ist und seinem Wohl dient. Dies rechtfertigt den mit der Inpflichtnahme der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> bewirkten Eingriff in ihr <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Grundrecht">Grundrecht</a> auf Schutz der Persönlichkeit. Allerdings gilt das nur soweit und solange, wie der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kindeswohl/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kindeswohl">Kindeswohl</a> auch tatsächlich dienlich sein kann. Wird dieser Zweck durch das gesetzliche Mittel, das ihn erreichen soll, verfehlt, ist es nicht geeignet, den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Elternteils zu rechtfertigen. Dies gilt auch für die gesetzlich eröffnete Möglichkeit, die Umgangspflicht mittels Androhung von Zwangsmitteln durchzusetzen. Dem steht nicht entgegen, dass § 1684 Abs. 4 BGB die Einschränkung und den Ausschluss des Umgangsrechts nur zulässt, wenn anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Diese Regelung hat die Grenzen des elterlichen Umgangsrechts zum Gegenstand, nicht die Durchsetzung der Umgangspflicht.</p>
<p>3. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass es Fälle gibt, in denen eine reale Chance besteht, dass das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> in der Lage ist, durch sein Verhalten den Widerstand des den Kontakt zu ihm meidenden Elternteils aufzulösen, so dass ein zunächst erzwungener <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kindeswohl/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kindeswohl">Kindeswohl</a> dienen kann. Dies ist gegebenenfalls mithilfe von Sachverständigen zu klären. Je älter und je gefestigter ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> in seiner Persönlichkeitsentwicklung ist, umso eher wird davon auszugehen sein, dass auch eine zwangsweise Durchsetzung seines eigenen, nachdrücklich geäußerten Wunsches, Kontakt mit seinem Elternteil zu erhalten, seinem Wohl dienlich ist. In einem solchen Fall ist es einem Elternteil zumutbar, zu einem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> notfalls auch mit Zwangsmitteln angehalten zu werden.</p>
<p>IV. § 33 FGG ist daher verfassungsgemäß dahingehend auszulegen, dass eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> verweigernden Elternteils zu unterbleiben hat, es sei denn, es gibt im konkreten Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen, dass dies dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kindeswohl/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kindeswohl">Kindeswohl</a> dienen wird.</p>
<p>V. Bei erneuter Verhandlung und Entscheidung der Sache hat das Gericht auch den Anspruch des Kindes auf rechtliches Gehör zu beachten und zu prüfen, ob dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> in dem streitigen Umgangsverfahren ein Verfahrenspfleger zur Seite zu stellen ist. Der Fall gibt Anlass für Zweifel, ob der von der Mutter des betroffenen Kindes für dieses gestellte Antrag, den Beschwerdeführer auch gegen seinen deutlich erkennbaren Willen zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> zu verpflichten und dies notfalls auch mit Zwangsmitteln durchzusetzen, wirklich den Interessen des Kindes entspricht oder nicht eher zuwiderläuft.</p>
<p>Die Entscheidung ist zu III-IV mit 7:1 Stimmen, im Übrigen einstimmig ergangen.</p>
<p>Bundesverfassungsgericht &#8211; Pressestelle &#8211; PM Nr. 44/2008 vom 01.04.2008</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/umgangsrecht/" title="- Umgangsrecht" rel="tag">- Umgangsrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/vaterschaftsrecht/" title="- Vaterschaftsrecht" rel="tag">- Vaterschaftsrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bverfg/" title="BVerfG" rel="tag">BVerfG</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" title="Eltern" rel="tag">Eltern</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" title="Grundrecht" rel="tag">Grundrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/prozessrecht/" title="Prozeßrecht" rel="tag">Prozeßrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" title="Umgang" rel="tag">Umgang</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/zwangsmittel/" title="Zwangsmittel" rel="tag">Zwangsmittel</a><br />

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