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BGH: Kein Übergang bei Schadenersatz in nichtehelichen Lebensgemeinschaft (Kfz – Kasko – Versicherer)
BGH, Urteil vom 22. April 2009 – IV ZR 160/07 – Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs war mit der Frage befasst, ob der in § 67 Abs. 2 VVG a. F. bestimmte Ausschluss des Übergangs von Schadensersatzansprüchen gegen einen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen auch für Ansprüche gegen den nichtehelichen Lebensgefährten des Versicherungsnehmers gilt.
Der klagende Kaskoversicherer nimmt die Beklagte in Regress wegen einer Versicherungsleistung, die er an den Versicherungsnehmer auszahlte, nachdem der versicherte Pkw bei einem von der Beklagten verursachten Verkehrsunfall zerstört worden war.