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EuGH: Zuständiges Gericht bei Scheidung von EU-Ehegatten
EuGH, Urteil vom 16. Juli 2009, Az. C-168/08 – László Hadadi / Csilla Márta Mesko – Ehegatten, die über eine gemeinsame doppelte Staatsangehörigkeit in der Union verfügen, können nach ihrer Wahl die Ehescheidung vor den Gerichten beider betroffener Staaten beantragen. Die Zuständigkeit der Gerichte eines dieser Mitgliedstaaten kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Antragsteller keine weiteren Berührungspunkte mit diesem Staat habe.