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BVerfG: Keine Verweigerung des Sorgerechts nach Ermordung der Kindesmutter ohne Tatnachweis
BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 2697/07 – Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung des Sorgerechts nach Ermordung der Kindesmutter und ihres neuen Lebensgefährten.
Der Beschwerdeführer ist der Vater eines im Oktober 2003 geborenen Sohnes. Nach der Geburt des Kindes führten vermehrte Streitigkeiten zwischen den Eltern dazu, dass sich die – allein sorgeberechtigte – Mutter des Kindes im Sommer 2005 vom Beschwerdeführer trennte. Dieser akzeptierte die Trennung nicht. Es kam zu Tätlichkeiten und telefonischen Drohungen des Beschwerdeführers gegenüber der Mutter. Der Konflikt eskalierte, als sich die Mutter im Oktober 2005 einem anderen Mann zuwandte, und gipfelte darin, dass die Mutter und ihr Freund in der Silvesternacht 2005 auf offener Straße erschossen und ein Bruder des Freundes angeschossen wurden.
BGH: Unzulässigkeit der Vaterschaftsanfechtung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. Juli 2008 – XII ZR 150/06 – In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof Stellung zur Unzulässigkeit der Vaterschaftsanfechtung wegen sozial-familierer Beziehung zwischen der rechtlichen Vater und Kind genommen. Das Gesetz versagte es lang dem leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater gänzlich, die Scheinvaterschaft eines anderen Mannes anzufechten. Das hat sich ab 01. April 2008 geändert. Doch die neue Rechtslage wirft Beweisfragen auf, denn weiterhin kann die Anfechtung mit Hinweis auf die sozial-familiäre Bindung zwischen Kind und rechtlichen Vater verhindert werden. Diesen Beitrag weiterlesen »