Artikel-Schlagworte: „Elternzeit“
BSozG: Regelung zur Berechnung des Elterngeldes nach Elternzeit ohne Elterngeldbezug verfassungsgemäß
BSozG, Urteile vom 19.02.2009, Az. B 10 EG 1/08 R und B 10 EG 2/08 R – Elterngeld wird grundsätzlich nach dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit berechnet, das in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielt worden ist. Der Mindestzahlbetrag ist 300 Euro, der Höchstbetrag 1.800 Euro im Monat. Darüber hinaus wird ein sogenannter Geschwisterbonus (mindestens 75 Euro/Monat) gewährt, wenn die berechtigte Person mit zwei Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einem Haushalt lebt. Bei der Bestimmung der maßgeblichen zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person für ein älteres Kind Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bezogen hat oder in denen wegen einer Schwangerschaftserkrankung Erwerbseinkommen weggefallen ist.
BAG: Vorzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit
BAG, Urteil vom 21. April 2009 – 9 AZR 391/08 – Die in Anspruch genommene Elternzeit kann durch die Arbeitnehmerin wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig beendet werden. Der Arbeitgeber kann eine solche Beendigung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen (§ 16 Abs. 3 Satz 2 BErzGG/BEEG). Den durch die vorzeitige Beendigung verbleibenden Anteil von bis zu zwölf Monaten kann die Arbeitnehmerin mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit nach Vollendung des dritten bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen (§ 15 Abs. 2 Satz 4 BErzGG/BEEG). Bei seiner Entscheidung über die Zustimmung ist der Arbeitgeber an billiges Ermessen gemäß § 315 BGB gebunden.
vzbv: Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit – neuer Ratgeber der Verbraucherzentralen
Informationen, wie Mütter und Väter Kind und Beruf vereinbaren können bietet nun wieder die Verbraucherzentrale Bundesverband an. In der Pressemitteilung vom 10.02.2009 heißt es hierzu:
” Viele neue Gesetze sollen Müttern und Vätern helfen, Familie und Beruf erfolgreich miteinander zu verbinden. Der Ratgeber der Verbraucherzentralen informiert über Rechte und Pflichten während der Schwangerschaft, über das Elterngeld und was zu tun ist, wenn junge Eltern Teilzeit arbeiten wollen.
LSG Nordrhein-Westfalen: Für höheres Elterngeld ist der Steuerklassenwechsel erlaubt
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 22.01.2009 – Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat als erstes Landessozialgericht in Deutschland mit zwei Urteilen entscheiden, dass Ehegatten vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse wechseln dürfen. Diesen Beitrag weiterlesen »
BAG: Überleitung in TVöD – Kinderbezogene Entgeltbestandteile bei Elternzeit (September 2005)
§ 11 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) gewährte zunächst Arbeitnehmern, die im September 2005 kein Entgelt bezogen haben, keinen Anspruch auf eine Besitzstandszulage für die nach dem bisherigen Tarifrecht des öffentlichen Dienstes gezahlten kinderbezogenen Entgeltbestandteile. Erst seit einer Änderung des § 11 TVÜ-VKA wird ua. Arbeitnehmern, die sich im September 2005 in Elternzeit befanden, ab dem 1. Juni 2008 unter bestimmten Voraussetzungen eine solche Besitzstandszulage gezahlt. Soweit § 11 TVÜ-VKA aF Arbeitnehmer, die im September 2005 Elternzeit in Anspruch genommen haben, aus der Besitzstandsregelung ausnahm, verstieß die Tarifnorm gegen Art. 3 GG iVm. Art. 6 Abs. 1 GG und war daher unwirksam.