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FG Köln: Kindergeldanspruch für volljähriges Kind geht nicht durch Auslandstätigkeit verloren
Finanzgericht Köln, Urteil vom 25.9.2008, Az. 10 K 4830/05 – Eine in Deutschland ansässige Mutter verliert nicht ihren Kindergeldanspruch im Inland, wenn sie in Holland eine Berufstätigkeit aufnimmt und der Anspruch auf hollän-disches Kindergeld wegen Erreichens der Altersgrenze erloschen ist. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 25.9.2008 (Az.: 10 K 4830/05). Auf der Grundlage eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 20.5.2008 (C 352/06) kam der Senat zu dem Ergebnis, dass der Kindergeldanspruch in Deutschland nicht aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften entfalle.