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	<title>familiensachen.de &#187; Kind</title>
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	<description>Familienrecht: Ehe, Scheidung, Unterhalt.</description>
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		<title>BMJ: Vormund darf Kind nicht nur aus Akten kennen</title>
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		<pubDate>Mon, 18 Jan 2010 09:17:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[PM BMJ, Berlin, 8. Januar 2010 &#8211; Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht: Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes Kind hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>PM <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bmj/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BMJ">BMJ</a>, Berlin, 8. Januar 2010 &#8211; Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht: Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern. Wird <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> das Sorgerecht entzogen, übernimmt ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> die volle Verantwortung für das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a>. In drei von vier Fällen liegt die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormundschaft/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormundschaft">Vormundschaft</a> beim Jugendamt als &#8220;Amtsvormund&#8221;. Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen. Ein direkter Draht zum <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund in vielen Fällen bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben, bei Kevins <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> in Bremen waren es mehr als 200. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich.</p>
<p><span id="more-256"></span></p>
<p>Wir wollen den persönlichen Kontakt ausdrücklich im Gesetz verankern. Der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> soll seine Mündel regelmäßig treffen, möglichst jeden Monat. Mindestens ein Mal im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über persönliche Verhältnisse des Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten. Die Familiengerichte sollen die Erfüllung der Kontaktpflicht überwachen. Damit gerade Amtsvormünder genug Zeit für den persönlichen Kontakt haben, sollen sie sich maximal um 50 Kinder kümmern.</p>
<p>Den jetzt geplanten Regelungen zum persönlichen Kontakt soll eine umfassende Modernisierung des Vormundschaftsrechts folgen. Die Grundkonzeption stammt aus dem vorletzten Jahrhundert. Viele Vorschriften müssen aktuellen Verhältnissen angepasst werden.</p>
<p><strong>Zum Hintergrund:</strong></p>
<p>Ein <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> wird nicht nur für Waisen, sondern auch bestellt, wenn das Familiengericht den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> ihr Sorgerecht z.B. wegen akuter Kindeswohlgefährdung entzieht. Der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> ist dann an Stelle der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> zur umfassenden Sorge für Person und Vermögen des Kindes verpflichtet. In der Vergangenheit kam es auch bei bestehender <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormundschaft/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormundschaft">Vormundschaft</a> wiederholt zu Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen durch Pflegepersonen.</p>
<p>Eine mögliche Ursache ist der oftmals fehlende persönliche Kontakt zwischen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> und Mündel. In der Praxis übernehmen zumeist Mitarbeiter des Jugendamtes die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormundschaft/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormundschaft">Vormundschaft</a> als Amtsvormund. Da ein einziger Amtsvormund häufig bis zu 120 Kinder betreut, kennt er seine Mündel oft kaum persönlich und kann daher seiner Verantwortung nicht gerecht werden. Hätte beispielsweise der Amtsvormund im Fall Kevin regelmäßigen persönlichen Kontakt und Einblicke in das persönliche Umfeld gehabt, hätte er seine Kontrollfunktion besser wahrnehmen und das Unglück möglicherweise vermeiden können.</p>
<p>Ein vom Bundesjustizministerium erarbeiteter Referentenentwurf sieht deshalb vor:</p>
<ul>
<li> Ein ausreichender persönlicher Kontakt des Vormunds mit dem Mündel wird ausdrücklich im Gesetz verankert.</li>
<li>Die Pflicht des Vormunds, Pflege und Erziehung des Mündels zu beaufsichtigen, wird im Gesetz stärker hervorgehoben.</li>
<li> Die Frage des persönlichen Kontakts wird in die jährliche Berichtspflicht des Vormunds gegenüber dem Familiengericht aufgenommen.</li>
<li> Die Aufsicht des Familiengerichts über die Amtsführung des Vormunds wird ausdrücklich auf die Erfüllung der Kontaktpflichten erstreckt.</li>
<li> Die Fallzahlen in der Amtsvormundschaft werden auf 50 Vormundschaften für jeden Vollzeitmitarbeiter begrenzt.</li>
</ul>
<p>Bei der Kabinettsklausur in Schloss Meseberg hat die Bundesregierung dem Vorschlag der Bundesjustizministerin zugestimmt, den persönlichen Kontakt zwischen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vormund">Vormund</a> und Mündel zu stärken und dazu einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Mittlerweile liegt der Referentenentwurf vor. Momentan haben Länder und Verbände die Gelegenheit zur Stellungnahme.</p>
<p>Zusätzlich zu dem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben ist im zweiten Schritt eine Gesamtreform des Vormundschaftsrechts beabsichtigt. Die Grundkonzeption des Vormundschaftsrechts stammt aus dem 19. Jahrhundert und bedarf daher in vielen Bereichen der Anpassung an die aktuellen Rechts- und Lebensverhältnisse. Ein Gesetzesentwurf soll im Laufe der Legislaturperiode erarbeitet werden.</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/sorgerecht/" title="- Sorgerecht" rel="tag">- Sorgerecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/umgangsrecht/" title="- Umgangsrecht" rel="tag">- Umgangsrecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bmj/" title="BMJ" rel="tag">BMJ</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" title="Eltern" rel="tag">Eltern</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" title="Kind" rel="tag">Kind</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/" title="Kinder" rel="tag">Kinder</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/reform/" title="Reform" rel="tag">Reform</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormund/" title="Vormund" rel="tag">Vormund</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/vormundschaft/" title="Vormundschaft" rel="tag">Vormundschaft</a><br />

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		<title>Brandenburgisches OLG: Kinderkrippe schadet nicht dem Kindeswohl</title>
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		<pubDate>Tue, 26 May 2009 17:48:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[OLG Brandenburg, Beschluss vom 9.3.2009 &#8211; Az. 10 UF 204/08 &#8211; Die nicht miteinander verheirateten Eltern eines im November 2007 geborenen Kindes lebten stets in getrennten Haushalten. Der Vater ist freiberuflich tätig und unterhält in seiner Wohnung ein Büro. Die Mutter wollte eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und das Kind, das bei ihr lebt, zu einer Tagesmutter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>OLG Brandenburg, Beschluss vom 9.3.2009 &#8211; Az. 10 UF 204/08 &#8211; Die nicht miteinander verheirateten <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> eines im November 2007 geborenen Kindes lebten stets in getrennten Haushalten. Der Vater ist freiberuflich tätig und unterhält in seiner Wohnung ein Büro. Die Mutter wollte eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a>, das bei ihr lebt, zu einer Tagesmutter bzw. in eine Kinderkrippe geben. Der Vater beantragte deshalb beim Amtsgericht, ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> zu übertragen, weil er das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> selbst betreuen wollte. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teilbereich des Sorgerechts.</p>
<p><span id="more-236"></span><br />
Das Amtsgericht hat das alleinige Recht zur <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bestimmung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bestimmung">Bestimmung</a> des Aufenthaltes des Kindes auf die Mutter übertragen. Dagegen hat der Vater Beschwerde zum Brandenburgischen Oberlandesgericht eingelegt. Er hat geltend gemacht, er strebe ein Modell an, bei dem das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> zwischen den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> wechseln und möglichst gleich viel Zeit bei Vater und Mutter verbringen könne. Das vorgeschlagene Modell erlaube beiden <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> eine Berufstätigkeit, ohne dass das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> bereits jetzt täglich mehrere Stunden außerhalb der Familie betreut werden müsste.<br />
Der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts hat die Beschwerde des Vaters zurückgewiesen.</p>
<p>Zur Begründung hat er ausgeführt, das Aufenthaltsbestimmungsrechts müsse aus Gründen der Kontinuität der Mutter allein übertragen werden. Beide <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> gingen liebevoll mit dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> um. Beide <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> seien in der Lage, dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> die notwendigen Anregungen zu geben.</p>
<p>Dass die Mutter, nachdem sie nun wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat, das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> von einer Tagesmutter bzw. in einer Kita betreuen lassen wolle, begründe keinen Vorrang des Vaters, der das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> selbst betreuen wolle. Es sei schon zweifelhaft, dass der Vater Kindesbetreuung und Erwerbstätigkeit miteinander in Einklang bringen könne. Jedenfalls schade einem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> von rund eineinhalb Jahren die Fremdbetreuung in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter nicht. Das vom Vater vorgeschlagene Wechselmodell stelle hohe Anforderungen an die Kommunikation und Kompromissbereitschaft der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> und auch der Kinder. Gegen den Widerstand der Mutter und ohne ausreichende Berücksichtigung von deren Arbeitszeiten könne es nicht funktionieren.</p>
<p>Der Vater werde nach der für die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> geltenden Umgangsregelung weiterhin regelmäßigen Umgang mit dem <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> haben.</p>
<p>Brandenburg, den 31. März 2009 &#8211; Beschluss vom 9.3.2009 &#8211; 10 UF 204/08</p>
 
	Tags:<a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/kinder/sorgerecht/" title="- Sorgerecht" rel="tag">- Sorgerecht</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/aufenthalt/" title="Aufenthalt" rel="tag">Aufenthalt</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bestimmung/" title="Bestimmung" rel="tag">Bestimmung</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" title="Eltern" rel="tag">Eltern</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" title="Kind" rel="tag">Kind</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kindeswohl/" title="Kindeswohl" rel="tag">Kindeswohl</a>, <a href="http://www.familiensachen.de/recht/category/urteile/" title="Urteile" rel="tag">Urteile</a><br />

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		<title>BGH: Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Mar 2009 07:49:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Ehegattenunterhalt]]></category>
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		<description><![CDATA[BGH: Urteil vom 18. März 2009 XII ZR 74/08 &#8211; Der Bundesgerichtshof hatte über die in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Rechtsfragen zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen dem betreuenden Eltern teil eines Kindes Betreuungsunterhalt zusteht und ob dieser Anspruch zeitlich befristet werden kann. Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>: Urteil vom 18. März 2009  XII ZR 74/08 &#8211; Der Bundesgerichtshof hatte über die in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Rechtsfragen zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen dem betreuenden <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> teil eines Kindes Betreuungsunterhalt zusteht und ob dieser Anspruch zeitlich befristet werden kann.<br />
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) zu befassen.</p>
<p><span id="more-220"></span></p>
<p>1. Die Parteien streiten um nachehelichen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/unterhalt/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterhalt">Unterhalt</a>. Die seit Januar 2000 verheirateten und seit September 2003 getrennt lebenden Parteien sind seit April 2006 rechtskräftig geschieden. Ihr im November 2001 geborener Sohn wird von der Klägerin betreut. Er besuchte seit 2005 eine Kindertagesstätte mit Nachmittagsbetreuung und geht seit September 2007 zur Schule und danach bis 16:00 Uhr in einen Hort. Die Klägerin ist verbeamtete Studienrätin und seit August 2002 mit knapp 7/10 einer Vollzeitstelle (18 Wochenstunden) erwerbstätig.</p>
<p>Das Amtsgericht hat den Beklagten für die Zeit ab Januar 2008 zur Zahlung nachehelichen Betreuungs und Aufstockungsunterhalt in Höhe von monatlich 837 € verurteilt. Die Berufung des Beklagten, mit der er eine Herabsetzung des monatlichen Unterhalts auf 416,32 € und eine zeitliche Befristung der <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/unterhalt/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterhalt">Unterhalt</a> szahlungen bis Juni 2009 begehrt, wurde zurückgewiesen.</p>
<p>Auf seine Revision hat der Bundesgerichtshof die angefochtene Entscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.</p>
<p>2. Der Bundesgerichtshof hatte über die in <strong>Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Rechtsfragen</strong> zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen dem betreuenden Elternteil eines Kindes <strong>Betreuungsunterhalt </strong>zusteht und ob dieser Anspruch zeitlich befristet werden kann.</p>
<p>Nach § 1570 BGB in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/unterhalt/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterhalt">Unterhalt</a> verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Die Dauer des Anspruchs auf <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> s <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/unterhalt/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterhalt">unterhalt</a> verlängert sich darüber hinaus, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> er <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">betreuung</a> und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht.</p>
<p>Mit der Einführung des &#8220;Basisunterhalts&#8221; hat der Gesetzgeber dem betreuenden Elternteil die Entscheidung überlassen, ob er das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> in dessen ersten drei Lebensjahren selbst erziehen oder eine andere <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> smöglichkeit in Anspruch nehmen will. Ein gleichwohl während der ersten drei Lebensjahre erzieltes Einkommen ist damit stets überobligatorisch. Der betreuende <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> teil kann deswegen in dieser Zeit auch eine schon bestehende Erwerbstätigkeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> des <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> es widmen. Erzielt er gleichwohl eigene Einkünfte, weil das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> auf andere Weise betreut wird, ist das überobligatorisch erzielte Einkommen allerdings nicht völlig unberücksichtigt zu lassen, sondern nach den Umständen des Einzelfalles anteilig zu berücksichtigen.</p>
<p>Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach der gesetzlichen Neuregelung nur noch ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt aus Billigkeitsgründen zu (s. o.). Damit verlangt die Neuregelung allerdings regelmäßig keinen abrupten Wechsel von der elterlichen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit. Nach Maßgabe der im Gesetz genannten <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">kind</a>- und elternbezogenen Gründe ist auch nach dem neuen Unterhaltsrecht ein gestufter Übergang bis hin zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit möglich.</p>
<p>Im Rahmen der Billigkeitsprüfung haben <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">kind</a> bezogene Verlängerungsgründe das stärkste Gewicht. Vorrangig ist deswegen stets der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> des Kindes auf andere Weise gesichert ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/nachehelich/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with nachehelich">nachehelich</a> en Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres den Vorrang der persönlichen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> durch die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> gegenüber einer anderen kindgerechten <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> aufgegeben hat. Damit hat der Gesetzgeber auf den zahlreichen sozialstaatlichen Leistungen und Regelungen aufgebaut, die den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/eltern/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eltern">Eltern</a> dabei behilflich sein sollen, Erwerbstätigkeit und <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> ererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, insbesondere auf den Anspruch des Kindes auf den Besuch einer Tagespflege. In dem Umfang, in dem das <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/kind/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kind">Kind</a> nach Vollendung des dritten Lebensjahres eine solche Einrichtung besucht oder unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse besuchen könnte, kann sich der betreuende Elternteil also nicht mehr auf die Notwendigkeit einer persönlichen <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> des Kindes berufen.</p>
<p>Soweit demgegenüber in Rechtsprechung und Literatur zu der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung des § 1570 BGB abweichende Auffassungen vertreten werden, die an das frühere Altersphasenmodell anknüpfen und eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts allein vom Kindesalter abhängig machen, sind diese im Hinblick auf den eindeutigen Willen des Gesetzgebers nicht haltbar.</p>
<p>Soweit die <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> des Kindes sichergestellt oder auf andere Weise kindgerecht möglich ist, können einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils allerdings auch andere Gründe entgegenstehen, insbesondere der Umstand, dass der ihm verbleibende Betreuungsanteil neben der Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen kann. Hinzu kommen weitere Gründe nachehelicher Solidarität, etwa ein in der Ehe gewachsenes Vertrauen in die vereinbarte und praktizierte Rollenverteilung und die gemeinsame Ausgestaltung der Kinderbetreuung.</p>
<p>3. Diesen gesetzlichen <strong>Vorgaben des neuen Unterhaltsrechts</strong> trug die angefochtene Entscheidung nicht hinreichend Rechnung. Das Berufungsgericht hat bei der Bemessung der Erwerbspflicht der Klägerin vorrangig auf das Alter des Kindes abgestellt und nicht hinreichend berücksichtigt, dass es nach Beendigung der Schulzeit bis 16.00 Uhr einen Hort aufsucht und seine <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> in dieser Zeit auf andere Weise sichergestellt ist. Konkrete gesundheitliche Einschränkungen, die eine zusätzliche persönliche <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/betreuung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betreuung">Betreuung</a> in dieser Zeit erfordern, hat das Berufungsgericht nicht festgestellt. Ferner hat das Berufungsgericht auch nicht ermittelt, ob die Klägerin als Lehrerin im Falle einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit (26 Wochenstunden) über 16.00 Uhr hinaus arbeiten müsste. Die Billigkeitsabwägung, ob der Aspekt einer überobligationsmäßigen Beanspruchung durch Erwerbstätigkeit und Kindesbetreuung oder durch andere elternbezogene Gründe zu einer eingeschränkten Erwerbsobliegenheit führt, obliegt grundsätzlich dem Tatrichter und kann vom Bundesgerichtshof nur auf Rechtsfehler überprüft werden. Zwar mag die Entscheidung des Kammergerichts im Ergebnis gerechtfertigt sein. Da es indes an den erforderlichen Feststelllungen und der entsprechenden Billigkeitsabwägung durch das Berufungsgericht fehlt, hat der Bundesgerichtshof das angefochtene Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.</p>
<p>4. Die vom Beklagten begehrte <strong>Befristung des Betreuungsunterhalts</strong> nach § 1578 b BGB scheidet schon deswegen aus, weil § 1570 BGB in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung eine Sonderregelung für diese Billigkeitsabwägung enthält und insoweit bereits alle Umstände des Einzelfalles abschließend zu berücksichtigen sind.</p>
<p>Das schließt es aber nicht aus, die Höhe des Betreuungsunterhalts in Fällen, in denen keine ehe- oder erziehungsbedingten Nachteile mehr vorliegen, nach Ablauf einer Übergangszeit zu begrenzen. Im Einzelfall kann dann der von einem höheren Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgeleitete Unterhaltsanspruch nach den ehelichen Lebensverhältnissen auf einen Unterhaltsanspruch nach der eigenen Lebensstellung des Unterhaltsberechtigten herabgesetzt werden. Diese Voraussetzungen lagen hier indes nicht vor, weshalb der Senat die Entscheidung des Kammergerichts, den <a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/unterhalt/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Unterhalt">Unterhalt</a> nicht zusätzlich zu begrenzen, gebilligt hat.</p>
<p>Vorinstanzen: AG Berlin-Pankow/Weißensee &#8211; 20 F 5145/06 &#8211; Entscheidung vom 29. August 2007; KG Berlin &#8211; 18 UF 160/07 &#8211; Entscheidung vom 25. April 2008</p>
<p><a href="http://www.familiensachen.de/recht/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> PM Nr. 62/2009, Karlsruhe, den 18. März 2009</p>
 
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