Artikel-Schlagworte: „Sozialhilfe“
BSozG: Hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende bei Abwechslung in der Betreuung
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 3. März 2009 im Verfahren – B 4 AS 50/07 R – entschieden, dass erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende zusteht, wenn sich geschiedene und getrennt wohnende Eltern bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden zeitlichen Intervallen abwechseln und sich die anfallenden Kosten in etwa hälftig teilen.
BVerfG: Versagung von Beratungshilfe wegen Kindergeld nach EStG verfassungswidrig
BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008, Az. 1 BvR 2310/06 -Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem Einkommensteuergesetz verfassungswidrig
Die Beschwerdeführerin erhielt einen Bescheid der Familienkasse, dass sie zuviel gezahltes Kindergeld erstatten sollte. Dafür begehrte sie Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz. Das Amtsgericht entsprach ihrem Antrag nicht, sondern wies diesen mit der Begründung zurück, Kindergeldangelegenheiten seien der Finanzgerichtsbarkeit zugeordnet und würden deshalb nach dem eindeutigen Wortlaut des § 2 BerHG keinen Anspruch auf Beratungshilfe begründen. Nach dieser Bestimmung werde Beratungshilfe zwar in Angelegenheiten des Sozialrechts gewährt, nicht aber solchen des Steuerrechts.