<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>familiensachen.de &#187; Grundrecht</title>
	<atom:link href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.familiensachen.de</link>
	<description>Familienrecht: Ehe, Scheidung, Unterhalt.</description>
	<lastBuildDate>Thu, 01 Jul 2010 14:57:36 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.0</generator>
		<item>
		<title>BGH: Auto des arbeitenden Ehegatten unpfändbar</title>
		<link>http://www.familiensachen.de/recht/2010/02/bgh-auto-arbeitenden-ehegatten-unpfaendbar/</link>
		<comments>http://www.familiensachen.de/recht/2010/02/bgh-auto-arbeitenden-ehegatten-unpfaendbar/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 08:47:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Ehe & Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegatten]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.familiensachen.de/?p=262</guid>
		<description><![CDATA[BGH, Beschluss vom 28.01.2010, Az. VII ZB 16/09 &#8211; Ein Kraftfahrzeug, das der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, ist unpfändbar. Die hat der BGH entschiedne und damit die Auslegung des § 811 ZPO nach dem Sinn der Vorschrift erweiternd ausgelegt. Diese Auslegung entspricht dem Grundrecht und daraus folgenden notwendigen Schutz der Familie. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="BGH | Unpfändbarkeit des Autos beim arbeitenden Ehegatten" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2010&amp;Sort=3&amp;anz=41&amp;pos=0&amp;nr=50976&amp;linked=bes&amp;Blank=1&amp;file=dokument.pdf" target="_blank">BGH, Beschluss vom 28.01.2010, Az. VII ZB 16/09</a> &#8211; Ein Kraftfahrzeug, das der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, ist unpfändbar. Die hat der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> entschiedne und damit die Auslegung des § 811 ZPO nach dem Sinn der Vorschrift erweiternd ausgelegt. Diese Auslegung entspricht dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Grundrecht">Grundrecht</a> und daraus folgenden notwendigen Schutz der Familie.</p>
<p><span id="more-262"></span></p>
<p>RA Exner, Kiel &#8211; www.familiensachen.de</p>
<blockquote>
<h2>Bundesgerichtshof zur Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen, die der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt</h2>
<h3><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, Beschluss vom 28.012010, Az. VII ZB 16/09 -</h3>
<p>Der unter anderem für das Recht der Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Kraftfahrzeug, das der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, unpfändbar ist.</p>
<p>Die Gläubigerin betreibt wegen einer Forderung von 2.459,79 € die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin. Diese ist erwerbsunfähig und bezieht nur eine kleine Rente. Sie lebt mit ihrem Ehemann und drei Kindern in einem Dorf. Der Ehemann ist in der Kreisstadt beschäftigt. Für die Fahrten zur Arbeitsstelle und zurück benutzt er einen PKW, der auf die Schuldnerin zugelassen ist. Die Gläubigerin hat die Gerichtsvollzieherin beauftragt, diesen PKW zu pfänden. Das hat die Gerichtsvollzieherin abgelehnt. Das Amtsgericht hat die Erinnerung der Gläubigerin zurückgewiesen; ihre sofortige Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben.</p>
<p>Die dagegen gerichtete, vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass gemäß § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO * auch die Gegenstände unpfändbar sind, die der Ehegatte des Schuldners für die Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt. Zur Begründung hat er unter anderem ausgeführt: Die Vorschrift schütze auch den Unterhalt der Familie. Durch eine Pfändung dieser Gegenstände wäre die wirtschaftliche Existenz der Familie in gleicher Weise gefährdet wie durch Pfändung beim erwerbstätigen Schuldner. Welcher Ehegatte den zu pfändenden Gegenstand für seine Erwerbstätigkeit benötige, könne im Rahmen des § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO* daher nicht entscheidend sein. Zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit erforderliche Gegenstände könnten auch Kraftfahrzeuge sein, die ein Arbeitnehmer für die täglichen Fahrten von seiner Wohnung zu seinem Arbeitsplatz und zurück benötige. Das Kraftfahrzeug sei für die Beförderung allerdings nicht erforderlich, wenn der Arbeitnehmer in zumutbarer Weise öffentliche Verkehrsmittel benutzen könne. Das sei hier nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Beschwerdegerichts wegen der ungünstigen Verkehrsanbindung im ländlich geprägten Gebiet nicht der Fall.</p>
<p>Vorinstanzen: AG Nordhausen – Beschluss vom 26. November 2008 – 2 M 1320/08; LG Mühlhausen – Beschluss vom 28. Januar 2009 – 2 T 286/08</p></blockquote>
<blockquote>
<h3>Rechtsgrrundlage: * § 811 ZPO: Unpfändbare Sachen</h3>
<p>Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:</p>
<p>1. &#8230;</p>
<p>2. &#8230;</p>
<p>3. &#8230;</p>
<p>4. &#8230;</p>
<p>4a. &#8230;</p>
<p>5. bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände;</p></blockquote>
<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, PM Nr. 41/2010</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/finanzen-steuerrecht/ehe-finanzen/" title="- Ehe &amp; Finanzen" rel="tag">- Ehe &amp; Finanzen</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/allgemein/" title="Allgemein" rel="tag">Allgemein</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bgh/" title="BGH" rel="tag">BGH</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/ehegatten/" title="Ehegatten" rel="tag">Ehegatten</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" title="Grundrecht" rel="tag">Grundrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a><br />

	<h4>Verwandte Artikel</h4>
	<ul class="st-related-posts">
	<li><a href="http://www.familiensachen.de/recht/2009/07/ovg-berlin-sprachanforderungen-beim-ehegattennachzug/" title="OVG Berlin: Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug (29. Juli 2009)">OVG Berlin: Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.familiensachen.de/recht/2009/08/eugh-zustaendiges-gericht-bei-scheidung-von-eu-ehegatten/" title="EuGH: Zuständiges Gericht bei Scheidung von EU-Ehegatten (7. August 2009)">EuGH: Zuständiges Gericht bei Scheidung von EU-Ehegatten</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.familiensachen.de/recht/2009/05/bverwg-kein-ehegattennachzug-bei-fehlender-sicherung-des-lebensunterhalts/" title="BVerwG: Kein Ehegattennachzug bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts (7. Mai 2009)">BVerwG: Kein Ehegattennachzug bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.familiensachen.de/recht/2008/11/bverfg-keine-verweigerung-des-sorgerechts-nach-ermordung-der-kindesmutter-ohne-tatnachweis/" title="BVerfG: Keine Verweigerung des Sorgerechts nach Ermordung der Kindesmutter ohne Tatnachweis (21. November 2008)">BVerfG: Keine Verweigerung des Sorgerechts nach Ermordung der Kindesmutter ohne Tatnachweis</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.familiensachen.de/recht/2008/11/bverfg-kein-zwang-umgang-mit-kind-bei-umgangsunwilligen-elternteil/" title="BVerfG: Kein Zwang zum Umgang mit Kind bei umgangsunwilligen Elternteil (17. November 2008)">BVerfG: Kein Zwang zum Umgang mit Kind bei umgangsunwilligen Elternteil</a> (0)</li>
</ul>

]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.familiensachen.de/recht/2010/02/bgh-auto-arbeitenden-ehegatten-unpfaendbar/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BSozG: Vorschrift über abgesenkte Regelleistung für Kinder unter 14 Jahre verfassungswidrig</title>
		<link>http://www.familiensachen.de/recht/2009/01/bsozg-vorschrift-ueber-abgesenkte-regelleistung-fuer-kinder-unter-14-jahre-verfassungswidrig/</link>
		<comments>http://www.familiensachen.de/recht/2009/01/bsozg-vorschrift-ueber-abgesenkte-regelleistung-fuer-kinder-unter-14-jahre-verfassungswidrig/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 27 Jan 2009 17:02:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Kindesunterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen | Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Prozeßrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Bedürftigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[BSG]]></category>
		<category><![CDATA[BVerfG]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzminimum]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Regelleistung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.familiensachen.de/?p=171</guid>
		<description><![CDATA[Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hält § 28 Abs 1 Satz 3 Nr 1 SGB II, der die Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf 60 vH der für alleinstehende Erwachsene maß­gebenden Regelleistung festsetzt, für verfassungswidrig. Der Senat gründet die Annahme von Ver­fassungswidrigkeit auf einen Verstoß gegen a) Art 3 Abs 1 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hält § 28 Abs 1 Satz 3 Nr 1 SGB II, der die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/regelleistung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Regelleistung">Regelleistung</a> für <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf 60 vH der für alleinstehende Erwachsene maß­gebenden <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/regelleistung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Regelleistung">Regelleistung</a> festsetzt, für verfassungswidrig. Der Senat gründet die Annahme von <strong>Ver­fassungswidrigkeit</strong> auf einen Verstoß gegen</p>
<p style="padding-left: 30px;">a) Art 3 Abs 1 Grundgesetz in Verbindung mit Art 1, 6 Abs 2, 20 Abs 1 Grundgesetz, weil die Regel­leistung für <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres um 40 vH gegenüber der maßgebenden <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/regelleistung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Regelleistung">Regelleistung</a> für Erwachsene herabgesetzt worden ist, ohne dass der für <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> not­wendige Bedarf ermittelt und definiert wurde,<br />
b) Art 3 Abs 1 Grundgesetz, weil das Sozialgeld für <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> von Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ab­schließend und bedarfsdeckend sein soll, während <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> von Sozialhilfeempfängern nach § 28 Abs 1 Satz 2 SGB XII abweichende Bedarfe geltend machen können und<br />
c) Art 3 Abs 1 Grundgesetz, weil § 28 Abs 1 Satz 1 Nr 3 SGB II die Höhe der Regel­leistung für alle <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> und Jugendlichen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einheitlich mit 60 vH festsetzt, ohne dabei weitere Altersstufen vorzusehen.</p>
<p><span id="more-171"></span></p>
<p>Nach Auffassung des Senats wäre der Gesetzgeber gehalten gewesen, in dem grundrechtssensiblen Bereich der <strong>Sicherung des Existenzminimums</strong> von Kindern den Regelsatz auf der Basis einer detaillierten normativen Wertung des <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a>- und Jugendlichenbedarfs festzusetzen. Nur eine solche Festsetzung ermöglicht den Gerichten, eine begründete Entscheidung darüber zu treffen, inwieweit der Betrag von 207 Euro noch im Gestaltungsspiel­raum des Gesetzgebers lag. Der Senat geht weiterhin davon aus, dass der Gesetzgeber den ihm von Verfassungs wegen zustehenden Ge­staltungsspielraum nicht überschritten hat, als er die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/regelleistung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Regelleistung">Regelleistung</a> zur Sicherung des Lebensunter­halts für alleinstehende Erwachsene (nach § 20 Abs 2 SGB II) mit 345 Euro festgesetzt hat. Die An­nahme von Verfassungswidrigkeit der Vorschrift über die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/regelleistung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Regelleistung">Regelleistung</a> für <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a> bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres lässt nicht den Schluss zu, dass der Betrag von 207 Euro in jedem Fall als nicht ausreichend anzusehen ist, um den Lebensunterhalt von Kindern unter 14 Jahren zu sichern.</p>
<p>Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat durch Beschluss vom 27. Januar 2009 in beiden Fällen gemäß Art 100 Abs. 1 Grundgesetz das <strong>Verfahren ausgesetzt und dem Bundes­verfassungs­gericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt</strong>, ob § 28 Abs 1 Satz 3 Nr 1 SGB II verfassungsgemäß ist.</p>
<p><strong>Hinweise zur Rechtslage:</strong><br />
§ 20 Abs 2 SGB II<br />
(1) &#8230;<br />
(2) Die monatliche <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/regelleistung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Regelleistung">Regelleistung</a> beträgt für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (Ost) 345 Euro, in den neuen Bundesländern 331 Euro.<br />
(3) &#8230;<br />
(4) &#8230;</p>
<p>§ 28 Abs 1 Satz 3 Nr 1 SGB II<br />
(1) Nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben. Das Sozialgeld umfasst die sich aus § 19 Satz 1 ergebenden Leistungen. Hierbei gelten ergänzend folgende Maßgaben:<br />
1. Die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/regelleistung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Regelleistung">Regelleistung</a> beträgt bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 vom Hundert und im 15. Lebensjahr 80 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/regelleistung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Regelleistung">Regelleistung</a>;<br />
&#8230;</p>
<p>1) Az.: B 14/11b AS 9/07 R &#8211; K.-S.  ./.  JobCenter ARGE Dortmund<br />
2) Az.: B 14 AS 5/08 R &#8211; K.  ./.  Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung und<br />
Grundsicherung Landkreis Lindau</p>
<p>BSozG, Kassel, den  27. Januar 2009<br />
Medieninformation Nr. 3/09</p>
<p style="text-align: center;">- *** -</p>
<p>Wiedergabe auf www.familiensachen.de</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/unterhalt/kindesunterhalt/" title="- Kindesunterhalt" rel="tag">- Kindesunterhalt</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bedurftigkeit/" title="Bedürftigkeit" rel="tag">Bedürftigkeit</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bsg/" title="BSG" rel="tag">BSG</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bverfg/" title="BVerfG" rel="tag">BVerfG</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/existenzminimum/" title="Existenzminimum" rel="tag">Existenzminimum</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/finanzen-steuerrecht/" title="Finanzen | Steuerrecht" rel="tag">Finanzen | Steuerrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" title="Grundrecht" rel="tag">Grundrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" title="Kinder" rel="tag">Kinder</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/prozessrecht/" title="Prozeßrecht" rel="tag">Prozeßrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/regelleistung/" title="Regelleistung" rel="tag">Regelleistung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a><br />

	<h4>Verwandte Artikel</h4>
	<ul class="st-related-posts">
	<li><a href="http://www.familiensachen.de/recht/2008/11/bverfg-keine-verweigerung-des-sorgerechts-nach-ermordung-der-kindesmutter-ohne-tatnachweis/" title="BVerfG: Keine Verweigerung des Sorgerechts nach Ermordung der Kindesmutter ohne Tatnachweis (21. November 2008)">BVerfG: Keine Verweigerung des Sorgerechts nach Ermordung der Kindesmutter ohne Tatnachweis</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.familiensachen.de/recht/2008/11/bverfg-kein-zwang-umgang-mit-kind-bei-umgangsunwilligen-elternteil/" title="BVerfG: Kein Zwang zum Umgang mit Kind bei umgangsunwilligen Elternteil (17. November 2008)">BVerfG: Kein Zwang zum Umgang mit Kind bei umgangsunwilligen Elternteil</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.familiensachen.de/recht/2009/02/vg-gelsenkirchen-befreiung-von-studiengebuehr-waehrend-kindererziehung/" title="VG Gelsenkirchen: Befreiung von Studiengebühr während Kindererziehung (5. Februar 2009)">VG Gelsenkirchen: Befreiung von Studiengebühr während Kindererziehung</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.familiensachen.de/recht/2009/08/olg-oldenburg-trennungsunterhalt-bei-bestehender-guetergemeinschaft/" title="OLG Oldenburg: Trennungsunterhalt bei bestehender Gütergemeinschaft (3. August 2009)">OLG Oldenburg: Trennungsunterhalt bei bestehender Gütergemeinschaft</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.familiensachen.de/recht/2008/11/kindergeld-kinderfreibetrag-2009/" title="Kindergeld und Kinderfreibetrag ab 2009 (19. November 2008)">Kindergeld und Kinderfreibetrag ab 2009</a> (0)</li>
</ul>

]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.familiensachen.de/recht/2009/01/bsozg-vorschrift-ueber-abgesenkte-regelleistung-fuer-kinder-unter-14-jahre-verfassungswidrig/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BVerfG: Keine Verweigerung des Sorgerechts nach Ermordung der Kindesmutter ohne Tatnachweis</title>
		<link>http://www.familiensachen.de/recht/2008/11/bverfg-keine-verweigerung-des-sorgerechts-nach-ermordung-der-kindesmutter-ohne-tatnachweis/</link>
		<comments>http://www.familiensachen.de/recht/2008/11/bverfg-keine-verweigerung-des-sorgerechts-nach-ermordung-der-kindesmutter-ohne-tatnachweis/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 21 Nov 2008 07:01:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Sorgerecht]]></category>
		<category><![CDATA[- Todesfall]]></category>
		<category><![CDATA[- Trennung]]></category>
		<category><![CDATA[- Vaterschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[BVerfG]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vater]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.familiensachen.de/?p=57</guid>
		<description><![CDATA[BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 2697/07 &#8211; Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung des Sorgerechts nach Ermordung der Kindesmutter und ihres neuen Lebensgefährten. Der Beschwerdeführer ist der Vater eines im Oktober 2003 geborenen Sohnes. Nach der Geburt des Kindes führten vermehrte Streitigkeiten zwischen den Eltern dazu, dass sich die &#8211; allein sorgeberechtigte &#8211; Mutter des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bverfg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BVerfG">BVerfG</a>, Beschluss vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 2697/07 &#8211; Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung des Sorgerechts nach Ermordung der Kindesmutter und ihres neuen Lebensgefährten.<br />
Der Beschwerdeführer ist der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vater/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vater">Vater</a> eines im Oktober 2003 geborenen Sohnes. Nach der Geburt des Kindes führten vermehrte Streitigkeiten zwischen den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> dazu, dass sich die &#8211; allein sorgeberechtigte &#8211; Mutter des Kindes im Sommer 2005 vom Beschwerdeführer trennte. Dieser akzeptierte die Trennung nicht. Es kam zu Tätlichkeiten und telefonischen Drohungen des Beschwerdeführers gegenüber der Mutter. Der Konflikt eskalierte, als sich die Mutter im Oktober 2005 einem anderen Mann zuwandte, und gipfelte darin, dass die Mutter und ihr Freund in der Silvesternacht 2005 auf offener Straße erschossen und ein Bruder des Freundes angeschossen wurden.</p>
<p><span id="more-57"></span></p>
<p>Die Tat ereignete sich unmittelbar vor dem Haus der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> des Freundes, in deren Obhut die Mutter ihr Kind an diesem Abend gelassen hatte und den sie dort abholen wollte. Der Sohn sah seine getötete Mutter auf der Straße liegen, als er von Polizeibeamten aus dem Haus geführt wurde. Nach den Feststellungen des Schwurgerichts im Urteil vom 10. November 2006 kommen als Täter nur der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vater/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vater">Vater</a>, einer seiner beiden Brüder oder allenfalls noch ein Schwager in Betracht. Keiner dieser genannten Personen konnte jedoch die Tat nachgewiesen werden. Der allein angeklagte Bruder des Vaters wurde freigesprochen.</p>
<p>Das Kind, das zunächst in einer <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kinder/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kinder">Kinder</a>- und Jugendklinik für Traumatologie untergebracht war, lebt heute in einem Kleinstheim. Das Oberlandesgericht ordnete Vormundschaft durch einen familienfremden Einzelvormund an. Zwar sei nach dem Tod der alleinsorgeberechtigten Mutter die elterliche Sorge grundsätzlich dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vater/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vater">Vater</a> zu übertragen. Im konkreten Fall widerspräche die Übertragung jedoch den Kindesinteressen. Dem Beschwerdeführer fehle jegliches Gespür und Verständnis für die Traumatisierung des Kindes. Zudem lehne er Kontakte des Sohnes zu den Groß<a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">eltern</a> mütterlicherseits ab und würde sie zur Schwester &#8211; einem 1995 geborenen Kind der Mutter aus geschiedener Ehe &#8211; nur begleitet zulassen. Ein Abbruch oder eine Einschränkung dieser Kontakte bedeute eine weitere tief greifende Beeinträchtigung des Kindeswohls. Letztlich bestehe derzeit keine emotional tragfähige Bindung zwischen Sohn und <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vater/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vater">Vater</a>.</p>
<p>Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem Elternrecht. Das Oberlandesgericht hat wohlerwogen begründet, weshalb eine Übertragung des Sorgerechts auf den Beschwerdeführer dem Kindeswohl nicht dient. Dies geschah auch auf der Grundlage eines beanstandungsfreien Verfahrens.</p>
<p>Bundesverfassungsgericht &#8211; Pressestelle &#8211; PM Nr. 1/2008 vom 08.012008</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/sorgerecht/" title="- Sorgerecht" rel="tag">- Sorgerecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/sorgerecht/" title="- Sorgerecht" rel="tag">- Sorgerecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/ehe/todesfall/" title="- Todesfall" rel="tag">- Todesfall</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/ehe/trennung/" title="- Trennung" rel="tag">- Trennung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/vaterschaftsrecht/" title="- Vaterschaftsrecht" rel="tag">- Vaterschaftsrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bverfg/" title="BVerfG" rel="tag">BVerfG</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" title="Grundrecht" rel="tag">Grundrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vater/" title="Vater" rel="tag">Vater</a><br />

	<h4>Verwandte Artikel</h4>
	<ul class="st-related-posts">
	<li><a href="http://www.familiensachen.de/recht/2008/11/bverfg-kein-zwang-umgang-mit-kind-bei-umgangsunwilligen-elternteil/" title="BVerfG: Kein Zwang zum Umgang mit Kind bei umgangsunwilligen Elternteil (17. November 2008)">BVerfG: Kein Zwang zum Umgang mit Kind bei umgangsunwilligen Elternteil</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.familiensachen.de/recht/2009/01/bsozg-vorschrift-ueber-abgesenkte-regelleistung-fuer-kinder-unter-14-jahre-verfassungswidrig/" title="BSozG: Vorschrift über abgesenkte Regelleistung für Kinder unter 14 Jahre verfassungswidrig (27. Januar 2009)">BSozG: Vorschrift über abgesenkte Regelleistung für Kinder unter 14 Jahre verfassungswidrig</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.familiensachen.de/recht/2008/11/bverfg-versagung-beratungshilfe-wegen-kindergeld-nach-estg-verfassungswidrig/" title="BVerfG: Versagung von Beratungshilfe wegen Kindergeld nach EStG verfassungswidrig (9. November 2008)">BVerfG: Versagung von Beratungshilfe wegen Kindergeld nach EStG verfassungswidrig</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.familiensachen.de/recht/2009/04/bverfg-verfassungsbeschwerde-gegen-fortfall-des-kindesgeldes-bei-uberschreitung-des-jahresgrenzbetrages/" title="BVerfG: Verfassungsbeschwerde Fortfall des Kindesgeldes bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrages (29. April 2009)">BVerfG: Verfassungsbeschwerde Fortfall des Kindesgeldes bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrages</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.familiensachen.de/recht/2008/11/bverfg-kein-verheiratetenzuschlag-eingetragene-lebenspartnerschaft-2/" title="BVerfG: Kein Verheiratetenzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaft II (25. November 2008)">BVerfG: Kein Verheiratetenzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaft II</a> (0)</li>
</ul>

]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.familiensachen.de/recht/2008/11/bverfg-keine-verweigerung-des-sorgerechts-nach-ermordung-der-kindesmutter-ohne-tatnachweis/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BVerfG: Kein Zwang zum Umgang mit Kind bei umgangsunwilligen Elternteil</title>
		<link>http://www.familiensachen.de/recht/2008/11/bverfg-kein-zwang-umgang-mit-kind-bei-umgangsunwilligen-elternteil/</link>
		<comments>http://www.familiensachen.de/recht/2008/11/bverfg-kein-zwang-umgang-mit-kind-bei-umgangsunwilligen-elternteil/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 17 Nov 2008 17:52:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Umgangsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[- Vaterschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Prozeßrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[BVerfG]]></category>
		<category><![CDATA[Eltern]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Umgang]]></category>
		<category><![CDATA[Zwangsmittel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.familiensachen.de/?p=55</guid>
		<description><![CDATA[BVerfG, Urteil vom 1. April 2008, Az. 1 BvR 1620/04 &#8211; Regelmäßig keine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils Ein Kind hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass seine Eltern Sorge für es tragen und der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes nachkommen. Allerdings dient ein Umgang mit dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bverfg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BVerfG">BVerfG</a>, Urteil vom 1. April 2008, Az. 1 BvR 1620/04 &#8211; Regelmäßig keine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils<br />
Ein Kind hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass seine <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> Sorge für es tragen und der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes nachkommen. Allerdings dient ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, in der Regel nicht dem Kindeswohl. Daher ist in solchen Fällen die Zwangsmittelvorschrift des § 33 FGG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht zu unterbleiben hat. Anders liegt es, wenn es im Einzelfall hinreichende Anhaltpunkte gibt, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> dem Kindeswohl dienen wird. Dann kann der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts.</p>
<p><span id="more-55"></span></p>
<p>Damit war die Verfassungsbeschwerde eines umgangsunwilligen Vaters, der durch Androhung eines Zwangsgeldes zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinem Kind gezwungen werden sollte, erfolgreich. Die Sache wurde zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. (Zum Sachverhalt vgl. <a href="http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg-07-089.html">Pressemitteilung Nr. 89</a> vom 7. September 2007)</p>
<p>Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:</p>
<p>I. Die Androhung des Zwangsgeldes zur Durchsetzung der Pflicht des Beschwerdeführers, mit seinem Kind gegen seinen Willen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> zu pflegen, greift in sein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Grundrecht">Grundrecht</a> auf Schutz der Persönlichkeit ein. Entgegen seiner eigenen Einstellung wird er gezwungen, seinem Kind zu begegnen. Dies nimmt Einfluss auf sein persönliches Verhältnis zum Kind und setzt ihn unter Druck, sich seinem Kind gegenüber so zu verhalten, wie er es selbst nicht will. Gesetzliche Grundlage für die Zwangsgeldandrohung ist § 33 FGG. In die Prüfung, ob der durch die Androhung von Zwangsgeld erfolgte Grundrechtseingriff zu rechtfertigen ist, ist § 1684 Abs. 1 BGB, der die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit ihrem Kind verpflichtet, mit einzubeziehen.</p>
<p>II. Mit der Möglichkeit der Zwangsgeldandrohung gegenüber einem umgangsunwilligen Elternteil verfolgt der Gesetzgeber einen legitimen Zweck.</p>
<p>1. Die in § 1684 BGB gesetzlich statuierte Pflicht eines Elternteils zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinem Kind ist eine zulässige Konkretisierung der den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> grundrechtlich zugewiesenen Verantwortung für ihr Kind. Art. 6 Abs. 2 GG garantiert den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> das Recht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes, macht diese Aufgabe aber zugleich auch zu einer ihnen zuvörderst obliegenden Pflicht. Die Pflicht der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> zur Pflege und Erziehung ihres Kindes besteht nicht allein gegenüber dem Staat, sondern auch ihrem Kind gegenüber. Mit dieser elterlichen Pflicht korrespondiert das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung durch seine <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> aus Art. 6 Abs. 2 GG. Recht und Pflicht sind vom Gesetzgeber näher auszugestalten. Da ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> zwischen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> und Kind dem Wohl des Kindes und seiner Entwicklung grundsätzlich zugute kommt, hat der Gesetzgeber in § 1684 BGB die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit ihrem Kind verpflichtet und damit angemahnt, dass sie ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind nachkommen.</p>
<p>2. Der mit der Verpflichtung eines Elternteils zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinem Kind verbundene Eingriff in das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Grundrecht">Grundrecht</a> auf Schutz der Persönlichkeit ist wegen der den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> durch Art. 6 Abs. 2 GG auferlegten Verantwortung für ihr Kind und dessen Recht auf Pflege und Erziehung durch seine <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> gerechtfertigt. Wägt man das Interesse des Kindes an einem gedeihlichen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinen beiden Elternteilen mit dem Interesse eines Elternteils ab, mit dem Kind nicht in persönlichen Kontakt treten zu wollen, dann ist dem kindlichen Anliegen gegenüber dem elterlichen Wunsch ein erheblich größeres Gewicht beizumessen. Denn als gewichtige Basis für den Aufbau und Erhalt einer persönlichen familiären Beziehung ebenso wie für das Empfangen elterlicher Unterstützung und Erziehung ist der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> eines Kindes mit seinen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> für seine Persönlichkeitsentwicklung von maßgeblicher Bedeutung und trägt grundsätzlich zu seinem Wohle bei. Es ist einem Elternteil deshalb zumutbar, zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinem Kind verpflichtet zu werden, wenn dies dem Kindeswohl dient. III. Die Androhung der zwangsweisen Durchsetzung der Umgangspflicht eines Elternteils gegen dessen erklärten Willen ist jedoch regelmäßig nicht geeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen. Ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Insoweit ist der mit der gerichtlichen Zwangsmittelandrohung erfolgende Eingriff in das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Grundrecht">Grundrecht</a> auf Schutz der Persönlichkeit des Elternteils nicht gerechtfertigt, es sei denn, es gibt im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> dem Kindeswohl dienen wird.</p>
<p>1. Die zwangsweise Durchsetzung des Umgangs, bei der von dem Elternteil nicht nur bloße Anwesenheit, sondern eine emotionale Zuwendung zum Kind erwartet wird, widerstrebt seinen Gefühlen, die er gegenüber dem Kind hegt. Ein solcher an den Tag gelegter Widerwille, verbunden mit einer ablehnenden Haltung zum Kind, kann bei einem erzwungenen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit dem Kind nicht ohne Auswirkungen auf das Kind bleiben. Das Kind gerät in eine Situation, in der es nicht die mit dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> bezweckte elterliche Zuwendung erfährt, sondern spüren muss, wie es als Person abgelehnt wird, und dies nicht von irgendjemandem, sondern gerade von seinem Elternteil. Dies birgt die große Gefahr, dass das Selbstwertgefühl des Kindes Schaden nimmt.</p>
<p>2. Bei der Eignung des Einsatzes von Zwangsmitteln gegen einen Elternteil zur Durchsetzung eines von diesem nicht gewollten Umgangs mit seinem Kind kommt es nicht darauf an, ob ein solcher <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> das Kindeswohl gefährden könnte, sondern ob ein solcher <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> dem Kindeswohl dient. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> des Kindes mit seinen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> für seine Entwicklung von herausragender Bedeutung ist und seinem Wohl dient. Dies rechtfertigt den mit der Inpflichtnahme der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> bewirkten Eingriff in ihr <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Grundrecht">Grundrecht</a> auf Schutz der Persönlichkeit. Allerdings gilt das nur soweit und solange, wie der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> dem Kindeswohl auch tatsächlich dienlich sein kann. Wird dieser Zweck durch das gesetzliche Mittel, das ihn erreichen soll, verfehlt, ist es nicht geeignet, den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Elternteils zu rechtfertigen. Dies gilt auch für die gesetzlich eröffnete Möglichkeit, die Umgangspflicht mittels Androhung von Zwangsmitteln durchzusetzen. Dem steht nicht entgegen, dass § 1684 Abs. 4 BGB die Einschränkung und den Ausschluss des Umgangsrechts nur zulässt, wenn anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Diese Regelung hat die Grenzen des elterlichen Umgangsrechts zum Gegenstand, nicht die Durchsetzung der Umgangspflicht.</p>
<p>3. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass es Fälle gibt, in denen eine reale Chance besteht, dass das Kind in der Lage ist, durch sein Verhalten den Widerstand des den Kontakt zu ihm meidenden Elternteils aufzulösen, so dass ein zunächst erzwungener <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> dem Kindeswohl dienen kann. Dies ist gegebenenfalls mithilfe von Sachverständigen zu klären. Je älter und je gefestigter ein Kind in seiner Persönlichkeitsentwicklung ist, umso eher wird davon auszugehen sein, dass auch eine zwangsweise Durchsetzung seines eigenen, nachdrücklich geäußerten Wunsches, Kontakt mit seinem Elternteil zu erhalten, seinem Wohl dienlich ist. In einem solchen Fall ist es einem Elternteil zumutbar, zu einem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinem Kind notfalls auch mit Zwangsmitteln angehalten zu werden.</p>
<p>IV. § 33 FGG ist daher verfassungsgemäß dahingehend auszulegen, dass eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit seinem Kind verweigernden Elternteils zu unterbleiben hat, es sei denn, es gibt im konkreten Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen, dass dies dem Kindeswohl dienen wird.</p>
<p>V. Bei erneuter Verhandlung und Entscheidung der Sache hat das Gericht auch den Anspruch des Kindes auf rechtliches Gehör zu beachten und zu prüfen, ob dem Kind in dem streitigen Umgangsverfahren ein Verfahrenspfleger zur Seite zu stellen ist. Der Fall gibt Anlass für Zweifel, ob der von der Mutter des betroffenen Kindes für dieses gestellte Antrag, den Beschwerdeführer auch gegen seinen deutlich erkennbaren Willen zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Umgang">Umgang</a> mit dem Kind zu verpflichten und dies notfalls auch mit Zwangsmitteln durchzusetzen, wirklich den Interessen des Kindes entspricht oder nicht eher zuwiderläuft.</p>
<p>Die Entscheidung ist zu III-IV mit 7:1 Stimmen, im Übrigen einstimmig ergangen.</p>
<p>Bundesverfassungsgericht &#8211; Pressestelle &#8211; PM Nr. 44/2008 vom 01.04.2008</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/umgangsrecht/" title="- Umgangsrecht" rel="tag">- Umgangsrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/vaterschaftsrecht/" title="- Vaterschaftsrecht" rel="tag">- Vaterschaftsrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bverfg/" title="BVerfG" rel="tag">BVerfG</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" title="Eltern" rel="tag">Eltern</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/grundrecht/" title="Grundrecht" rel="tag">Grundrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/prozessrecht/" title="Prozeßrecht" rel="tag">Prozeßrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/umgang/" title="Umgang" rel="tag">Umgang</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/zwangsmittel/" title="Zwangsmittel" rel="tag">Zwangsmittel</a><br />

	<h4>Verwandte Artikel</h4>
	<ul class="st-related-posts">
	<li><a href="http://www.familiensachen.de/recht/2008/11/bverfg-keine-verweigerung-des-sorgerechts-nach-ermordung-der-kindesmutter-ohne-tatnachweis/" title="BVerfG: Keine Verweigerung des Sorgerechts nach Ermordung der Kindesmutter ohne Tatnachweis (21. November 2008)">BVerfG: Keine Verweigerung des Sorgerechts nach Ermordung der Kindesmutter ohne Tatnachweis</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.familiensachen.de/recht/2009/01/bsozg-vorschrift-ueber-abgesenkte-regelleistung-fuer-kinder-unter-14-jahre-verfassungswidrig/" title="BSozG: Vorschrift über abgesenkte Regelleistung für Kinder unter 14 Jahre verfassungswidrig (27. Januar 2009)">BSozG: Vorschrift über abgesenkte Regelleistung für Kinder unter 14 Jahre verfassungswidrig</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.familiensachen.de/recht/2009/04/bverwg-kein-rechtsanspruch-auf-kindernachzug-zu-elternteil-bei-geteiltem-sorgerecht/" title="BVerwG: Kein Rechtsanspruch auf Kindernachzug zu Elternteil bei geteiltem Sorgerecht (8. April 2009)">BVerwG: Kein Rechtsanspruch auf Kindernachzug zu Elternteil bei geteiltem Sorgerecht</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.familiensachen.de/recht/2008/11/bverfg-versagung-beratungshilfe-wegen-kindergeld-nach-estg-verfassungswidrig/" title="BVerfG: Versagung von Beratungshilfe wegen Kindergeld nach EStG verfassungswidrig (9. November 2008)">BVerfG: Versagung von Beratungshilfe wegen Kindergeld nach EStG verfassungswidrig</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.familiensachen.de/recht/2009/04/bverfg-verfassungsbeschwerde-gegen-fortfall-des-kindesgeldes-bei-uberschreitung-des-jahresgrenzbetrages/" title="BVerfG: Verfassungsbeschwerde Fortfall des Kindesgeldes bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrages (29. April 2009)">BVerfG: Verfassungsbeschwerde Fortfall des Kindesgeldes bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrages</a> (0)</li>
</ul>

]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.familiensachen.de/recht/2008/11/bverfg-kein-zwang-umgang-mit-kind-bei-umgangsunwilligen-elternteil/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
