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OLG Oldenburg: Trennungsunterhalt bei bestehender Gütergemeinschaft
OLG Oldenburg, Urteil vom 13.07.2009, 13 UF 41/09 – Red. Leitsätze:
- Einem Ansatz von Einkünften steht das Wesen der Gütergemeinschaft als Solches nicht entgegen, wenn die Einkünfte auf ein Bankkonto geflossen sind und dem Zugriff allein einer Partei vorbehalten war und trotz bestehender Gütergemeinschaft der anderen Partei entzogen war.
- Ein Unterhaltspflichtiger darf von seinen Einkünften grundsätzlich neben der gesetzlichen Altersvorsorge eine zusätzliche Altersvorsorge – wie hier in Form einer Kapitallebensversicherung – betreiben, die unterhaltsrechtlich bis zu 4 % des Bruttoeinkommens (BGH FamRZ 2007, 793) betragen kann.