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BVerfG: Keine Verweigerung des Sorgerechts nach Ermordung der Kindesmutter ohne Tatnachweis
BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 2697/07 – Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung des Sorgerechts nach Ermordung der Kindesmutter und ihres neuen Lebensgefährten.
Der Beschwerdeführer ist der Vater eines im Oktober 2003 geborenen Sohnes. Nach der Geburt des Kindes führten vermehrte Streitigkeiten zwischen den Eltern dazu, dass sich die – allein sorgeberechtigte – Mutter des Kindes im Sommer 2005 vom Beschwerdeführer trennte. Dieser akzeptierte die Trennung nicht. Es kam zu Tätlichkeiten und telefonischen Drohungen des Beschwerdeführers gegenüber der Mutter. Der Konflikt eskalierte, als sich die Mutter im Oktober 2005 einem anderen Mann zuwandte, und gipfelte darin, dass die Mutter und ihr Freund in der Silvesternacht 2005 auf offener Straße erschossen und ein Bruder des Freundes angeschossen wurden.